RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100163/2021

Ein Dreiecksgeschäft iSd Art. 25 UStG 1994 liegt nicht vor, wenn der Empfänger die Abholung der Waren beim Lieferer veranlasst hat - Reihengeschäft iSd § 3 UStG 1994

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100163/2021vom 10.02.2025Teil 5 von 5
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Dass die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe nicht als geringfügig einzustufen sind ergibt sich schon aus der zitierten Judikatur des VwGH. Die Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist folglich auch diesbezüglich nicht anzunehmen. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist gebunden an die Festsetzung einer Nachforderung im Einkommensteuerbescheid. Die Vorschreibung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO ergibt sich direkt aus dem Gesetz, weshalb die Lösung einer Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, nicht zu erwarten ist. Linz, am 10. Februar 2025

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100163/2021
ECLI
ECLI:AT:BFG:2025:RV.5100163.2021
Stammnummer
146971
Gültig
10.02.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF