…über die Beschwerde vom 31.8.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 1.4.2010 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2006 beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…der KESt-Haftungsbescheid nur die Wiedergabe der §§ 95 Abs. 1 EStG 1988, 201 Abs. 2 Z 3 BAO, 202 Abs. 1 BAO und eine einfache Ermessensbegründung unter Bezugnahme auf § 20 BAO, ist er mangels Bekanntgabe der neu hervorgekommenen Tatsachen aufzuheben. Die Bescheide betreffend Haftung für…
…Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.11.2013 gab die Beschwerdeführerin bekannt, dass sie die Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich KESt-Haftungsbescheid und des ersten Säumniszuschlages am 28.10.2013 erhalten hatte. Der Vorlageantrag vom 15.11.2013 lautet: [Grafik] Bereits mit Schreiben vom 12.12.2013 gab…
…von Körperschaften vorliegen, kommt die KESt-Befreiung des § 94 Z 2 EStG 1988 für jenen Teil einer (verdeckten) Ausschüttung zur Anwendung, der auf die ***AB*** entfällt. Bereits aus diesem Grund ist die geltend gemachte Haftung in Höhe von € 325.000,- um 99 %, sohin um…
…88 (2008) seien gewinnmindernd auszubuchen. Die KESt aus der verdeckten Ausschüttung trage die Beschwerdeführerin. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüfung und erließ mit 13.07.2011 einen Erstbescheid betreffend die Haftung für Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006, nach erfolgter Wiederaufnahme des Verfahrens mit…
…über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftssteuer 2008 vom 12.03.2012 und 2. den KÖSt - Bescheid 2008 vom 12.03.2008 zu Steuernr. ***BF1StNr1***, beide zugestellt am 16.03.2012, 3. den Haftungsbescheid für den Zeitraum 2008 vom 14.03.2012 zu Steuernr. ***BF1StNr1***…
…Darlegung und Erörterung erforderlich. […]" Beschwerdevorentscheidung Am 15.11.2013 erließ die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich Körperschaftsteuer 2008. Bereits am 14.10.2013 hat die belangte Behörde eine Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich Haftungsbescheid/KESt erlassen. In beiden Beschwerdevorentscheidungen (damals: Berufungsvorentscheidung) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
Wird der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben, so tritt nach § 307 Abs. 3 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides scheidet somit ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 28.10…
…Zusammenhang mit KESt-Haftungsbescheide gem. § 95 Abs. 1 EStG 1988 bereits festgehalten, dass bei solchen Bescheiden, mit dem eine persönliche Haftung geltend gemacht wird, die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, insbesondere durch den Tatbestand begrenzt ist, der für die geltende Haftung maßgebend ist…
…erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Rechtsanwalt*** als Masseverwalter der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2023 gegen die Haftungsbescheide gem. § 95 EStG 1988 iVm § 202 und 224 BAO des Finanzamtes Österreich vom 27. Oktober 2023 betreffend Kapitalertragsteuer…
…wurde, ist sohin ab 01.01.2021 das Finanzamt Österreich zuständig. 2.2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 2.2.1. Rechtsgrundlagen: Zur Frage der Verjährung der KESt-Haftungsbescheide 2013 und 2014: Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an…
…Die belangte Behörde stellte eine verdeckte Ausschüttung fest, zog die Bf. zur Haftung der KESt heran und korrigierte den Vorsteuerabzug der Bf. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf. nahm im WJ 2011 samt seiner Familie (Ehefrau, 11-jähriger Sohn und Tochter) an einer Studienreise nach Dubai…
…als Schuldnerin der Kapitalerträge zur Haftung der Kapitalertragsteuer herangezogen. Der Höhe nach sind die Haftungsbescheide jedoch abzuändern, da sich Änderungen in der Höhe der verdeckten Ausschüttungen ergeben. Fließt die verdeckte Ausschüttung dem Gesellschafter ungekürzt zu, ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft die KESt übernimmt (vgl…
…| 57.437,35 | 84.290,68 | 63.467,57 | 74.090,98 | 32.572,92 | 68.210,11 Erläuterungen: 2010: Fremdleistungen Wirtshaus ***M*** Bemessungsgrundlage der KESt-Haftung ist die Summe der im Kalenderjahr 2010 mangels Leistung nicht anerkannten Bruttorechnungen…
…sie auf diesem Weg - mittelbar - auch auf die ***AB*** Einfluss nehmen. In der Anlage ./8 zur Beschwerde vom 30.11.2018 gegen den KESt-Haftungsbescheid (ein E-Mail vom 24.3.2016) wird zur Frage der wirtschaftlichen Beweggründe für den Erwerb der türkischen Beteiligungen angeführt…
…berechnen und für den eigentlichen Steuerschuldner bezahlen muss. Die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages erfolgt hier etwa im Rahmen einer KESt-Anmeldung gem § 96 Abs 3 EStG 1988. Die sinngemäße Anwendung des § 201 BAO erlaubt Haftungsinanspruchnahmen insbesondere, wenn kein selbst errechneter Betrag bekannt gegeben wird…
…beschwerdegegenständlichen Sachverhalt ist jedenfalls festzuhalten, dass bei der Vorprüfung sowohl eine Schlussbesprechung stattgefunden hatte und auch ein Bericht erstellt wurde, in dem eine KESt 2012 nicht vorkommt. Kapitalertragsteuer ist im Zeitpunkt des Zufließens von Kapitalerträgen abzuziehen (§ 95 Abs 3 EStG 1988). Bei verdeckten Ausschüttungen ist…
…2016 und 2017 sowie vom 24. Mai 2019 betreffend Haftung Kapitalertragsteuer 2017 und 2018 zu Recht erkannt: beschlossen: Die Beschwerde hinsichtlich Wiederaufnahme Körperschaftsteuer 2016 wird als verspätet zurückgewiesen. zu Recht erkannt: Der Beschwerde hinsichtlich Körperschaftsteuer 2016 und 2017 wird Folge gegeben. Die Bescheide werden abgeändert.…
…dieser Mitteilung war es, dass die KESt in den genannten Haftungsbescheiden mit einem KESt-Satz von 25% berechnet wurde. Zusammen mit dem Verweis auf den BP-Bericht ergibt sich aus dem Gesamtbild der Umstände, welche Haftungsbestimmung zur Anwendung gebracht worden ist. Auch hat der steuerliche…
…waren daher der Berufung/Beschwerde stattgebend aufzuheben. Über die Frage des Vorliegens einer verdeckten Zuwendung wird im (unter einer anderen Geschäftszahl noch anhängigen) Beschwerdeverfahren betreffend die KESt-Haftungsbescheide zu entscheiden sein. Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist gemäß Art. 133 B-VG die Revision (nur…