…Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter MBA und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Steuerberater, whft. XXX, vertreten durch Dr. Hellmut Prankl, Rechtsanwalt, Erzabt-Klotz-Strasse 12/II, 5020 Salzburg, wegen des Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
…St 132/89, wistra 1990, 202, 203). Das für die subjektive Tatseite des Deliktes der Abgabenhinterziehung erforderliche „Verwirklichenwollen“ des Sachverhaltes könne in dem Verhalten des Bf. keinesfalls erblickt werden. Vielmehr sei dieser aufgrund der (von ihm wahrgenommenen) Auskünfte der A davon überzeugt gewesen, dass für…
…kann nur derjenige sein, den eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht trifft. Im Fall der Bevollmächtigung eines steuerlichen Vertreters (§ 83 BAO) durch den Abgabenpflichtigen kommt auch der steuerliche Vertreter als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Betracht (vgl. RIS-Justiz RS 0086880…
…niemals tun, weil eine Abgabenhinterziehung letztendlich als Anwältin Konsequenzen nach sich ziehen kann, etwa ein Disziplinarverfahren bei der Rechtsanwaltskammer oder aber auch die Aberkennung der Befugnis zur Selbsterklärung. Die UVA's habe ich monatlich selbst erstattet. Die Jahreserklärungen hat dann mein Steuerberater erstellt, ich habe…
…sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit verhandelt und das Erkenntnis gefällt werden konnte. Der finanzstrafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretene Zweitbeschuldigte ist österreichischer Staatsbürger und bezieht als Steuerberater ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 1.000.-. Er ist vermögenslos und hat keine…
…über die Untätigkeit (oder Überlastung) des beauftragten Steuerberaters hinweg getäuscht zu werden. Das war aber erst später erkennbar. Letztlich begann im Jahr 2019 eine Prüfung. Er wurde mit Verweis auf die Untätigkeit der Behörde (was sich im Nachhinein als nicht richtig herausgestellt hat) regelmäßig vertröstet.…
…durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellter und ehem. Steuerberater, whft. XXX, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…Zweifel anzumelden wären: Warum sollte A tatsächlich mit derartig vergleichsweise im Ergebnis doch eigentlich sehr auffälligen Abgabenhinterziehungen, bei welchen er sich deutlich persönlich exponiert hätte, wirklich seine damals steil nach oben zeigende Karriere als "Shooting-Star" der Beratungsbranche, als Rechtsanwalt und renommierter Universitätsprofessor gefährden wollen…
…Griff hat. Auch nicht, dass er jetzt arbeitstechnisch überlastet sei. Vielleicht hatten bestimmte Dinge einfach nicht gewusst. Jedenfalls hätte er es als Steuerberater wissen müssen. […] Am 16. Februar 2015 hat er bestätigt, dass er die Vollmachten für Finanzonline bei der Finanz eingereicht hat. [……
…1 FinStrG (bereits zweimaliger - teilweiser - Vollzug der Bestrafung wegen Abgabenhinterziehungen) sind. In diesem Fall war bei der Strafhöhe auch die Spezialprävention ausschlaggebend, da selbst Bestrafungen Herrn ***Bf1*** trotz Ausbildung als Steuerberater nicht von der Begehung eines weiteren Finanzvergehens abgehalten haben und eine spezialpräventive Wirkung angesichts…
…Ankauf entschieden werden musste. Da die *R GmbH* in dieser kurzen Zeit keine eigene Gesellschaft für den Erwerb habe bereitstellen können, sei der Beschuldigte, als deren Steuerberater ersucht worden, den Ankauf über die *A & A GmbH* vorzunehmen. Es sei vereinbart gewesen, dass sämtliche Kosten ersetzt…
…bewirken versucht. Das Beschwerdevorbringen vermag weder die objektive Unrichtigkeit der erklärten Behandlung noch das Vorliegen bedingten Vorsatzes zu entkräften. Insbesondere kann sich der Beschuldigte als Steuerberater weder mit Erfolg auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum noch auf bloße Unklarheiten der Rechtslage berufen. Die subjektive Tatseite des § 33…
…gehabt habe, habe zwar seine Arbeitsüberlastung erkannt, habe aber den Umstand, dass die Rechnungen nicht dem konkreten Monat zugeordnet dem Steuerberater übermittelt worden seien, als nicht so dramatisch angesehen. Es stehe auch nicht fest, dass A damals tatsächlich vollumfänglich in der Lage gewesen sei, entsprechende…
…2017 zur Kenntnis nehmen müssen, was ich sofort mit der Beauftragung eines steuerlichen Vertreters quittierte. Ich habe aber kein Sachverhaltsvorgehen gesetzt, der mein - wenn auch schlampiges - eigenes Vorgehen als Abgabenhinterziehung zu werten, zuließe. Dieser Ansicht ist offenbar auch mein zuständiges Finanzamt, sonst würde man mir…
…einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auszugehen. Auch wenn der Beschuldigte wiederholt vorbrachte, dass er schon im Jahr 2017 einen Steuerberater engagiert hätte, ist aus der Datenbank der Finanzverwaltung ersichtlich, dass der Steuerberater ***C*** ab 27. Februar 2018 als steuerlicher…
…Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen, weil wir diese Sache abschließen wollten, wir hatten keine Ahnung welche Auswirkungen das noch haben könnte." Im Strafakt erliegt zudem eine Niederschrift über die Vernehmung des Herrn ***E*** ***F*** als Beschuldigter vor der…
…als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG). Die Selbstanzeige wirkt jedoch nur für den Anzeiger und für die Personen, für die sie erstattet wird (Täterbenennung gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG). Gegenständlichenfalls wurden, wie festgestellt, die nachträglichen UVAs durch den Steuerberater via…
…private Rechnungen als betrieblich an den Steuerberater weitergeleitet hat oder der verstorbene Steuerberater nur als eigentlich Verantwortlicher vorgeschoben wurde, mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht geführt werden konnte, war daher im Zweifel zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass die für eine Abgabenhinterziehung oder…
…bewusst "laufen" lassen hat, in dem mich ***Bf1*** ohne gebotene Information über Fristen, über bzw. von erhaltenen Schriftstücken, durch Nichteinlegung von Rechtsmitteln, Nichterstellung und Nichteinreichung von Steuererklärungen etc. ins "offene Messer" eines Finanzstrafverfahrens "laufen" lassen und als Steuerberater dies auch billigend in Kauf genommen hat.