…zB VwGH 25.4.2019, Ro 2019/13/0014). Wie bereits dargestellt war die erklärte Absicht des Gesetzgebers der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen Wertänderungen des Vermögensstammes und zwar sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht zu erfassen. Daher ist im Fall der Insolvenz der…
…das, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung waren, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0241 mwN; VwGH 04.02.2009, 2006/15/0227; VwGH 10.09.1998, 93/15/0051). Allfällige Wertminderungen bzw. Verluste…
…nicht aber Wertänderungen oder den Erlös aus der Veräußerung der im Privatvermögen befindlichen Einkunftsquelle (vgl. VfGH 30. 9. 2010, G 35/10; VwGH 9. 7. 2008, 2005/13/0152). Bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet das, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind…
…bemessen, um Zinsen wegen späterer Fälligkeit der Forderung zu berücksichtigen. Der erzielte höhere Einlösungsbetrag ist nach VwGH als "Umkehrung" eines einstigen Abwertungsvorgangs und somit als Wertänderung des Kapitalstammes zu verstehen. Der allenfalls realisierte Unterschiedsbetrag kann daher nicht als Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Kapital iSd…
…der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - wie der Bf. selbst in seiner Beschwerde durch Vorlage und Bezugnahme auf die Urteile des LG…
…der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - wie die Bf. selbst in ihrer Beschwerde durch Vorlage und Bezugnahme auf das Urteil des LG…
…der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - wie der Bf. selbst in seiner Beschwerde durch Vorlage und Bezugnahme auf das Urteil des LG…
…462,- Über die Höhe des Kapitalstandes und des jeweiligen „Depotgewinns“, der sich am Ertrag der Substanzgenussscheine der D Invest AG orientierte (rund 1% per Monat), erhielt der Beschwerdeführer regelmäßig Mitteilungen von A. Diese Erträge fanden in den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführer in den strittigen Jahren keinen…
…einer Beteiligung vorliegen. Dabei handelt es sich zwar um einen sehr weit gefassten Begriff, zu unterscheiden ist dieser aber von Gewinnen aus der Aufgabe oder Veräußerung des Kapitalstammrechts wie etwa Veräußerungsgewinnen, Veräußerungsverlusten und sonstige Wertänderungen, wobei diesen der Untergang (Liquidation oder Insolvenz) gleichgestellt wird (§ 10…
…der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - wie der Bf. selbst in ihrer Beschwerde durch Vorlage und Bezugnahme auf das Urteil des LG…
…Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch Gegenstand von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und dem Verwaltungsgerichtshof. Die ordentlichen Gerichte befassten sich mit dem System des XY und den insolvenzrechtlichen Auswirkungen des…
…Tz 1). Bezüglich des gegenständlichen Falles bedeutet dies, dass nur die Erträgnisse des Kapitalstammes von Bedeutung sind, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst, seine Wertsteigerungen und Wertminderungen (vgl. VwGH 11.11.2008, 2006/13/0088). Das Anlagesystem des XY bildete auch den Gegenstand von Verfahren vor…
…Kapitalstand (falls die Anleger nicht widersprechen) dann in das wirtschaftliche Eigentum der Versicherungsgesellschaft übergehen soll und diese dafür auf der Basis des in diesem Jahr gegebenenfalls noch vorhandenen Kapitalstandes ("Anlagestock") unter Zugrundelegung bestimmter Parameter den Anlegern eine auf deren Lebenszeit begrenzte Rente zahlt. Der Verwaltungsgerichtshof…
…Euro 3.966,33. Als Begründung für die nicht anerkannten Währungsschwankungen, war im Bescheid angeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH solche Beträge im außerbetrieblichen Bereich dem Kapitalstamm zuzurechnen seien. Termingeschäfte seien rein spekulativ. Gewinne oder Verluste seien daher allenfalls den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen…
…Einschätzung von unsicheren künftigen Entwicklungen bestehen, sodass lediglich die Plausibilität einer Planung beurteilt werden könne. Dies insbesondere, als das Management des Unternehmens die Aufwands- und Ertragspotentiale am besten einschätzen könne. Da dem Management nicht sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, sei die Erstellung der Planungsrechnung stets…
…Kaufoption üblicherweise nur dem Mieter (Leasingnehmer) eingeräumt. 6. Aus welchen Gründen wird "dem Mieter" die Kaufoption eingeräumt? Die Einräumung einer Kaufoption erfolgt grundsätzlich im Interesse des Mieters (Leasingnehmer). Der Mieter (Leasingnehmer) hat damit die Möglichkeit, das Mietobjekt (Leasinggut) nach Ablauf der Grundmietzeit zu einem bereits…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…
…eine Währungsspekulation." • "Treten dabei Kursverluste auf, betreffen diese den Vermögensstamm." • "Wertänderungen des Vermögensstammes sind nur im Rahmen von sonstigen Einkünften steuerlich relevant." • "Die bloße Darlehenstilgung in einer fremden Währung fuhrt nicht zu Einkünften aus Spekulationsgeschäften." 4.2. Finanzamt Österreich - Dienststelle Wien 9/18/19 (im…
…Diese Wertänderungen des Vermögenstammes sind, unabhängig in welche Richtung sie gehen, im außerbetrieblichen Bereich aber nur im Rahmen von sonstigen Einkünften steuerlich relevant (vgl UFS 29.4.2005, RV/1095-W/03). Wie schon in der Bescheidbegründung vom 20.7.2016 betreffend Abweisung des Antrages…
…bestehe ein Dualismus der Einkünfteberechnung im Vergleich Überschusseinkünfte/Gewinneinkünfte. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin erläuterte dazu, seit Inkrafttreten der Immobilienertragsteuer ab 1.4.2012 bestehe der Dualismus, dass Wertänderungen des Stammvermögens bei den Überschusseinkünften steuerlich unbeachtlich, bei den Gewinneinkünften aber steuerlich relevant seien, nicht mehr…