…sodass "private insuring" im Sinne einer für jeden Versicherungsvertrag völlig individuellen Veranlagungsstrategie (etwa bei einem Einmalerlag in Form einer Depotübertragung) daher nicht zulässig ist. Wären sowohl die Tragung eines maßgeblichen Risikos als auch das Gesetz der großen Zahl sowie keine gegen das Vorliegen eines Versicherungsvertrages…
…dass die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit wiederholt Wertpapiere im Umfang von jeweils € 100.000 bzw € 200.000 erworben hat, stellen lediglich ein Indiz für eine von der T**** Privatstiftung in der Vergangenheit verfolgte Veranlagungsstrategie dar, dieses Indiz lässt jedoch keinen eindeutigen Schluss zu…
…Betriebsvermögen erfasst worden. Dies stehe in der freien Verfügungsgewalt des Geschäftsführers über die betrieblichen Mittel. Die Veranlagungsstrategie des Geschäftsführers könne zum Ankauf von werthaltigen Gegenständen oder Forderungen durch Aufnahme in das Rechnungswesen dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Dadurch diene der Gegenstand dem Betriebsvermögen. Der Geschäftsführer sei…
…der Bf habe keine Weisungsrechte in Bezug auf Veranlagungen im Deckungsstock des VU. Der Gatte der Bf und die Bf hätten nur das Recht, die Veranlagungsstrategie zu wählen ("riskant", oder "weniger riskant") und sie hätten das Recht, auf die Veranlagungsvariante "öffentlich begebene Investmentfonds" zu wechseln…
… 18 Abs 1 VAG vor, weil es sich um kein für einen größeren Personenkreis konzipiertes Produkt sondern um "private insuring" handle, das bloß eine individuelle Veranlagungsstrategie verfolge. Der Tarif bringe nämlich zum Ausdruck, dass das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch gleiche Gefahr bedrohter Personen…
…Die Wertpapiere des Deckungsstocks werden einzeln verwahrt und verwaltet. 4. Der Kunde kann die Veranlagungsstrategie nicht nur im Rahmen von bei Vertragsabschluss vordefinierten Investments wählen (wie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen), sondern sich während der Laufzeit auch für andere bei Vertragsabschluss noch nicht spezifizierte Investments entscheiden. 5…
…weil - sämtliche Wertsteigerungen und –minderungen dem Versicherungsnehmer allein zuzurechnen seien, - der Versicherungsnehmer eine Änderungsmöglichkeit hinsichtlich Veranlagungsstrategie habe, - der Versicherungsnehmer den Asset Manager frei wählen und somit maßgeblichen Einfluss auf die Veranlagung des Deckungsstocks nehmen könne, - der Versicherungsnehmer die Depotbank wählen könne, - der Versicherungsnehmer eine vorzeitige…
…Die Wahl- bzw. Änderungsmöglichkeit des Asset Managers und der Veranlagungsstrategie durch den Versicherungsnehmer gewährleiste nicht das Vorliegen eines Tarifs. Für die Annahme einer Lebensversicherung sei im Übrigen das Vorliegen eines gewissen Mindestrisikos der Versicherungsgesellschaft auch schon vor dem FMA-Schreiben vom 12.12.2006 gefordert…
…und Finanzdienstleistern und kooperiere mit einer Reihe von Betrieben, die aufgrund von Vertriebsverträgen die Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Finanzprodukten sowie die Beratung zu Veranlagungsstrategien durchführten. Das Einzelunternehmen ermittle seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 und erziele infolge selbständiger, nachhaltiger und gewinnorientierter Betätigung…
…des Bf. (auf das im Deckungsstock befindliche Vermögen) sei explizit ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer könne weder den Vermögensverwalter noch die Depotbank wählen. Die Möglichkeit der Wahl der Veranlagungsstrategie, sei für eine Zurechnung der Wirtschaftsgüter des Deckungsstocks an den Bf. nicht ausreichend (BFG 11.05.2016, RV…
