IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A.M., (Bf.) vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 26.6.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 1/23 zu Recht…
Keine Anhaltspunkte hat das gegenständliche Verfahren dafür ergeben, dass der Bf. wusste oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat ***8*** 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***21***, die Richterin***22*** und die fachkundigen Laienrichter ***23*** und ***24*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***5***, ***26***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1…
§ 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er…
…mwN; VwGH 25.09.2019, Ro 2019/05/0013; VwGH vom 28.6.2023). Liegt eine Mehrzahl deliktischer Angriffe vor, umschreibt man die einzelne Tat (kleinste tatbestandliche Handlungseinheit) als die einzelne Verkürzung der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe für einen ihr zugewiesenen Berechnungszeitraum (hier: die festgestellten Jahre; vgl…
…wenn überhaupt - nur minimal gewesen. Eine genaue schriftliche Bestätigung konnte von Frau ***MAVerein2*** trotz mehrmaliger Intervention bis dato nicht übermittelt werden. Da es sich bei den monatlichen Kosten jedenfalls nicht um (reine) Betreuungskosten handelt und im Beschwerdeverfahren bzw. Auskunftsverfahren im Zuge der Vorlage weder ein…
…von der Faktenmehrheit € 5.000,00), sodass sich die Strafdrohung aus diesen Abgabenhinterziehungen als relevant erweist. Der Umstand, dass der Beschuldigte eine Mehrzahl von Finanzordnungswidrigkeiten zu verantworten hat, stellt bei der Bemessung der Geldstrafe innerhalb dieses Strafrahmens aus den Abgabenhinterziehungen lediglich einen Erschwerungsgrund dar.
Aus medizinischer Sicht haben psychische Erkrankungen unterschiedliche Ausprägungen und treten in unterschiedlichen Verläufen auf. Bei der Mehrzahl der Patienten verschlechtert sich das Krankheitsbild (erst) im Verlauf. Vor allem durch eine medikamentöse Behandlung kann auch eine längerdauernde oder sogar dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Bei einer derartigen…
16. Keine Unverhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes bestand auch darin, dass jeweils eine Mehrzahl an Fahndungsbeamten zum Einsatz gelangt ist, nämlich an der Wohnanschrift behauptete 9 und beim Nebenwohnsitz behauptete 4 Personen: Es bedarf einer ausreichenden Anzahl von Fahndungsorganen, um das zu durchsuchende Areal abzusichern und gleichzeitig…
Im Gegensatz zur Rechtsansicht der BP führe Renner aus: „Bei Gebäudevermietungen ist Beurteilungseinheit idR. das einzelne Miethaus (Mehrzahl von Wohnungen), sofern nicht für einzelne Wohnungen eine gesonderte Bewirtschaftungsart erkennbar ist. Beispiel (vgl. Pkt. 2.2.3 zweiter Satz LRL – Getrennte Beurteilungseinheiten sind einerseits fremdvermietete Wohnungen…
- In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte die GmbH 126 Fahrzeuge angekauft, einige davon Oldtimer, die Mehrzahl jedoch hochwertige Neufahrzeuge. Gesellschaftszweck war, die Fahrzeuge nach einer Einlagerung von 20 - 30 Jahren zu verkaufen, wobei man von einer deutlichen Wertsteigerung ausging. Die Fahrzeuge wurden museal gelagert…
…Pflichtverletzungen in Form der Nichteinreichung dieser Steuererklärungen] "für die" Jahre 2013 bis 2015 [also mit zeitlichen Bezug auf Ereignisse in dem genannten Zeitraum] eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt € 91.767,40 bewirkt und hiemit "ein" [tatsächlich eine Mehrzahl von] Finanzvergehen nach …
…vorgesehen ist, wobei auch offenbleibt, von welchen der in der Vermögensaufstellung enthaltenen Anlageklassen dieser Cirkabetrag abgezogen werden sollte. Da sich das Vermögen innerhalb der einzelnen Anlageklassen wohl aus einer Mehrzahl von Obligationen bzw. Aktien mit unterschiedlicher Laufzeit und Verzinsung bzw. unterschiedlichen Kurswerten zusammensetzte, ist auch…
…persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Weicht der bei einer Veräußerung eines ansonsten vergleichbaren Gebäudes erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen ungewöhnlicher oder…
…Umstand, dass er offenkundig zu seinen Säumigkeiten und Unterlassungen durch seine schlechte Finanzlage verleitet worden ist, die dennoch erfolgte Schadensgutmachung bzw. seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a…
…Gewinner zugeschoben wird. Davon zu unterscheiden ist der Gewinn im ökonomischen Sinn: Das ist der Restbetrag, ausgehend vom individuellen "Startkapital", der Summe der Einzelgewinne nach Abzug der Einsätze und der Verluste nach einer Mehrzahl von Einzelspielen, nach dem Ende einer "Partie", wie zB. eine Stunde…
…Bearbeitung. Wie bereits bestätigt wurden die geforderten Unterlagen, Bescheid des Sozialministeriums sowie alle anderen dafür benötigten Unterlagen schon mehrmals eingereicht. Im Anhang übermitteln wir den Bescheid des Sozialministeriums nochmals." Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 1.7.2026 vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. (2) Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen…
…Abs 2 leg cit. ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß Abs 3 leg cit erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen…
…4). Nach § 34 Abs 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gem § 34 Abs 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen…