…Schuldner einer gegebenenfalls in den Niederlanden anfallenden Einfuhrumsatzsteuer. Die österreichischen Endkunden hätten im Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in den Niederlanden bereits die Verfügungsmacht über die Waren, weshalb keine Lieferung von den Niederlanden aus erfolge. Es handle sich folglich um keine Versandhandelsumsätze, weshalb auch Art…
…vom Einfuhrmitgliedstaat versandt oder befördert, wenn die Waren von einem Drittgebiet aus versandt oder befördert werden und vom Lieferer in einen anderen Mitgliedstaat als den der Beendigung der Versendung oder Beförderung eingeführt werden. Im Beschwerdefall geht es letztendlich um die Frage, ob dieser Tatbestand des…
…zu versteuern seien. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung mit den im Verfahren RV/210006/2020 angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden vom 16.09.2016 für die Kalenderjahre 2010 bis 2014, mit welchen für die Lieferungen aus dem Abo-Geschäft nach Österreich Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Abs…
…grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt dazu nicht vor, weshalb die Revision…
…annehmen würden. Die Kundenstruktur der Bw. in Österreich stelle sich wie folgt dar: -Bauunternehmungen für Wohnbauten -Privatpersonen (selten) -Öffentlich-rechtliche Körperschaften Fakturierung: 1) Unternehmer: Die Materiallieferungen würden als innergemeinschaftliche Lieferung ohne Mehrwertsteuer behandelt. Die Verlegung sei mangels territorialer Voraussetzung in Italien nicht steuerbar. 2) Privatpersonen…
…vom 26. Juli 2001 eingewendet worden. Auf Grund der beschädigten Liefergegenstände hätte sie schon allein aus Gründen der Dringlichkeit für die rasche und vollständige Schadensbehebung sorgen müssen. Ein allfälliges Zurücksenden der schadhaften Waren sei in keinster Weise möglich gewesen und überdies hätte die Fa. R…
…Gegenstand nach der Verkehrsauffassung entstanden. Im Übrigen sei anzumerken, dass lediglich die von der Firma P.L. GmbH ausgestellten Rechnungen das Verzinken betreffen, während den übrigen Rechnungen die Lieferung von Konstruktionsteilen, die von der Bw. an den österreichischen Endabnehmer weiterveräußert worden seien, zugrunde liegen würde…
…Boot von den USA bestellt werde. Der Beginn der Beförderung und die Verschaffung der Verfügungsmacht liege in den USA, die Lieferung sei damit in Österreich nicht steuerbar. Überdies seien die Boote in Österreich nie zum freien Verkehr abgefertigt worden, sondern hätten sich im zollamtlichen Vormerkverkehr…
…setzte gleichzeitig jeweils eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG fest: [Grafik] Die Voraussetzungen für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahren 4271) seien nicht erfüllt worden. Aus dem vorgelegten Schriftverkehr sei zu schließen, dass der in den jeweiligen Zollanmeldungen…
…Weiters legte die Bw. einen Verbringungsnachweis eines Transportunternehmens aus dem Jahr 1999 vor, wonach Waren (Wärmezähler) im Auftrag der EFT-GmbH von Deutschland an den Bestimmungsort M-dorf in Österreich unter der Lieferkondition "frei Haus" versendet wurden. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 25. Juni 2004 wurde das…
…Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2011 bis 2013 notwendig gemacht hätten. Aus dem Besprechungsprogramm vom 2.10.2018 geht unter anderem folgendes hervor: 1. Lieferungen an betrügerisch agierende Unternehmen in Rumänien 1.1. Allgemeines ….. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der einzelnen Geschäftsfälle sei es unabdingbar zu wissen…
…2012 und 2013 ….. 1.2 Keine nachgewiesene Involvierung in Betrugskreisläufe ….. 1.3 Die Beschwerdeführerin hätte nicht gewusst, dass sie in Mehrwertsteuerbetrugskreisläufe liefere und hätte dies auch nicht wissen müssen ….. 1.4 Versagung einer Begünstigungsvorschrift, die nicht mit jenem Umsatz in Zusammenhang stehe…
…die Reise von 12.-15.7.2012 angeführt werden. Die Beschwerdeführerin gebe an, eine Firmenveranstaltung eines langjährigen Lieferanten besucht zu haben. Eine klare Abgrenzung zur privaten Lebensführung sei nicht erkennbar. Für 2013 könne beispielhaft angeführt werden, dass bei der Reise von 7.-8.8.2013…
…Daraus lässt sich schließen, dass ihr sehr wohl bewusst war, dass die jeweiligen Angaben unterschiedliche Bedingungen beschreiben, unter denen die Lieferung erfolgt. Zudem liegen Rechnungen an die und Transportaufträge von der Beschwerdeführerin über von der Firma ***3***, Rumänien, durchgeführte Transporte vor, die sich auf die…
Dass die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe nicht als geringfügig einzustufen sind ergibt sich schon aus der zitierten Judikatur des VwGH. Die Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist folglich auch diesbezüglich nicht anzunehmen. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist gebunden an die Festsetzung einer Nachforderung…
…41 betreffend die besondere Maßeinheit und in Feld 44 betreffend besondere Vermerke finden sich handschriftliche Änderungen. Der Verfahrenscode (Feld 37) wurde handschriftlich von 4200-0 auf 4000-0 geändert. Der Vermerk "Steuerbefreiende Lieferung (Befreiung von der EUSt) Empfänger: E. W. GmbH in G., UID Nr…
…der nach Angaben des Beschuldigten, diesem die Firma C-GmbH als Lieferant vermittelt habe. An der Rechnungsadresse der Firma C-GmbH befinde sich nur ein leeres Büro, eine Geschäftstätigkeit der Firma C-GmbH habe im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nicht festgestellt werden können. Der Beschuldigte…
…sei, sowie, dass sich an der Rechnungsadresse der C-GmbH nur ein leeres Büro befinde und [ergänze wohl: dort] keine Geschäftstätigkeit entfaltet werde und sohin in den Rechnungen keine korrekten, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Adressen der Lieferanten angegeben seien (Feststellungen vom 11. März 2013, Arbeitsbogen, ABNr…
…5, 6, 7 und 8 seien für den Erstattungsbetrag nicht zu berücksichtigen, weil die Mehrwertsteueridentifikationsnummer (UID) des Lieferers oder Dienstleistungserbringers unbekannt oder für den betreffenden Zeitraum ungültig sei. In der Berufung vom 22. September 2010 brachten die Bw. vor, dass Rechnungen der genannten Sequenznummern keine…
…UFS: offenbar fernmündlich) eine Klärung herbeiführen können, die das Finanzamt offensichtlich akzeptiert habe. Diverse Vorsteuerbeträge sowie die von der Lieferantin TN (=TN) habe das Finanzamt mangels UID der Rechnungsausteller nicht anerkannt. Diese Betriebe hätten ihr keine UID nennen können. Möglicherweise handle es sich um Betriebe…