IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 15. Juli 2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 20. Mai 2019, betreffend Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2014 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…in diesem Zusammenhang erst dann in Betracht, wenn sonst ein begründeter Verdacht besteht, dass ein oder mehrere Kapitalabflüsse mit "Schwarzgeschäften" in Zusammenhang stehen und diese Vorgänge am besten ortsbezogen aufgehellt werden können. Wenn nur ein allgemeiner Verdacht gegeben ist, dass Kapitalabflüsse aus nicht gehörig versteuerten…
…wurde entsprechend der ursprünglichen Geschäftsabsicht der überwiegende Teil der Liegenschaften und Gebäude vermietet. Auch bei den Vermietungen sind Hinweise über Schwarzgeschäfte hervorgekommen und wurden deshalb von der BP Erlöserhöhungen beim Ehegatten der Bf. angesetzt. Vom FA wurde im Jahr 2008 zum Zwecke der Feststellung der…
…Erlöse). Diese Erlöskorrekturen (vlg. Tabelle 5) werden vom BFG als rechtmäßig bestätigt. Eine ergänzende Schätzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Bf. wegen der erwiesenen Schwarzgeschäfte wurde von der BP nicht vorgenommen. Es wurden aber bei der Außenprüfung weitere vom Bf. getätigte Grundstücksverkäufe festgestellt (u.a…
…sowie eine unzutreffende rechtliche Beurteilung, geltend gemacht. Gleichzeitig wurden von der Bf., zum Nachweis dafür, dass es entgegen der abgabenbehördlichen Annahme keinerlei Schwarzgeschäfte gegeben habe, ergänzende Unterlagen vorgelegt, sowie weitere, ergänzende Beweisaufnahmen beantragt. Insgesamt wurde in der Beschwerde begehrt, nach Durchführung einer mündlichen (Berufungs-)Verhandlung…
…Ware "schwarz" an ungarische Abnehmer weiterverkauft, ist aus mehreren Gründen völlig unglaubwürdig. Erstens hätte sich ein Schwarzgeschäft dieses Umfangs (es handelt sich immerhin um mehr als eine Million Kilogramm alleine im hier entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum) mit Sicherheit in der Buchhaltung nicht verbergen lassen. Dies umso mehr…
…dass über diese Vorleistungen auch Rechnungen im Sinne des § 11 UStG ausgestellt worden sind. Genauso können auch die Vorleistungen als „Schwarzgeschäfte“ ausgeführt worden sein. Das Fehlen der Tatbestandsvoraussetzung für die Differenzbesteuerung bedeutet nämlich keineswegs automatisch, dass der Vorumsatz zum Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG berechtigt hat…
…dass er a) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder die geschuldete Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet, noch Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht hat (iHv € 114.638,97); b) umsatzsteuerpflichtige Vorgänge infolge durchgeführter Schwarzverkäufe nicht erfasst hat (Schwarzgeschäfte iHv. € 65.786,67, Geschäftsfall 'Au***** GmbH' iHv € 15.350,00 sowie…
…unversteuert gebliebene Einnahmen voraus, die Außenprüfung sei jedoch "rein ausgabenseitig" gewesen, die Erlösseite komme dort so gut wie nicht vor, "Schwarzgeschäfte sowieso nicht" (Seite 4). Bei besagten Kassaquittungen handle es sich um jene für geleistete Anzahlungen. Dass sie vernichtet worden seien, habe einen einfachen Grund…
…noch Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht hat (iHv € 114.638,97); b) umsatzsteuerpflichtige Vorgänge infolge durchgeführter Schwarzverkäufe nicht erfasst hat (Schwarzgeschäfte iHv € 265.786,67, Geschäftsfall 'Au***** GmbH' iHv € 15.350,00 sowie Verkauf gepfändeter Fahrzeuge iHv € 2.000,00), c) in unzulässiger Weise…
