IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI über die Beschwerde des P1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 11.07.2019, MAxy, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51…
…2726-1, ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.25.2726.1). Die Beschwerde strebt lediglich eine Verminderung der verhängten Strafe an. Das Bundesverwaltungsgericht hat daher im gegenständlichen Verfahren nur zu prüfen, ob die von der belangten Behörde verhängte Strafe schuldangemessen ist (vgl. BFG 22. 4…
…eine erstmalige Verletzung der Meldepflicht vorliegt, ist auch der Senat des BFG zu dem Schluss gekommen, dass die durch den Spruchsenat ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuldangemessen sind. Die Strafbeschwerde wurde daher als unbegründet abgewiesen. Strafbemessung beim Verband: Gemäß § 28a Abs. 2 VbVG sind für von…
…dem Schluss gekommen, dass die verhängte Geldstrafe und die für den Fall deren Uneinbringlichkeit zwingend auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe tat- und schuldangemessen sind und spezialpräventiven Erfordernissen (Abhalten der Beschuldigten von weiteren Finanzvergehen) und generalpräventiven Erfordernissen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter) entsprechen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten ergeben sich aus § 185 Abs…
…können, wo es sehr leicht ist, von der zuständigen Registerbehörde rasch Auskünfte zur erforderlichen Vorgangsweise zu erlangen. Nach diesen Abwägungen hat der Senat die äußerst niedrige Strafe als tat- und schuldangemessen angesehen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten von € 300,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1…
…Strafrahmens von EUR 29.091,81 ), im Uneinbringlichkeitsfall 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, tat- und schuldangemessen. Da das gegen die Beschuldigten geführte Verfahren aus einem nicht (nur) von ihnen oder ihren Verteidigern zu vertretenden Grund unverhältnismäßig lange gedauert hat, erschien dem erkennenden Spruchsenat beim Erstbeschuldigten eine Reduktion…
… 49 Abs. 2 FinStrG bei € 81.662,34 liegt, so ist die mit € 12.800,00 bestimmte Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen entspricht dem festgestellten Verschulden…
…Wer hat die Gartenarbeit verrichtet? Besch.: Ein fremder Dritter. Die Parteien stellen keine weiteren Fragen und Beweisanträge. Schluss des Beweisverfahrens. Der Amtsbeauftragte beantragt seiner Beschwerde stattzugeben und eine schuldangemessene Bestrafung auszusprechen. Der Verteidiger beantragt die Beschwerde abzuweisen und führt dazu aus, dass das Beweisverfahren ergeben…
…bezughabenden Steuererklärungen in der Zwischenzeit eingereicht worden seien. Aus diesem Grunde werde ersucht von der Verhängung einer Zwangsstrafe Abstand zu nehmen bzw. diese schuldangemessen herabzusetzen. Da es durch die angeführte Verzögerung zu keinem steuerlichen Nachteil gekommen sei, werde um die Stattgebung der gegenständlichen Beschwerde ersucht…
…sprechen eben das hohe Verschulden des Beschuldigten, der oftmalige Tatentschluss und generalpräventive Überlegungen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter wegen der Bürde einer zu tragenden merkbaren Strafkonsequenz). Die ausgesprochenen Strafen sind nach dem Dafürhalten des Senates des BFG taten- und schuldangemessen, dies bezieht auch auf die für den…
…dass er selbst gerade als neuer Eigentümer hinzugekommen ist. Zudem weist er bereits eine Vorstrafe auf. Daher war die im Vergleich zur Strafdrohung äußerst geringe Strafe von nur etwas mehr als 5 % der Strafdrohung jedenfalls schuldangemessen. Die ausgesprochene Strafe liegt damit auch im Rahmen der…
…zudem nicht eine Bestätigung bereits gemeldeter Daten vorzunehmen war, sondern tatsächlich die Meldung eines neuen wirtschaftlichen Eigentümers bei deren Erfordernis unterblieb. Daher war die im Vergleich zur Strafdrohung äußerst geringen Strafe von 5 % der Strafdrohung jedenfalls schuldangemessen. Die ausgesprochene Strafe liegt damit auch im Rahmen…
…er zumindest weitere Firmen in seinem Einflussbereich hatte, liegen bei ihm auch spezialpräventive Erfordernisse bei der Strafbemessung vor. Unter Abwägung der genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe erschienen dem Senat die ausgesprochenen Geldstrafen sowie die Ersatzfreiheitsstrafen als tat- und schuldangemessen. Sie entsprechen auch den generalpräventiven (Abhalten potentieller…
…des mehrmaligen Tatentschlusses in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen 10-12/2017 und 1-3/2018. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erweist sich nach Ansicht des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes die neu bemessene - aus dem Spruch ersichtliche - Geldstrafe als tätergerecht und schuldangemessen. Auch die gemäß …
…Beschuldigten sei daher als grob fahrlässig zu werten, so dass eine Geldstrafe ihv. € 1.500,00 als tat- und schuldangemessen zu werten sei. In seiner Beschwerde vom 15.10.2020 brachte er vor, die Finanzstrafbehörde habe sich ausschließlich auf die Angaben der Fa. ***1***…
…habe er auch das subjektive Tatbild der fahrlässig verkürzten Parkometerabgabe erfüllt. Er sei daher zu bestrafen. Die verhängte Geldstrafe sei tat- und schuldangemessen. Das Straferkenntnis wurde am 23. März 2020 zugestellt, war innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung mit Beschwerde anfechtbar und wurde mit der…
…die Unbescholtenheit und als erschwerend der lange Deliktszeitraum gewertet. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten sei eine Geldstrafe von € 1.500,00 tat- und schuldangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Februar 2017…
…Juli 2015 (Finanzstrafakt Bl. 10) wertete der Spruchsenat eine Geldstrafe von € 15.000,00 als tat- und schuldangemessen. Gegen diesen Strafbescheid des Spruchsenates hat die Beschuldigte innerhalb offener Frist ein als "Einspruch" bezeichnetes Rechtsmittel erhoben, mit welchem im Wesentlichen vorgebracht wurde wie folgt: Der…
…Täterverhältnissen, unter abstrakter Berücksichtigung der vorgenannten präventiven Strafzwecke, eine (Gesamt-)Geldstrafe in Höhe von annähernd der Hälfte des gesetzlich möglichen Höchstbetrages, somit (gerundet) € 13.000,00 tat- und schuldangemessen. Strafmildernd iSd § 23 Abs. 2 FinStrG wirken sich im Anlassfall die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf…
…Beschuldigten eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen zu verhängen, welche in dieser Finanzstrafsache als tat- und schuldangemessen und den persönlichen Verhältnissen des Täters entsprechend gesehen wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die vorgeschriebenen pauschalen Verfahrenskosten entsprechen dem Gesetz, wonach ein Kostenersatz im Ausmaß von 10…