…Verhaltensweise den Usancen des Wirtschaftslebens nicht entspricht, zumal bei Zutreffen einer von Y geleisteten Arbeit Y einen Honoraranspruch an X hätte und X diesen nicht durch Zahlung an deren Mutter getilgt hätte. Es ist zum anderen absolut unglaubhaft und nicht den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens entsprechend…
…Ausgaben begehrenden Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 7.12.1988, 88/13/0009). Bezüglich des Fremdvergleichs ist die "im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis" maßgeblich. Es ist also zu hinterfragen, ob der Vereinbarung ein angemessener Leistungsaustausch oder das Naheverhältnis zugrunde liegt. Es ist dabei ein Vergleich mit…
…Ra 2016/15/0012). Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (VwGH 26.11.2015, 2012/15/0152). In Abhängigkeit von der Art der erbrachten Leistung kann sich jedoch auch eine Übereinstimmung der Einkünftezurechnung mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
…nicht in die Sachverhaltsschilderung aufgenommen wurden. Das BFG geht daher davon aus, dass die Sachverhaltsschilderung zutreffend und vollständig ist. II.b. Sachverhaltswürdigung: Im Wirtschaftsleben ist es unüblich, dass ein Unternehmer etwas tut oder zahlt, ohne sich davon einen (wirtschaftlichen) Nutzen zu versprechen (siehe auch Beschluss…
…11.2017 wurde der Gesellschaft vom Finanzamt Graz-Stadt iVm Herrn BA MSc [M], mutwillig und willkürlich die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer begrenzt. Seitdem kann die Gesellschaft am Wirtschaftsleben nicht mehr teilnehmen. Das Finanzamt Graz-Stadt iVm errn BA MSc [M] behindert die Gesellschaft absichtlich…
…11.2017 wurde der Gesellschaft vom Finanzamt Graz-Stadt iVm Herrn BA MSc [M], mutwillig und willkürlich die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer begrenzt. Seitdem kann die Gesellschaft am Wirtschaftsleben nicht mehr teilnehmen. Das Finanzamt Graz-Stadt iVm Herrn BA MSc [M] behindert die Gesellschaft absichtlich…
…S 11/12). Eine solche Tätigkeit bedeutet noch keine Teilnahme am Wirtschaftsleben in der Form eines Güter- oder Leistungsaustausches, weil sich die Arbeit an der Dissertation und die darüber zu erstattenden Berichte nicht als Leistungserbringung zur Befriedigung einer Nachfrage und die Zahlungen der Akademie nicht…
…zwischen nahen Angehörigen diesen Anforderungen genügen (VwGH 4.8.2010, 2007/13/0102). Hinsichtlich der Frage der Fremdüblichkeit ist die im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis maßgebend. Das Vorliegen eines zivilrechtlich gültigen Mietvertrages bedeutet noch nicht, dass das zivilrechtlich gültige Mietverhältnis auch für den Bereich des…
…der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an den für die Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenständen decken. Es kommt vielmehr darauf an, wer tatsächlich die Leistungen erbracht und damit am Wirtschaftsleben teilgenommen hat (so etwa VwGH 20.9.1988, 87/14/0167; 26.7.2005…
…weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit sowie von Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängt und der Leistende für die mit seiner Tätigkeit verbundenen Aufwendungen selbst aufkommen muss (VwGH 23.5.2000, 97/14/0167). Im Vordergrund dieses Merkmales steht…
…Ähnliches muss auch für überwiesene Beträge gelten, wenn den ausgestellten Rechnungen keine tatsächlich erbrachten Leistungen durch die Rechnungsausteller zu Grunde liegen, ist es doch als im Wirtschaftsleben lebensfremd anzusehen, dass Rechnungen bezahlt werden, ohne die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen auch tatsächlich erhalten zu haben…
…auch wenn deren Zahl in absoluten Werten durchaus nicht gänzlich unbedeutend sein mag. Gemessen am Gesamtvolumen entgeltlicher Geschäftsbeziehungen zwischen fremden Teilnehmern im Wirtschaftsleben, kommt diesen Einzelfällen kein entscheidendes Gewicht zu. Eine Erörterung von Detailaspekten zu vorgebrachten Einzelvergleichsfällen war daher entbehrlich. Die von der Bf erwähnte…
…Eine solche Abwicklung ohne entsprechende Grundlagen ist unter wirtschaftlich denkenden Fremden mit den Erfahrungen des Wirtschaftslebens in keiner Weise im Einklang stehend. Das BFG kommt nun zu folgendem Schluss: Für den Beschwerdezeitraum lag auch unter Einbeziehung der Gesellschafterbeschlüsse kein alle geforderten Kriterien erfüllender Mietvertrag vor…
…Falls überhaupt, könnten solche Vorgänge erst im Nachhinein durch die Krankenkasse oder die Finanz erkannt werden, aber nicht durch den Bf. im täglichen Wirtschaftsleben. Die Leistungen obigen Unternehmens seien in den Leistungsblättern des Auftraggebers des Bf. enthalten. Die Kontrolle der Subfirmenleistungen sei ausschließlich von den…
…er einen Gewerbeschein für das Handelsgewerbe besitzt und in den gegenständlichen Jahren bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft versichert war. Es ist im Wirtschaftsleben auch keineswegs unüblich, dass Handelsvertreter selbständig tätig werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anordnung wöchentlicher Besprechungen im Fall eines selbständigen Handelsvertreters als…
…für die XY-Steuerberatung-GmbH teilweise auch außerhalb der Büroräumlichkeiten der XY-Steuerberatung-GmbH verrichtete, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0087). Da die nach…
…ausgereizt werden sollen, eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Erkundigung über die Rechtslage an den Tag zu legen ist. Es bedarf bei der Einhaltung der einem am Wirtschaftsleben Teilnehmenden obliegenden Sorgfaltspflicht einer Objektivierung durch geeignete Erkundigungen. Diese können nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei…
…die Gewinnermittlung des Beschwerdeführers gefunden habe, stehe im gegenständlichen Fall die Schätzungsverpflichtung der Abgabenbehörde nicht in Zweifel. Wie bereits in zahlreichen Judikaten ausgesprochen worden wäre, entspreche es den Erfahrungen des Wirtschaftslebens, dass mit "schwarz" eingekauften Waren üblicherweise auch "schwarze", also nicht verbuchte Umsätze erzielt würden…
…was glaubwürdig erscheint. Es ist davon auszugehen, dass sie von der Bf. nach den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens - wenn auch inoffiziell - bezahlt wurden. Die diesbezüglich von der Bf. erfolgten inoffiziellen Zahlungen werden griffweise mit 50% der scheinbar von SubUnt12 fakturierten Rechnungsbeträge geschätzt. Die davon auf 100…