…Beschwerdevorentscheidung vom 22.12.2014 bezüglich die Festsetzung der Umsatzsteuer für 9/2013 und 12/2013 bei der ***C*** GmbH wurde ausführlich das Vorliegen von Schwarzgeschäften begründet. Die Aussagen von ***A*** seien in sich widersprüchlich und stehen auch in Widerspruch zur glaubwürdigen Aussage von Herrn **…
…sind nachvollziehbar sowie als rechnerisch und sachlich richtig zu beurteilen. Die Hinzuschätzungen im Rahmen der Außenprüfung führten zu Mehrgewinnen der Gesellschaft. Werden im Zuge einer Betriebsprüfung Mehrgewinne festgestellt, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben (z.B. Schwarzgeschäfte, Zuschätzungen, Sicherheitszuschläge), so ist idR…
…nur Aufträge umfassen würde, die aus dem Jahre 2015 stammen würden. Insofern würden sich sohin die Vorwürfe, welche von den ehemaligen Mitarbeitern erhoben worden wären, bereits im Jahre 2014 wären Schwarzgeschäfte vom Bf. in Auftrag gegeben worden, als nachweislich falsch erweisen bzw. würden diese Vorwürfe…
…einen Teil der Auftragssumme "schwarz" abzuwickeln. Die von Herrn Name9 im Schreiben vom xx.07.2016 gezogene Schlussfolgerung, dass die von ihm festgestellten "Verwirrungen" im Auftragssystem ein Muster der Verkäufer gewesen wären, damit Schwarzgeschäfte ohne Wissen vom Bf. getätigt werden konnten, kann nicht nachvollzogen werden…
…Abgabenrecht zu erfolgen. Der strafbestimmende Wertbetrag ist "netto" zu ermitteln, sohin im Bereich der Umsatzsteuer anhand der steuerpflichtigen Umsätze abzüglich von Vorsteuern. Bei dem strafbestimmenden Wertbetrag ist sohin nur das Nettoergebnis der Schwarzgeschäfte zu erfassen (vergleiche Kotschnigg in Tanner/Kotschnigg, FinStrG, Rzz 295, 296 zu…
…Abgabenrecht zu erfolgen. Der strafbestimmende Wertbetrag ist "netto" zu ermitteln, sohin im Bereich der Umsatzsteuer anhand der steuerpflichtigen Umsätze abzüglich von Vorsteuern. Bei dem strafbestimmenden Wertbetrag ist sohin nur das Nettoergebnis der Schwarzgeschäfte zu erfassen (vergleiche Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, Rzz 295, 296 zu…
…2000 sowie Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 27 Tz 11.11. "Schwarzgeschäfte und Sicherheitszuschlag"). Verdeckte Ausschüttungen können sich bei Kapitalgesellschaften auch aufgrund von Gewinnzuschätzungen - einschließlich der Anwendung von Sicherheitszuschlägen - ergeben. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich den Gesellschaftern zuzurechnen (VwGH, 85/14/0080). Verdeckte Ausschüttungen setzen das…
…neuerer Verwaltungspraxis in Bezug auf den seine wirtschaftlichen Chancen wahrnehmenden Geschäftsführer, der die Anteilsinhaber (z.B. durch ihnen unbekannte Schwarzgeschäfte) tatsächlich nicht am Geschäftserfolg der Gesellschaft teilhaben lässt, nach nunmehriger Ansicht der Finanzverwaltung keine steuerliche Erfassung bei den Gesellschaftern mehr erfolgen solle. Dies unabhängig davon…
…neuerer Verwaltungspraxis in Bezug auf den seine wirtschaftlichen Chancen wahrnehmenden Geschäftsführer, der die Anteilsinhaber (z.B. durch ihnen unbekannte Schwarzgeschäfte) tatsächlich nicht am Geschäftserfolg der Gesellschaft teilhaben lässt, nach nunmehriger Ansicht der Finanzverwaltung keine steuerliche Erfassung bei den Gesellschaftern mehr erfolgen soll. Dies unabhängig davon…
…dass Gewinne niemand anderem als dem Geschäftsführer zugute kommen sollen, oder wenn der Geschäftsführer tatsächlich die Gesellschafter (z.B. durch ihnen unbekannte Schwarzgeschäfte) am Geschäftserfolg der Gesellschaft nicht teilhaben lässt. Denn in solchen Fällen kann - solange nicht etwa eine Anfechtung im Sinne des § 23 Abs…