…Es wurde weiters in die Beurteilung einbezogen, dass die Revisionswerberin die Veranlagungsstrategie vorgeben und jederzeit ändern konnte und der Abschluss des Rentenvertrages in einem unüblich hohen Alter mit einer dafür sehr langen Aufschubdauer erfolgte und die Wahrscheinlichkeit der Renteninanspruchnahme durch die Versicherungsnehmer relativ gering war…
…Möglichkeit der Änderung einer festgelegten Anlagestrategie (§ 7 Abs 5 und Abs 6AVB) durch den Versicherungsnehmer vor. Ein Wechsel der Veranlagungsstrategie ist aus steuerlicher Sicht jedoch als unschädlich zu betrachten (So auch BFG 11.5.2016, RV/7103594/2015), zumal einerseits derartige Strategiewechsel auch bei österreichischen…
…und Auszahlungen, in und aus der Versicherung sind jederzeit möglich. Die Veranlagungsstrategie kann vom VN jederzeit abgeändert werden und es kann auch der Vermögensverwalter ausgetauscht werden. Garantiert ist für den Todesfall nur die Auszahlung von 10% des aktuellen Wertes des Deckungsstockens der Wertpapiere. Die Auszahlung…
…Bis zum Ende der Aufschubdauer seien Ein-/Auszahlungen in und aus der Versicherung jederzeit möglich. Die Veranlagungsstrategie könne vom Versicherungsnehmer jederzeit abgeändert werden und könne auch der Vermögensverwalter ausgetauscht werden. Garantiert sei für den Todesfall nur die Auszahlung von 10% des aktuellen Wertes des Deckungsstockes…
…die Beurteilung einbezogen, dass die Revisionswerberin die Veranlagungsstrategie vorgeben und jederzeit ändern konnte und der Abschluss des Rentenvertrages in einem unüblich hohen Alter mit einer dafür sehr langen Aufschubdauer erfolgte und die Wahrscheinlichkeit der Renteninanspruchnahme sehr gering war. Die Beweiswürdigung des Bundesfinanzgerichtes, dass die Revísionswerber…
…um Nominale EUR 800.000 nachrangige Darlehen der K**** Bank zu erwerben. Rechtzeitig wurde von [der Beschwerdeführerin] treuhändig für T**** PRIVATSTIFTUNG ein Lombarddarlehen bei C****-Bank in Höhe von EUR 600.000 aufgenommen. Die Veranlagungsstrategie, die seitens [der Beschwerdeführerin] der T**** PRIVATSTIFTUNG zur Risikostreuung vorgeschlagen…
…Dies gilt für alle Lebensversicherungen, sodass "private insuring" im Sinne einer für jeden Versicherungsvertrag völlig individuellen Veranlagungsstrategie daher nicht zulässig ist. Produkte, bei denen für jeden Versicherungsvertrag eine völlig individuelle Veranlagungsstrategie besteht (private insuring), sind mit österreichischen Versicherungsprodukten nicht vergleichbar. Laut Versicherungsbedingungen wählt die Versicherung…
…zum Fälligkeitstermin der ersten Rente (1.7.2043 ) vor. Diesfalls wird der Anlagestock durch das VU zu Geld gemacht und den VN ausbezahlt werden. Die Bf durften in Bezug auf die durch das VU durchzuführende Veranlagung der Prämie auf dem Kapitalmarkt die Veranlagungsstrategie (hohes, mittleres…
…demnach teleologisch derart zu reduzieren, dass im Hinblick auf eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung (Art. 8) bzw. die Erstattung der Einmalzahlung (Art. 14) bloße Gehalts- oder Girokonten ohne Veranlagungsstrategie ausgenommen seien. Dies umso mehr, wenn eine Versteuerung der Kapitalerträge, wie gegenständlich, bereits durch den EU-Steuerrückbehalt…
…ist davon auszugehen, dass DDr. HA Entscheidungen über die grundsätzliche Veranlagungsstrategie getroffen hat, die Veranlagung einzelner Wertpapiere jedoch dem zuständigen Depotmanager der Bank AG überlassen hat. Da der Abgabepfl. zumindest im Zeitraum 1994 -2012 steuerlich vertreten war und in diesem Zeitraum keine Einkünfte aus ausländischem…