…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG auch dann darstellen, wenn weder Gewinnbeteiligung, noch Mitwirkungsrechte vorgesehen sind, aber die Genussrechte mit 15 jährigem Kündigungsverzicht auf die Dauer der Gesellschaft gewährt werden, nachrangig sind und die Genussrechtsberechtigte die Urgroßmuttergesellschaft ist? Bemerkt wird, dass das…
…von „Anwaltszwang“ zu vorliegendem Fall: Während der Anwaltszwang im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit steht, sieht § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei der Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer uvam. vor, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung ans Finanzamt endet…
…von „Anwaltszwang“ zu vorliegendem Fall: Während der Anwaltszwang im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit steht, sieht § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei der Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer uvam. vor, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung ans Finanzamt endet…
…im Millionenwert ohne Bezahlung, ohne Sicherheiten oder Verzinsung über Jahre zur Verfügung zu stellen oder Wandelschuldverschreibungen über fünf Jahre ohne Sicherheiten, Mitwirkungsrechte oder Zinsen und dem (nachträglichen) Versprechen die Option nur mit Zustimmung der ***1*** auszuüben. Gleiches gilt für die verpflichtenden Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der…
…Firmenwert), Kein Bezugsrecht, Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***Bf***, Kein Mitsprache- (§ 3 Abs 2 Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), Vorrang vor den Gesellschaftern der ***Bf***, Kein sonstiges…
…Kein Bezugsrecht, • Kein Einfluss der Erwerber auf die strategische Ausrichtung der ***BF***, • Kein Mitspräche- (§ 3 Abs 2 der Vertragsbedingungen), Stimm- und/oder Teilnahmerecht, • Keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte (siehe § 14 der Vertragsbedingungen; dort ist nur von Informationsrechten die Rede), • Vorrang vor den Gesellschaftern der ***BF***, • Kein…
…finanzielle Risiko tragen muss. Der SHV X, als Käufer habe umfangreiche Mitwirkungsrechte, die ihn in die Lage versetzen, auf die bauliche Gestaltung des Hauses maßgeblichen Einfluss zu nehmen. Alle Pläne müssen vom SHV X freigegeben werden und es bestehen Mitwirkungsrechte bei der Auftragsvergabe. Der Umstand…
…vorliegen würden. Dies deshalb, weil im gegebenen Fall weder eine Beteiligung am Gewinn noch am Liquidationserlös und auch keine sonstigen Rechte, wie sie Gesellschaftern gewährt werden, etwa umfangreiche Mitwirkungsrechte, eingeräumt worden wären. Selbst wenn dem Antrag, die angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheide ersatzlos aufzuheben, nicht gefolgt werden könnte…
…und bestätige das Erfordernis einer objektiven Vergleichspaarbildung nach der körperschaftlichen Rechtsform der Steuerpflichtigen. Nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten sei der Trust dem sogenannten "Complex Trust" zuzuordnen, wegen der Mitwirkungsrechte der Anteilsinhaber und weil keine Ausschüttungsverpflichtung bestehe. Ein solcher Trust sei eine für Investmentfonds übliche und häufige Organisationsform…
…dem Emittenten zu, sie vermitteln aber auch - sofern sie auf Beteiligung am Gewinn und/oder Liquidationserlös ausgerichtet sind - Vermögensrechte, wie sie typischerweise einem Gesellschafter zustehen. Mitwirkungsrechte begründen Genussrechte hingegen nicht. Im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Z 3 KVG (bzw. hinsichtlich Rechtsvorgängen…
…Stille Gesellschaft, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Wandelanleihe, Unternehmerinteresse, Investoreninteresse, Haftung, Nachrangigkeit, Beteiligung am Ergebnis, Beteiligung am Vermögen, Beteiligung an stillen Reserven, Beteiligung am Unternehmenswert, Verzinsung, Informationsrechte, Kontrollrechte, Zustimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Kündigungsrechte, Geschäftsführungsrechte, Kapitalüberlassung, Besicherung, Vergütungsanspruch, Residualanspruch, Nominalanspruch, Vergütung, Dividendenanspruch, Zinsanspruch, Rechtliche Stellung, Steuerliche Stellung, Eigentümer, Gläubiger, Eigenkapitaläquivalent, Finanzierungskosten…
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…Die Versammlungs- und Diskussionsmöglichkeit geht jedenfalls über eine Information des Darlehensgläubigers über die Liquidität des Darlehensnehmers hinaus und kommt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes den Mitwirkungsrechten der Gesellschafter nahe." Hieraus zog das BFG abschließend folgende "Schlussfolgerungen": "Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den von der…
…Stille Gesellschaft, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Wandelanleihe, Unternehmerinteresse, Investoreninteresse, Haftung, Nachrangigkeit, Beteiligung am Ergebnis, Beteiligung am Vermögen, Beteiligung an stillen Reserven, Beteiligung am Unternehmenswert, Verzinsung, Informationsrechte, Kontrollrechte, Zustimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Kündigungsrechte, Geschäftsführungsrechte, Kapitalüberlassung, Besicherung, Vergütungsanspruch, Residualanspruch, Nominalanspruch, Vergütung, Dividendenanspruch, Zinsanspruch, Rechtliche Stellung, Steuerliche Stellung, Eigentümer, Gläubiger, Eigenkapitaläquivalent, Finanzierungskosten…
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…Die Versammlungs- und Diskussionsmöglichkeit geht jedenfalls über eine Information des Darlehensgläubigers über die Liquidität des Darlehensnehmers hinaus und kommt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes den Mitwirkungsrechten der Gesellschafter nahe." Hieraus zog das BFG abschließend folgende "Schlussfolgerungen": "Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei den von der…
…Betrieb und Entwicklung eines Zinshauses sind diese Voraussetzungen allgemein zweifelsfrei gegeben. In unserem Einzelfall jedenfalls. Es existiert hier eine gemeinsame Wirtschaftsorganisation in der beide Gesellschafter gleiche Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte besitzen. Hier werden wirtschaftliche Ziele verfolgt, die über wechselseitige Rechte und Pflichten einer Ehegemeinschaft weit hinausgehen…