…Schuldner einer gegebenenfalls in den Niederlanden anfallenden Einfuhrumsatzsteuer. Die österreichischen Endkunden hätten im Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in den Niederlanden bereits die Verfügungsmacht über die Waren, weshalb keine Lieferung von den Niederlanden aus erfolge. Es handle sich folglich um keine Versandhandelsumsätze, weshalb auch Art…
…vom Einfuhrmitgliedstaat versandt oder befördert, wenn die Waren von einem Drittgebiet aus versandt oder befördert werden und vom Lieferer in einen anderen Mitgliedstaat als den der Beendigung der Versendung oder Beförderung eingeführt werden. Im Beschwerdefall geht es letztendlich um die Frage, ob dieser Tatbestand des…
…zu versteuern seien. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung mit den im Verfahren RV/210006/2020 angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden vom 16.09.2016 für die Kalenderjahre 2010 bis 2014, mit welchen für die Lieferungen aus dem Abo-Geschäft nach Österreich Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Abs…
…grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt dazu nicht vor, weshalb die Revision…
…Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2011 bis 2013 notwendig gemacht hätten. Aus dem Besprechungsprogramm vom 2.10.2018 geht unter anderem folgendes hervor: 1. Lieferungen an betrügerisch agierende Unternehmen in Rumänien 1.1. Allgemeines ….. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der einzelnen Geschäftsfälle sei es unabdingbar zu wissen…
…2012 und 2013 ….. 1.2 Keine nachgewiesene Involvierung in Betrugskreisläufe ….. 1.3 Die Beschwerdeführerin hätte nicht gewusst, dass sie in Mehrwertsteuerbetrugskreisläufe liefere und hätte dies auch nicht wissen müssen ….. 1.4 Versagung einer Begünstigungsvorschrift, die nicht mit jenem Umsatz in Zusammenhang stehe…
…die Reise von 12.-15.7.2012 angeführt werden. Die Beschwerdeführerin gebe an, eine Firmenveranstaltung eines langjährigen Lieferanten besucht zu haben. Eine klare Abgrenzung zur privaten Lebensführung sei nicht erkennbar. Für 2013 könne beispielhaft angeführt werden, dass bei der Reise von 7.-8.8.2013…
…Daraus lässt sich schließen, dass ihr sehr wohl bewusst war, dass die jeweiligen Angaben unterschiedliche Bedingungen beschreiben, unter denen die Lieferung erfolgt. Zudem liegen Rechnungen an die und Transportaufträge von der Beschwerdeführerin über von der Firma ***3***, Rumänien, durchgeführte Transporte vor, die sich auf die…
Dass die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe nicht als geringfügig einzustufen sind ergibt sich schon aus der zitierten Judikatur des VwGH. Die Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist folglich auch diesbezüglich nicht anzunehmen. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist gebunden an die Festsetzung einer Nachforderung…
…der nach Angaben des Beschuldigten, diesem die Firma C-GmbH als Lieferant vermittelt habe. An der Rechnungsadresse der Firma C-GmbH befinde sich nur ein leeres Büro, eine Geschäftstätigkeit der Firma C-GmbH habe im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nicht festgestellt werden können. Der Beschuldigte…
…sei, sowie, dass sich an der Rechnungsadresse der C-GmbH nur ein leeres Büro befinde und [ergänze wohl: dort] keine Geschäftstätigkeit entfaltet werde und sohin in den Rechnungen keine korrekten, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Adressen der Lieferanten angegeben seien (Feststellungen vom 11. März 2013, Arbeitsbogen, ABNr…
…im Jahr 2010 Inlandslieferungen an österreichische Abnehmer getätigt hatte und nicht der Umsatzsteuer unterworfen hatte. Außerdem hatte sie für unbestrittene innergemeinschaftliche Lieferungen von Österreich in die Slowakei unter ihrer österreichischen Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID) keine Zusammenfassenden Meldungen (in der Folge: ZM) abgegeben. Die österreichische UID wurde der…
…Beschwerdeführerin (Bf), der A Transport GmbH, Adresse, fand eine Außenprüfung zur Steuernummer 38XXX/XXXX statt. Hierbei wurden bestimmte von der Bf als solche ausgewiesene innergemeinschaftliche Lieferungen als solche nicht anerkannt. Aktenkundig sind Umsatzsteuerbescheide vom 19. 8. 2009 für die Jahre 2005, 2006 und 2007 sowie…
…Warenbewegung tatsächlich endet, somit auch dann, wenn der Erwerber dem Lieferer die UID des Ausgangsmitgliedstaates der Warenbewegung bekannt gibt. Beispiel: Der österreichische Unternehmer A bestellt beim österreichischen Unternehmer B Waren und weist ihn an, diese an ein Lager in Frankreich zu versenden. Der Unternehmer A…
…des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt der Erwerb solange in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt, bis der Erwerber…
…359 f, Rz 45, Wien 1997). Die Vorsteuer aus den vorliegenden Lieferungen könnte daher nur in einem entsprechenden Veranlagungsverfahren unter Nachweis der Voraussetzungen und Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen beantragt werden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…nicht festgesetzt werden, daher liegt im Umfang der mittels Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 8.1.2018 festgestellten Höhe in objektiver Hinsicht einer Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer 2010 vor. Wegen Überschreitung der Lieferschwelle im Jahr 2010 war es im Jahr 2011 geboten dem § 21 UStG…
…A.S. d.o.o.) unterfertigt. Zusätzlich wurden Lieferscheine vom Empfänger der Ware (Beauftragte der verbundenen Unternehmen) nachträglich unterfertigt und somit der Empfang der Ware bestätigt (siehe beispielsweise Sachverhalt zur Rechnung Nr. 140023). Auch wenn im Nachhinein unterfertigte Bestätigungen betreffend Beladungslisten vorgelegt wurden, ist im…
…€ erstattet. In seiner Begründung führte das Finanzamt hinsichtlich der übrigen Rechnungssequenzen aus, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuerregistrierungsnummer des Lieferers oder Dienstleistungserbringers sei unbekannt oder für den betreffenden Zeitraum ungültig. In ihrer als Einspruch bezeichneten Berufung vom 2.8.2010 führte die Bf. aus, auf…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. In den Streitjahren 2011 und 2012 erwarb die Bf. von einem österreichischen Lieferer (=A) Waren, die sie nach Italien an drei italienische Erwerber diese werden künftig einfachhaltshalber als ein Erwerber = C behandelt) weiterveräußerte. Die…