…der O-GmbH und der S-GmbH an der Anschrift XXNA, vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren - etwa wenn von…
…der N-GmbH, der P-GmbH und der T-GmbH an der Anschrift ***2*** vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren…
…durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des A an der Anschrift PPP4 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen…
…Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der BH-GmbH bzw. der BI-GmbH an der Anschrift PPP2 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A…
…der CC-GmbH, der BA-GmbH und der BB-GmbH an der Anschrift PPP1 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren…
…durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten der B an der Anschrift PPP4 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen…
…wäre hier auch Aufgabe der Beschwerdeführerin gewesen, geeignete Erklärungen über ungewöhnliche Sachverhalte und klare Darstellungen vorzubringen. Umsatzsteuer 2013: Unter Beachtung der Schwere der festgestellten Mängel (keine Belege) kann sich die Beschwerdeführerin bei dieser Vorgehensweise keinesfalls als beschwert erachten. Es wäre auch ein höherer Betrag durchaus…
…112). Der von der Rechtsprechung u.a. im Hinblick auf ungewöhnliche Sachverhalte entwickelte prima facie Beweis (Vgl. Stoll, BAO, 1750; vgl. auch Ritz, BAO Rz 5 (2005) 471), von dem nur bei häufig verwirklichten Sachverhalten mit typischem Geschehensablauf ausgegangen werden kann, stellt - wie auch im…
…könne ein positives Verkehrswertgutachten erstellt werden. Die Zusage werde als Umgründungsmehrwert berücksichtigt. In der Erfolgsrechnung der GmbH im ersten Wirtschaftsjahr wirke sich dieser Sachverhalt wie folgt aus: Außerordentliche Erlöse in Höhe von +2,5 Mio., Auflösung Umgründungsmehrwert -2,5 Mio, Auswirkung in der GuV daher…
…äußerst seltenen (daher ungewöhnlichen) Vorganges endgültiger Vermögensübertragung an eine lie. Familienstiftung notabene ohne gleichzeitige Schenkungssteuererklärung an das inländische FA für Gebühren und Verkehrsteuern konnten nur ausgeblieben sein, wenn die Bf ohnedies über die steuerlichen Folgen einer transparenten oder intransparenten Stiftung sachverhaltsbezogen und rechtlich informiert war…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt zu Antrag auf Erstattung nach Art 236 ZK für den Zeitraum 2006 bis 2008 Mit 22.12.2011 (Posteingang 23.12.2011) wurde – gestützt auf Art 236 ZK – ein Antrag gestellt, einen Betrag von…
…Auf Sachverhaltsebene konnte eine betriebliche Veranlassung der Aufwendungen in Höhe von EUR 152.882,51 nicht festgestellt werden. Der Beschwerdeführer hat auch zu diesem Punkt keinerlei Belege oder Beweismittel vorgelegt, obwohl ihn angesichts der ungewöhnlichen Abwicklung und angesichts des Auslandsbezuges eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgeobliegenheit…
Lege man diese Argumentation des Finanzamtes auf andere Sachverhalte um, wäre es zB.: für Vermittler gar nicht mehr möglich, außerhalb des Leistungsaustauschs zu stehen. Vermittler müssten nach außen klar zum Ausdruck bringen, dass sie im fremden Namen und fremde Rechnung tätig sind (üblicherweise im Vertrag…
Insbesondere bei den gegebenen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen sei eine amtswegige Erforschung der Sachverhalte erschwert bzw. nicht möglich. Von der Betriebsprüfung sei angenommen worden, dass es sich um Kfz-Vermittlungen gehandelt habe, daher seien nur die Provisionen verustet worden. Auf Grund jeglicher fehlender Unterlagen bzw…
…und ungewöhnliche Verhältnisse umfassenden - Sachverhalts hingewiesen. Vom Beschwerdeführer wurde eine solche jedoch ausdrücklich abgelehnt. In seiner Eingabe vom 31.8.2022 findet sich dazu etwa wörtlich ausgeführt: "Angesprochen wird zu diesem Punkt immer wieder die erhöhte Mitwirkungspflicht. Die erhöhte Mitwirkungspflicht liegt dann vor, wenn Sachverhaltselemente…
Zur sachlichen Unbilligkeit der Einhebung wird vorgebracht, dass hier eine äußerst ungewöhnliche Konstellation dahingehend gegeben ist, dass nach Ergehen einer abweisenden Berufungsentscheidung für 1999, 2000, 2002 und 2003 vor dem UFS Graz im Juli 2009 ein Erörterungstermin betreffend das Jahr 2001stattgefunden hat, bei dem das…
…eine Beweisvorsorgepflicht als auch eine Beweismittelbeschaffungspflicht umfasst. Neben Sachverhaltselementen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, betrifft dies etwa auch eingeschränkte Ermittlungsbefugnisse der Abgabenbehörde wegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (z.B. Bankgeheimnis) oder eingeschränkte abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die mit den Erfahrungen des täglichen Lebens…
…Erstbescheide macht daher die gegenständliche Wiederaufnahme nicht a priori unzulässig. Festzuhalten ist darüber hinaus, dass der im jeweiligen Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannte Sachverhalt keinesfalls Anlass für ergänzende Ermittlungen der Abgabenbehörde geboten hat. Dass allein die Steuererklärungen 2007 - 2011 mit Beilagen eine Ermittlungspflicht des Finanzamtes ausgelöst…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gegenstand der Erwerbsvorganges waren beim Erwerb der KG die Liegenschaften samt den jeweils einen unselbständigen Bestandteil darstellenden Bauwerken. Nach dem Grundsatz superficies solo cedit teilen die Bestandteile das rechtliche Schicksal der Liegenschaften und ist zivilrechtlich…
…Wer ungewöhnliche oder unwahrscheinliche Verhältnisse behauptet, hat hiefür den Nachweis zu erbringen (VwGH 25.11.1997, 93/14/0159). Die Beschaffung von Beweismitteln, die die Vorlage von Unterlagen umfasst, kann nach den Umständen zugemutet werden. Eine Glaubhaftmachung kann nur gelingen, wenn der behauptete Sachverhalt von…