…Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im Gegenteil: Es ist ohne Bedeutung für die Erhebung der Abgabe, ob ein Scheingeschäft/Scheinhandlung vorliegt. Dies erhellt auch aus dessen Abs…
…Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im Gegenteil: Es ist ohne Bedeutung für die Erhebung der Abgabe, ob ein Scheingeschäft/Scheinhandlung vorliegt. Dies erhellt auch aus dessen Abs…
"Die Firma M. GmbH verfügt seit ihres Anbeginns per 03/2012 über keine eigenen Produktivkapazitäten (Bauarbeiter) und der von ihr geltend gemachte Bezug von Bauleistungen und Leiharbeitern stehen sämtlich im dringenden Verdacht von Scheinhandlungen; jedenfalls die hierzu Vorgewiesenen Rechnungen unbedingt als Scheinrechnungen zu werten sind…
…§ 167 Tz 8). § 23 BAO lautet: "(1) Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. (2) Die Erhebung einer Abgabe wird nicht dadurch ausgeschlossen…
…da das Schema in allen Fällen gleich gestaltet war. Gemäß § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Ein Scheingeschäft…
…einer Änderung der Position von 8703 auf 8704. Nach Auffassung der Beschwerdebehörde handelt es sich bei den Aushöhlungen im unteren Bereich der hinteren Ladebordwand und im unteren Bereich des hinteren Fahrgastraumes (unter der Rücksitzbank) um eine Scheinhandlung, die nicht ernstlich gewollt ist und die einen…
…Spesenersätze, die den Vereinsrichtlinien entsprechen und kein Dienstverhältnis darstellen. Es wurde, ohne den Berufungswerbern Parteienstellung zu geben, deren Tätigkeit im Rahmen des Vereins als Scheinhandlung dargestellt. … Der ***Verein ist gegründet worden, mit dem Vereinszweck, Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobic- und Fitnessbereich. Der Hintergrund war…
…unterstellt die Zollverwaltung jedem an dem Liefergeschäft beteiligten Wirtschaftsbeteiligten sofort Bandenkriminalität und behauptet, dass die durch die Käufer durchgeführten und nachweisbaren Überprüfungshandlungen der jeweiligen Lieferanten Scheinhandlungen wären (siehe Beilagen). Bei den Vernehmungen und den nachfolgenden Gerichtsverhandlungen werden die Beschuldigten unter dem Eindruck der Vorwürfe zu…
…Unterlagen, welche nicht die tatsächlichen Geschäftsvorgänge und Warenwerte wiederspiegelten, den Verzollungen zugeführt worden. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sowie Über- und Unterfakturierungen seien für die Zollwertermittlung unerheblich. Maßgeblich sei der tatsächlich gewollte, nicht zum Schein vorgeschobene Preis für die Einfuhrware. Die Ermittlung des Zollwertes gemäß Art. 30…
…Unterlagen, welche nicht die tatsächlichen Geschäftsvorgänge und Warenwerte wiederspiegelten, den Verzollungen zugeführt worden. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sowie Über- und Unterfakturierungen seien für die Zollwertermittlung unerheblich. Maßgeblich sei der tatsächlich gewollte, nicht zum Schein vorgeschobene Preis für die Einfuhrware. Die Ermittlung des Zollwertes gemäß Art. 30…
…dass die 17 Rechnungen Scheinrechnungen sind. Gemäß § 23 Abs 1 BAO idgF sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Die mit den 17 Scheinrechnungen abgerechneten Netto-Einkaufspreise sind daher keine Betriebsausgaben und die auf die Netto-Einkaufspreise entfallende Umsatzsteuer ist…
…Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen offenzulegen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Gemäß § 23 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist für die Abgabenerhebung das verdeckte…
…Cleaner) aus Polen nach Österreich gelangt war und welches die C GmbH zur Verschleierung der Herkunft formal unter Benutzung von inhaltlich falschen Rechnungen und Lieferscheinen der D und E erwarb, sohin unter Benutzung falscher Beweismittel und unter Verwendung von Scheingeschäften und anderen Scheinhandlungen (§ 23 BAO)…
…den Gegenstand umgelegt durchgehend die extra zu diesem Zweck gegründete M. Als Distributor wirkte im gegenständlichen Zeitraum die O. Alle nach außen hin gerichteten Handlungen der genannten Funktionsträger waren Scheinhandlungen. Tatsächlich haben auf der Ebene der Funktionsträger keine wirtschaftlichen Betätigungen stattgefunden. Die Funktionsträger wurden eingebunden…
…Finanzsenates vom 3. März 2010 wie folgt verwiesen: § 23 Abs. 1 BAO normiert: Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Ein Scheingeschäft (§ 916…
…des Bf. ist aus nachfolgenden Gründen nicht zu folgen: a. Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Somit…
…Miteinbeziehung in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der KÖSt ausschließen würde. Dem ist jedoch aus folgenden Gründen nicht zu folgen: Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt…
…2. 1992, 90/16/0156, ÖStZB 1992, 916). Ob ein Scheingeschäft oder eine andere Scheinhandlung vorliegt, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Feststellung tatsächlicher Art. Zudem erfüllen Scheinleistungen nicht den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Absatz 4 EStG, weil keine durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen oder Ausgaben vorliegen…
…Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 23 Abs. 1 BAO seien Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen seien Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen, die nicht ernstlich gewollt seien und die einen Tatbestand vortäuschten, der in Wirklichkeit nicht bestehe (VwGH 21.02…
…Betrachtungsweise zuwiderlaufen würden (§§ 21, 22 BAO) oder als Scheingeschäft oder Scheinhandlung zu beurteilen seien (§ 23 BAO). Die steuerlichen Gestaltungsspielräume seien demnach durch die o.a. gesetzlichen Bestimmungen der BAO gegenüber der allgemeinen Vertragsfreiheit nach dem ABGB eingeschränkt. Als wesentliche zusätzliche Entscheidungskriterien, welche in die Gesamtbetrachtung…