…4311 Schwertberg, über die Beschwerde vom 31. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. August 2021 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe nach § 16 Abs. 1 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gegenständlich war das Beschwerdeverfahren gegen die gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO mit Bescheid vom 2.1.2026 erfolgte Festsetzung einer (zweiten) Zwangsstrafe iHv Euro 4.000,00, da durch die Beschwerdeführerin (idF Bf.) verabsäumt…
…Nachholdung der Meldung verstrich, setzte die belangte Behörde die gegenständliche Zwangsstrafe iHv € 1.000 fest. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führt die Bf. zusammengefasst aus, es läge keine Meldepflicht nach WiEReG vor, weswegen keine entsprechende Meldung abgegeben werden müsse. Die Bf. beantragte die Aufhebung…
…durch ***stV Bf***, ***Adresse stV Bf***, über die Beschwerde vom 27.1.2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.1.2026 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge…
…Leuzenhofgasse 18, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 6.11.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.10.2025 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (idF Bf.) wurde mit Erinnerungsschreiben der Behörde vom 1.11.2024 aufgefordert die offensichtlich übersehene Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis spätestens 23.12.2024 nachzuholen. Für den Fall…
… 5 WiEReG wurde am 8. März 2024 vorgenommen. Die Bf war bereits hinsichtlich der Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer für die Jahre 2021 und 2022 mit Schreiben vom 2. Juni 2021 sowie 24. August 2022 seitens des Finanzamtes erinnert und zur Nachholung der WiEReG-Meldung unter…
…6, 8430 Leibnitz, über die Beschwerde vom 23.4.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2025 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) zu erlangen. Die Beschwerdeführerin hat am 30.6.2023 und danach erst wieder am 21.1.2025 eine WiEReg-Meldung durchgeführt. Mit 30.7.2024 fertigte die belangte Behörde eine Erinnerung (Mahnung) zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer an die Beschwerdeführerin aus…
…per RSb Brief zugestellt am 07.01.2025, wurde die angedrohte Zwangsstrafe verhängt. Die WiEReG-Meldung erfolgte am 09.01.2025. In der rechtzeitig über FinanzOnline eingebrachten Beschwerde vom 23.01.2025 gab der steuerliche Vertreter an, er sei infolge eines Sturzes am 26.12…
…stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 8.5.2024 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 14.2.2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…A.M.***, habe die erste Frist über die Androhung einer Zwangsstrafe hinsichtlich der Meldeverpflichtung nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vom 01.02.2025 - siehe Snap - aufgrund eines Missverständnisses auf erledigt gesetzt. Dass es sich insoweit um ein Versehen ihrerseits gehandelt habe, hat Frau ***A…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Nachdem die Beschwerdeführerin ihre WiEReG-Meldung nicht fristgerecht eingebracht hatte, wurde sie mit Schreiben vom 05.11.2024 (elektronisch am selben Tag direkt an die Bf. zugestellt, da noch keine…
…Adresse stV Bf***, über die Beschwerde vom 28.6.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3.6.2024 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO in Höhe von 4.000,00 Euro zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß …
…übersehen, die zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) vorzunehmen. Das Finanzamt forderte die Beschwerdeführerin auf, dies bis längstens 31…
…Mit Schreiben vom 13.6.2024 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, die Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des WiEReG bis 5.8.2024 nachzuholen. Das Finanzamt drohte eine Zwangsstrafe von EUR 1.000,00 für…
…die "Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)" bis spätestens 04.06.2021 nachzuholen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte das Finanzamt die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von EUR 1.000…
…23.2.2023 wurde die bf. Partei aufgefordert die zu erstattende Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis längstens 17.4.2023 nachzuholen. Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht Folge…
…Höhe von EUR 1.000,00 eine Aufforderung an die Beschwerdeführerin, die zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) für die Meldung, die bereits 2018 zu erfolgen gehabt hätte, bis längstens 22.07.2019 vorzunehmen. Die Beschwerdeführerin…
…12.04.2019 erging erneut eine schriftliche Erinnerung mit folgendem Wortlaut: "Sie haben offenbar übersehen, die von Ihnen zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vorzunehmen. Sie werden daher ersucht, dies bis längstens 22.07.2019 nachzuholen…