…habe in diesen Jahren 599.971,51 € betragen. Das Vermögen des Bf. habe zu Beginn des Prüfungszeitraumes (2005) gemäß den vorhandenen Bankunterlagen 59.741,76 € (Sparbuch ***24***) bzw. 45.910,70 € (Wertpapierdepot ***25***) ausgemacht. Weder diese Ziffern noch die Zurechnung zu seiner…
Konkret lässt sich das beispielweise am *Bank1*-Sparbuch Nr. *K04** veranschaulichen: Hier gibt es etwa Bareinzahlungen am 8.7.2005 in Höhe von 8.000 Euro, am 29.7.2005 in Höhe von 13.000 Euro, am 3.8.2005 in Höhe von 4.000…
…beteiligt gewesen sei, erklärbar. Für den verbleibenden Betrag von 98.000 Euro sei ein solcher Nachweis jedoch, insbesondere durch die Vorlage von in den Jahren 2003 und 2004 aufgelösten Sparbüchern, nicht gelungen und daher die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 2 BAO gegeben. Es erfolge diese…
…bei dem ebenfalls ***5*** Geschäftsführer ist, zum anderen Teil, nämlich € 60.131,29 aus privaten Ersparnissen des ***5*** und aus Zuwendungen des Vaters ***23***. Nachweise darüber (z.B. Sparbücher, Kontoabhebungen, Kreditverträge, sonstige Nachweise über diese Guthaben aus diesem Zeitraum, etc....) liegen jedoch nicht vor.…
…allfällige Vertretung vereinbart wurde. Der Schätzung wurde auch eine Überweisung vom 29.9.2017 in Höhe von EUR 1.000,00 von ***E*** zugrunde gelegt. Hierzu hält der Prüfer im Betriebsprüfungsbericht lediglich im Zusammenhang mit einer Auflösung von Sparbüchern durch die Mutter des Bf. fest…
…solche ‒ auf § 184 Abs. 2 BAO beruhende ‒ Schätzung hat in einer dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen (VwGH 13.10.1993, 91/13/0058). Dass der Vermögenszuwachs zum Teil nicht aufgeklärt werden konnte, ergibt sich bereits aus den…
…ob es sich dabei um unaufgeklärte Vermögenszuwächse handelt. Vom steuerlichen Vertreter wird dies sowie das Vorliegen daraus resultierender selbständiger Einkünfte zum wiederholten Mal in seiner Stellungnahme vom 7.3.2025 unter Hinweis auf die sparsame Lebensweise des Bf sowie die Existenz diverser Sparbücher bestritten. In…
…seien. 13. Der Bf. habe noch einmal die ihm vorliegenden Unterlagen durchsucht und Sparbücher entdeckt, die Abhebungen zwischen 1991 und 2008 in Höhe von insgesamt 1.290.797 Euro belegten und damit die von der Behörde festgestellten "ungeklärten Zuflüsse" sogar überstiegen. Die sparsame Lebensführung des…
…vor dem Prüfungszeitraum (vor 2005) vorhandenes Vermögen: R per 1.1.2003: 59.741,76 € Sparbuch wurde 2005 geschlossen. S WP-Depot T per 1.1.2005: 45.910,70 € Kurswert. [Summe:] 105.652,46 € Die ungeklärten Vermögenszuflüsse werden zusammenfassend im Schreiben…
…nicht nachvollziehbar | ca. 2000 Sparbuchauszahlungen durch L | 39.900,81 € zeitlicher Bezug nicht nachvollziehbar | 24.8.2002 Fotokopie loser Zettel Hochwasser | 40.636,42 € nicht nachvollziehbar | Privatkredit BC | 6.500,00 € kein Nachweis, Rückzahlung ab 2013…
…Die Mittelaufbringung der "Gesellschafterzuschüsse" habe nicht belegt werden können. Von den verbuchten Zuschüssen sei nur in einem Fall eine Erklärung vorgebracht worden (33.000 Euro sei die Einlösung eines hinterlegten Sparbuches bei einer Bank, das jedoch nicht vorgelegt wurde - dies sei somit kein belegmäßiger Nachweis…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nichteinbekannten Einkünften herrührt (vgl. ua. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 1992, 90/13/0299, und vom 24. Februar 1993, 91/13/0198…
…2.2010, 2008/15/0077), wonach die Annahme, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus nicht einbekannten Einkünften, ein mängelfrei geführtes Ermittlungsverfahren voraussetze und dies erfordere, dass der entscheidungswesentliche Sachverhalt ausreichend erhoben wurde und die vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen, ist festzuhalten…
…dergleichen waren und wie hoch die Aufwendungen für den Traktor (Marke Steyr) gewesen seien. Falls Ersparnisse vorhanden waren, wurde der Bf ersucht die entsprechenden Nachweise (zB Kopien von Sparbüchern) vorzulegen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Fall des Nichtvorlegens von Unterlagen davon ausgegangen werden muss…
…sowie Herrn Bf aus der persönlichen Haftung entlassen: - Realisierung der verpfändeten Sparbücher, - Freihandverkauf der verpfändeten Wohnung um Euro 100.000,00 bis spätestens 31.07.2010, - Zahlung von Euro 400.000,00 bis spätestens 31.07.2010, - Abtretung der Ansprüche aus dem anhängigen Gerichtsverfahren D…
…Ehefrau den Betrag von ATS 12 Millionen (EUR 872.074) lukriert hätten, stammen. Diese Mittel seien zunächst auf Sparbücher transferiert worden und davon seien die ersten Zahlungen getätigt worden. Weiter würden Mittel aus den Verkäufen der Objekte **J-Gasse**, **B-Gasse** und **H-Straße** stammen…
…Beschwerdeführer und seine Ehefrau den Betrag von ATS 12 Millionen (EUR 872.074) lukriert hätten, stammen. Diese Mittel seien zunächst auf Sparbücher transferiert worden und davon seien die ersten Zahlungen getätigt worden. Weiter würden Mittel aus den Verkäufen der Objekte **J**, **B** und **H** stammen…
…von ATS 12 Millionen (EUR 872.074) lukriert hätten, stammen. Diese Mittel seien zunächst auf Sparbücher transferiert worden und davon seien die ersten Zahlungen getätigt worden. Weiter würden Mittel aus den Verkäufen der Objekte *** stammen, aus denen der Beschwerdeführer den Betrag von EUR 591.233…
…von ATS 12 Millionen (EUR 872.074) lukriert hätten, stammen. Diese Mittel seien zunächst auf Sparbücher transferiert worden und davon seien die ersten Zahlungen getätigt worden. Weiter würden Mittel aus den Verkäufen der Objekte *** stammen, aus denen der Beschwerdeführer den Betrag von EUR 591.233…
…belangte Behörde hat nachvollziehbar dargelegt, dass Aufzeichnungsmängel bestanden haben (Fehlen von Einzelaufzeichnungen; Nichtvorlage eines Datenerfassungsprotokolls) und unaufgeklärte Verprobungsdifferenzen (Fehl- und Mehrbeträge) vorgelegen sind, womit die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach gegeben ist. Im Übrigen wird die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach von der Bf. nicht bestritten (vgl…