11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…
…Jahr 2003 ein, wobei er u.a. eine "freiwillige Mehrzahlung" an die Bayerische Ärzteversorgung in Höhe von € 5.375.- als Werbungskosten geltend machte. Das Finanzamt Innsbruck wich von der Erklärung insoweit ab, als es den angeführten Betrag nicht als Werbungskosten berücksichtigte. Begründet wurde dies…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A.M., (Bf.) vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 26.6.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 1/23 zu Recht…
Keine Anhaltspunkte hat das gegenständliche Verfahren dafür ergeben, dass der Bf. wusste oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer…
…würden. Ein zwingender Grund (unabwendbares Ereignis) für den Studienwechsel sei deshalb nicht erkennbar, da die angegebenen Probleme bei der Anmeldung für eine Prüfung eine Mehrzahl der Studierenden in diesem Bereich betreffen würden. Bei zweifelsfreier Glaubhaftmachung könnte allenfalls die vorgesehene Studienzeit um ein Semester verlängert werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat ***8*** 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***21***, die Richterin***22*** und die fachkundigen Laienrichter ***23*** und ***24*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***5***, ***26***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1…
§ 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er…
…Das Merkmal der Außergewöhnlichkeit ist anhand objektiver Kriterien zu prüfen. Außergewöhnlich sind Aufwendungen nur insofern, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Dem rein subjektiven Empfinden des Abgabepflichtigen kommt in diesem…
…Da dem Beschwerdeführer somit lediglich eine einzige Tathandlung vorgeworfen wird, kommt ein fortgesetztes Delikt, das jedenfalls eine Mehrzahl von gesetzwidrigen Einzelhandlungen voraussetzt, schon begrifflich nicht in Betracht. Im Spruch es angefochtenen Bescheides war daher das Wort "fortgesetzt" aufzuheben. Zum Beschwerdevorbringen ist Folgendes zu bemerken: Gemäß…
…mwN; VwGH 25.09.2019, Ro 2019/05/0013; VwGH vom 28.6.2023). Liegt eine Mehrzahl deliktischer Angriffe vor, umschreibt man die einzelne Tat (kleinste tatbestandliche Handlungseinheit) als die einzelne Verkürzung der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe für einen ihr zugewiesenen Berechnungszeitraum (hier: die festgestellten Jahre; vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, vertreten durch RVBD, vom 10. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. November 2004 betreffend Umsatzsteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…dient, über den Steuertatbestand aber keine Aussage trifft. Daraus folgt, dass bei einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen auch die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müssen. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufungswerberin am 24…
…wenn überhaupt - nur minimal gewesen. Eine genaue schriftliche Bestätigung konnte von Frau ***MAVerein2*** trotz mehrmaliger Intervention bis dato nicht übermittelt werden. Da es sich bei den monatlichen Kosten jedenfalls nicht um (reine) Betreuungskosten handelt und im Beschwerdeverfahren bzw. Auskunftsverfahren im Zuge der Vorlage weder ein…
…zitierten EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten zeigt, dass in Österreich für Eintritte in Vergnügungsparks der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt! In der Niederschrift zur Betriebsprüfung werden drei Kriterien genannt, die laut Ansicht des Finanzamtes nicht erfüllt sind: 1. Mehrzahl von Anbietern, 2. Freiluft, 3. Jahrmarktsmilieu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die gemäß § 274 BAO (Bundesabgabenordnung) gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2002, gerichtet geltenden Berufungen des LP, vom 9. Oktober 2002 (ursprünglich gerichtet gewesen gegen den…
…ErbStG nicht erfüllt, ändert auch die Argumentation des Berufungswerbers, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb übergeben worden sei, nichts. Bei der Beurteilung einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau S.L., O., vertreten durch L.P., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. April 2002, St.Nr. 1/1, betreffend Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Herrn R.S. und…
…einem Marktpreis nahe komme. Von einer Mehrzahl von Verkäufen kann nur dann gesprochen werden, wenn bei mehreren miteinander nicht im Zusammenhang stehenden Verkaufsvorgängen Anteile veräußert werden. So....ist auch hier zu sagen, dass eine Mehrzahl von Verkäufen im Beschwerdefall nicht gegeben ist, sodass der gemeine…
…entfalten vermögen, aber dennoch als Beitrag zur Wahrheitsfindung anzusehen sind. Ein weiterer Milderungsgrund liegt im mittlerweile längeren Zurückliegen der Tathandlungen. Hingegen ist die Mehrzahl der deliktischen Angriffe als erschwerend zu berücksichtigen. Der Strafrahmen reicht gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG bis € 29.012,42. Die…
…des § 11 ErbStG, da diese Bestimmung lediglich die Berechnung der Steuer dient, über den Steuertatbestand aber keine Aussage trifft. Bei der Beurteilung einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. VwGH 26. 01. 1995, 94/16…