…das Wiederaufleben. Der Forderungsverzicht und der Besserungsschein bildeten eine Einheit. Die Verpflichtung zur Übermittlung des Jahresabschlusses an die B. stelle lediglich eine Verlängerung ihrer Position als Kreditgeber dar und kein Mitwirkungsrecht. Sie stelle ein Kontrollrecht dar, das vergleichbar dem Rechnungslegungsanspruch des Handelsvertreters sei, und mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Jungmeier Steuerberatungs GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 253/14, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. September 2012, ErfNr. x1, StNr. y1 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird…
…Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Es ist möglich, dass die Gesellschaft Außenstehenden aufgrund zusätzlicher Verträge schuldrechtliche Positionen einräumt, die den Mitwirkungsrechten der eigentlichen Gesellschafter entsprechen, bzw. nahe kommen, (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 56…
Nach den Genussrechtsbedingungen § 2 Definitionen stellen die vorliegenden Genussrechte keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen und umschreiben in Abgrenzung zu den strittigen Genussrechten, was eine Anleihe ist: "Ein festverzinslicher Vermögenstitel (Anleihe) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
§ 299 BAO abgewiesen wurde, Berufung erhoben. Zwar würde im KVG das Genussrecht nicht definiert, doch aus der Würdigung der übrigen Tatbestände sei ersichtlich, dass nur solche Gesellschaftsrechte erfasst wären, die eine gesellschafterähnliche Stellung vermittelten. Eingewendet wurde, dass diese "A " Produkte nicht von § 5 KVG erfasst…
…Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Es ist möglich, dass die Gesellschaft Außenstehenden aufgrund zusätzlicher Verträge schuldrechtliche Positionen einräumt, die den Mitwirkungsrechten der eigentlichen Gesellschafter entsprechen, bzw. nahe kommen, (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 56…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
…Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen…
…Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort Auskünfte einzuholen…
…Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen…
…Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort Auskünfte einzuholen…
…Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen…
…Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen…
…Hinweis auf eine Gewinnabhängigkeit des Ertrages, eine Verlustbeteiligung, eine Teilnahme an Wertsteigerungen, Auskunfts-, Einsichts-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte des Anlegers, wie sie aus einer Aktionärsstellung erfließen würden. Es ist an keiner Stelle die Rede von einem Stimmrecht in einer Hauptversammlung, dem Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen…
…Gesellschaft, wie die Betriebspflicht und Kontollrechte, wenn auch nicht im Umfang des 183 HGB, enthält. Typische Vermögensrechte oder Mitwirkungsrechte (Teilnahme-, Rede-, und Stimm- und Anfechtungsrechte) wie sie Gesellschaftern gewährt werden, wurden mit der gegenständlichen Vereinbarung jedoch nicht eingeräumt. Zu den vorliegenden Kontrollrechten ist zu sagen…
…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG auch dann darstellen, wenn weder Gewinnbeteiligung, noch Mitwirkungsrechte vorgesehen sind, aber die Genussrechte mit 15 jährigem Kündigungsverzicht auf die Dauer der Gesellschaft gewährt werden, nachrangig sind und die Genussrechtsberechtigte die Urgroßmuttergesellschaft ist? Bemerkt wird, dass das…
…von „Anwaltszwang“ zu vorliegendem Fall: Während der Anwaltszwang im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit steht, sieht § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei der Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer uvam. vor, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung ans Finanzamt endet…
…von „Anwaltszwang“ zu vorliegendem Fall: Während der Anwaltszwang im Zusammenhang mit der Prozessfähigkeit steht, sieht § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 nur ein Mitwirkungsrecht Dritter ähnlich wie bei der Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Versicherungssteuer uvam. vor, das nach der elektronischen Vorlage der Abgabenerklärung ans Finanzamt endet…
…im Millionenwert ohne Bezahlung, ohne Sicherheiten oder Verzinsung über Jahre zur Verfügung zu stellen oder Wandelschuldverschreibungen über fünf Jahre ohne Sicherheiten, Mitwirkungsrechte oder Zinsen und dem (nachträglichen) Versprechen die Option nur mit Zustimmung der ***1*** auszuüben. Gleiches gilt für die verpflichtenden Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der…