…2004 und 2005 ist von einer Scheinhandlung nach § 23 BAO auszugehen. Scheinhandlungen sind Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (Ritz, BAO, § 23, Rz 6). Die im gegenständlichen Fall gesetzte Scheinhandlung der Abgabe von GesbR-Steuererklärungen hat…
…hat. Die vom Bw. gegenüber seinem jeweiligen deutschen Lieferanten durch Bekanntgabe der österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gesetzte Scheinhandlung ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung des tatsächlichen Geschehens ohne Bedeutung. Da sich demnach bereits die Festsetzung der Erwerbsteuer in den angefochtenen Bescheiden (2006: € 74.377,28; 2007:…
…Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im Gegenteil: Es ist ohne Bedeutung für die Erhebung der Abgabe, ob ein Scheingeschäft/Scheinhandlung vorliegt. Dies erhellt auch aus dessen Abs…
…Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im Gegenteil: Es ist ohne Bedeutung für die Erhebung der Abgabe, ob ein Scheingeschäft/Scheinhandlung vorliegt. Dies erhellt auch aus dessen Abs…
"Die Firma M. GmbH verfügt seit ihres Anbeginns per 03/2012 über keine eigenen Produktivkapazitäten (Bauarbeiter) und der von ihr geltend gemachte Bezug von Bauleistungen und Leiharbeitern stehen sämtlich im dringenden Verdacht von Scheinhandlungen; jedenfalls die hierzu Vorgewiesenen Rechnungen unbedingt als Scheinrechnungen zu werten sind…
…Frage, die vom Berufungssenat aG des gegebenen Sachverhalts zu lösen ist. Der bedingte Antrag auf Zeugeneinvernahme ist daher unbeachtlich. Scheingeschäfte: Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt…
…seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar gewesen. Dem Einwand, dass der Beginn des Prüfungsverfahrens als Scheinhandlung zu werten sei, müsse entschieden entgegengetreten werden. Auch sei das in diesem Zusammenhang erwähnte verwaltungsgerichtliche Erkenntnis für den gegenständlichen Fall unzutreffend, da…
…§ 167 Tz 8). § 23 BAO lautet: "(1) Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. (2) Die Erhebung einer Abgabe wird nicht dadurch ausgeschlossen…
…da das Schema in allen Fällen gleich gestaltet war. Gemäß § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Ein Scheingeschäft…
…einer Änderung der Position von 8703 auf 8704. Nach Auffassung der Beschwerdebehörde handelt es sich bei den Aushöhlungen im unteren Bereich der hinteren Ladebordwand und im unteren Bereich des hinteren Fahrgastraumes (unter der Rücksitzbank) um eine Scheinhandlung, die nicht ernstlich gewollt ist und die einen…
…Spesenersätze, die den Vereinsrichtlinien entsprechen und kein Dienstverhältnis darstellen. Es wurde, ohne den Berufungswerbern Parteienstellung zu geben, deren Tätigkeit im Rahmen des Vereins als Scheinhandlung dargestellt. … Der ***Verein ist gegründet worden, mit dem Vereinszweck, Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobic- und Fitnessbereich. Der Hintergrund war…
…Inhalt um eine "Einbringungsmaßnahme", wenn ein Masseverwalter zum Abschluss eines Konkurses eine Konkursquote ausschütte und die Gesellschaft aufgelöst sei? Solche immer gleichlautende Schreiben (die auch immer vom Bw beantwortet worden seien) seien förmlich eine "Scheinhandlung", mit dem einzigen Versuch und Ziel, eine Verjährung zu verhindern …
…kann zB die Abgabenbehörde sein, denn Scheingeschäfte bezwecken idR die Täuschung bzw Schädigung Dritter. Sind die vertraglichen Abmachungen von den Vertragsparteien gewollt, dann liegt kein Scheingeschäft (keine Scheinhandlung) vor, auch wenn das wirtschaftliche Ziel üblicherweise auf einem anderen Weg erreicht wird. Ein Abgabepflichtiger kann im…
…kann zB die Abgabenbehörde sein, denn Scheingeschäfte bezwecken idR die Täuschung bzw Schädigung Dritter. Sind die vertraglichen Abmachungen von den Vertragsparteien gewollt, dann liegt kein Scheingeschäft (keine Scheinhandlung) vor, auch wenn das wirtschaftliche Ziel üblicherweise auf einem anderen Weg erreicht wird. Ein Abgabepflichtiger kann im…
…Frage, die vom Berufungssenat aG des gegebenen Sachverhalts zu lösen ist. Der bedingte Antrag auf Zeugeneinvernahme ist daher unbeachtlich. Scheingeschäfte: Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt…
…Frage, die vom Berufungssenat aG des gegebenen Sachverhalts zu lösen ist. Der bedingte Antrag auf Zeugeneinvernahme ist daher unbeachtlich. Scheingeschäfte: Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt…
…Frage, die vom Berufungssenat aG des gegebenen Sachverhalts zu lösen ist. Der bedingte Antrag auf Zeugeneinvernahme ist daher unbeachtlich. Scheingeschäfte: Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt…
…Verzinsung. Diese Vereinbarung ist daher nicht nur unrichtig datiert, sie entspricht inhaltlich in keiner Weise einem Fremdvergleich und ist daher zur Gänze als Scheinhandlung zu qualifizieren. 2.2.7.) Der Umlaufbeschluss der Gesellschafter der BXX, datiert vom August und September 1995 betreffend das Jahr 1994…
…unterstellt die Zollverwaltung jedem an dem Liefergeschäft beteiligten Wirtschaftsbeteiligten sofort Bandenkriminalität und behauptet, dass die durch die Käufer durchgeführten und nachweisbaren Überprüfungshandlungen der jeweiligen Lieferanten Scheinhandlungen wären (siehe Beilagen). Bei den Vernehmungen und den nachfolgenden Gerichtsverhandlungen werden die Beschuldigten unter dem Eindruck der Vorwürfe zu…
…Unterlagen, welche nicht die tatsächlichen Geschäftsvorgänge und Warenwerte wiederspiegelten, den Verzollungen zugeführt worden. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sowie Über- und Unterfakturierungen seien für die Zollwertermittlung unerheblich. Maßgeblich sei der tatsächlich gewollte, nicht zum Schein vorgeschobene Preis für die Einfuhrware. Die Ermittlung des Zollwertes gemäß Art. 30…