…den Geschäftsführer erbringt, dann deutet viel darauf hin, dass im Zuge einer genaueren Sachverhaltsanalyse durch das zuständige österreichische Finanzamt im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis zur österreichischen Gesellschaft angenommen wird. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der O-GmbH und der S-GmbH an der Anschrift XXNA, vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren - etwa wenn von…
…der N-GmbH, der P-GmbH und der T-GmbH an der Anschrift ***2*** vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren…
…durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des A an der Anschrift PPP4 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen…
…Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der BH-GmbH bzw. der BI-GmbH an der Anschrift PPP2 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A…
…der CC-GmbH, der BA-GmbH und der BB-GmbH an der Anschrift PPP1 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht von durch A begangene gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen indizieren…
…durch die Finanzstrafbehörde Gmunden Vöcklabruck auf Basis der obigen Ausführungen laut der zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten der B an der Anschrift PPP4 vorliegenden Aktenlage tatsächlich mit großer Deutlichkeit und nicht lediglich auf singuläre Ereignisse reduzierbare ungewöhnliche Sachverhalte festgestellt gewesen…
…wäre hier auch Aufgabe der Beschwerdeführerin gewesen, geeignete Erklärungen über ungewöhnliche Sachverhalte und klare Darstellungen vorzubringen. Umsatzsteuer 2013: Unter Beachtung der Schwere der festgestellten Mängel (keine Belege) kann sich die Beschwerdeführerin bei dieser Vorgehensweise keinesfalls als beschwert erachten. Es wäre auch ein höherer Betrag durchaus…
…112). Der von der Rechtsprechung u.a. im Hinblick auf ungewöhnliche Sachverhalte entwickelte prima facie Beweis (Vgl. Stoll, BAO, 1750; vgl. auch Ritz, BAO Rz 5 (2005) 471), von dem nur bei häufig verwirklichten Sachverhalten mit typischem Geschehensablauf ausgegangen werden kann, stellt - wie auch im…
…normiert § 126 grundsätzlich eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten. Diese Verpflichtung ist nach Ansicht des erkennenden Senates jedenfalls gegeben, wenn, wie im gegenständlichen Fall (tägliche Fahrten; sehr kurze Strecken; ...), doch sehr ungewöhnliche Sachverhalte und Umstände dargestellt werden. Gerade bei…
…werde, so ist anzuführen, dass der Arbeitgeber kein Verbot der Privatnutzung tatsächlich ausgesprochen hat. Die Anforderungen an derartige Nachweise werden umso umfangreicher ausfallen, wenn ungewöhnliche Sachverhalte angeführt werden. Nach der Überzeugung des erkennenden Senates widerspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass niemals Privatfahrten unternommen werden, dies…
…ein Hinterziehungsvorsatz evident sei. Erschwerend sei, dass nicht nur Probleme im NoVA- Bereich "umgebaute PKW" festgestellt worden seien; zu Feststellungen der Betriebsprüfung sei es auch in verschiedenen anderen Bereichen der Normverbrauchsabgabe (Ungereimtheiten, ungewöhnliche Sachverhalte, fehlende Belege, Nachweise) gekommen. (Tz 8, Seite 10, letzter Absatz/Seite…
…geht die Lehre und Rechtsprechung von einer verstärkten Mitwirkungspflicht aus, wenn ungewöhnliche Sachverhalte behauptet werden, und dass der behauptete Sachverhalt mehr - ein verheirateter Familienvater baut für sich und seine Familie ein neues Haus und behauptet, er habe sich in der Schweiz einen Zweitwohnsitz besorgt und…
…Grund die betriebliche Veranlassung zu hinterfragen ist und die Beweisvorsorgepflicht des Bw noch mehr in den Vordergrund tritt, da es sich um ungewöhnliche Sachverhalte mit Bezug zu Steueroasen handelt. Sollte es sich bei der Konstruktion um Abgabenhinterziehung der griechischen Firmen (zB weit höhere Betriebsausgaben durch…
…Ebenso bestehe eine verstärkte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wenn ungewöhnliche Sachverhalte behauptet werden. Wenn außergewöhnliche oder in der Entstehung und im Verlauf nicht übliche und nicht zu vermutende Sachverhalte zu beurteilen sind, werde die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen ebenso wie bei von den allgemeinen Lebenserfahrungen abweichenden Behauptungen…
…Beispiel 1). Ergänzend zur Verfahrensrüge, die Behörde wäre der ihr obliegenden Pflicht zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung nicht ausreichend nachgekommen, wird darauf verwiesen, dass die Sachverhaltsfeststellung der Behörde schlüssig ist. Besondere Umstände sind nicht erkennbar. Sollten jedoch ungewöhnliche Sachverhalte vorliegen, wurden sie jedenfalls durch den Abgabepflichtigen nicht…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
…des § 26a GGG die allgemeine Bemessungsgrundlage "Gegenleistung, mindestens Grundstückswert"; innerhalb des Familienverbandes ist immer der Grundstückswert heranzuziehen. Die Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014" (BMF 11.11.2014, BMF-010206…
…alle (objektiven) Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Wird ein Grundstück auf Grund konkreter, persönlicher Umstände unter dem tatsächlich erzielbaren gemeinen Wert veräußert, ist für Zwecke der Grunderwerbsteuer der höhere gemeine Wert heranziehen. Wird ein Grundstück…
…könne ein positives Verkehrswertgutachten erstellt werden. Die Zusage werde als Umgründungsmehrwert berücksichtigt. In der Erfolgsrechnung der GmbH im ersten Wirtschaftsjahr wirke sich dieser Sachverhalt wie folgt aus: Außerordentliche Erlöse in Höhe von +2,5 Mio., Auflösung Umgründungsmehrwert -2,5 Mio, Auswirkung in der GuV daher…