…nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorlegten, somit unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, die Verkürzung von Abgaben bewirkt. Im Hinblick auf die rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf und der mitbeteiligten Personen, auf die rechtskräftig gewordenen abgabenrechtlichen Entscheidungen des BFG und…
…0177). Jeder Schätzung ist aber eine gewisse Ungenauigkeit immanent. Derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). In diesem Zusammenhang darf auf…
…und Behörden. Gerichtsurteile und verwaltungsbehördliche Entscheidungen strahlen somit mit der Wirkung ihre Verbindlichkeit in den objektiven und subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft die Wirkung der Bindung aus. Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft werden durch die Parteien des Verfahrens (inter pares) bestimmt (Erfordernis der Parteienidentität). Das…
…29*** wurde nicht erwähnt." Zu folgendem Vorbringen des Bf. aus dem Nachtrag vom 4.2.2022: "FB o.a. materielle Wahrheit vor anderen Behörden zu verschleiern indem die Seite 2 der Vernehmung von Fr. ***2*** v. 17.09.2020 unterschlagen wurde und es erst" Stellungnahme…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…wo die Sachverhaltsermittlung unmöglich, unzulässig, unzumutbar oder unnötig sei. So sei die Abgabenbehörde auch dann verpflichtet die materielle Wahrheit zu erforschen, wenn das Vorbringen des Abgabepflichtigen unvollständig sei. Für das Schätzungsverfahren bedeute dies, dass die Sachverhaltsermittlung selbst bei Fehlen wesentlicher Unterlagen bis zur Grenze des…
…da es technisch unmöglich ist, den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Teilnahme festzustellen, noch kann die Abgabenbehörde in der Folge die ,,materielle Wahrheit" herausfinden. In dem vorgelegten, verfassungsrechtlichen Gutachten kommt GUTACHTER1 zu dem Schluss, dass die vorliegenden Indizien sich nicht in dem vom…
…des Bundesfinanzgerichtes - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat das Bundesfinanzgericht im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. D.2.) Alleinerziehenden…
…Einkommensteuer ..... verurteilt worden ist.“ Das wird auch bei uns so gesehen: Das Gericht hat die materielle Wahrheit selbständig zu erforschen und dabei alleine auf der objektiven Tatseite die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes als auch die rechtliche Beurteilung dh die Beurteilung, ob der Steuertatbestand überhaupt verwirklicht…
…und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Die Abgabenbehörden haben nach § 115 Abs. 3 BAO Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…oder mit der Verkündung des Beschlusses, dass die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibt. Trotz des Untersuchungsgrundsatzes, wonach die materielle Wahrheit von Amts wegen zu erforschen ist, hat die Behörde Beweisanträge der Parteien zu prüfen und würdigen. Dies galt auch uneingeschränkt im Beschwerdeverfahren vor dem…
…für die angestrebte stattgebende Erledigung möglicherweise nicht ausgereicht. Um objektiv in der Lage zu sein, die historische Sachlage (= materielle Wahrheit dieses Falles) schlüssig zu Papier zu bringen, ist es erforderlich gewesen, uns mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen und solcherart bei der Gemeinde F2 zu…
…die für die Abgabenerhebung von keinerlei Relevanz sind (z.B. Schilcher, Grenzen der Mitwirkungspflichten, 36). Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). (vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 115 BAO Rz 6-13) Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom…
…erklärte die Beschwerdeführerin durch ihren steuerlichen Vertreter, das Finanzamt habe es unterlassen, die materielle Wahrheit zu erforschen und sei seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen. Vielmehr habe es im angefochtenen Bescheid völlig unbegründet nur auf den Kaufvertrag verwiesen ohne zu überprüfen, wie sich der tatsächliche Bauzustand des…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Ritz BAO6 § 115 Tz 4). Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (VwGH 26.1…
…materielle Wahrheit zu erforschen ist. Ungeachtet der in § 115 Abs 1 erster Satz BAO umschriebenen amtswegigen Ermittlungspflicht haben auch die Abgabepflichtigen (aber auch Personen, von denen Familienbeihilfe zurückgefordert wird) an der Wahrheitsfindung und Sachaufklärung mitzuwirken; ohne eine solche Mitwirkung wäre die Erforschung der materiellen Wahrheit…
…dem er aber nicht weit komme, weil das Finanzamt für seine völlig unzureichende Ermittlungstätigkeit über die auch wiederholt mögliche Kassation eine weitere Chance erhalten würde. Das Finanzamt müsse die materielle Wahrheit des konkreten Einzelfalles erforschen und dies ohne unnötigen Aufschub. Wenn gegen beides verstoßen werde…
…sofern sie geeignet sind, den Sachverhalt zu erhellen und die materielle Wahrheit festzustellen. Dass sich im Laufe der Zeit zu den behandelnden Ärzten ein Vertrauens- und Naheverhältnis aufgebaut hat, bringt der Bf selbst vor und erscheint nachvollziehbar. Die Feststellungen zu den Anschaffungen für die Wohnung…