…würde. 1.5. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 7.3.2016 wurde eine unrichtige Ermessensübung des Finanzamtes bemängelt, weil dies im Hinblick auf die von der Hauptschuldnerin eingebrachte Revision und aufgrund der Akzessorietät der Haftung zur Folge habe, dass entgegen dem Normzweck des § 271…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr vertreten durch RA Dr. Michael Zerobin, Herzog-Leopold-Straße 2, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.09.2017…
…bislang noch nicht möglich gewesen, in die beschlagnahmten Geschäftsaufzeichnungen des Bf Einsicht zu nehmen. "Aufgrund kursorischer mündlicher Information durch den" Bf hätten die zwei Hauptschuldner ermittelt werden können. Teilweise sei in der Tat Verjährung von den Schuldnern des Bf eingewandt worden. Der MV kündigte im…
…das Finanzamt in Berücksichtigung der ständigen VwGH-Judikatur der Ansicht, dass es wie oben ausgeführt bei der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen entscheidend sei, ob Einhebungsverjährung beim Hauptschuldner der Gesellschaft vorliege oder nicht. Die Hemmung der Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner, wie im gegenständlichen Fall durch § 9 Abs…
…ist, insbesondere dann, wenn er ohne Einkommen ist. Zentrales Ermessenskriterium ist die Nachrangigkeit der Haftung, weshalb der Haftende in der Regel dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet (uneinbringlich) oder wesentlich erschwert wäre (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., …
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…eingegangen ist, spricht gleichfalls für sein pflichtwidriges Verhalten gegenüber der Abgabengläubigerin. Insolvenz Das Vorbringen des Bf., dass sich die Ursachen für die Insolvenz der GmbH aus der Insolvenz ihres Hauptschuldners ergeben hätten, da die Gesellschaft den dadurch bedingten Zahlungsausfall mehr habe verkraften können, vermag ihn…
…wird ein Bürge, und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen ein Bürgschaftsvertrag genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. (2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich…
…demzufolge für die korrekte Entrichtung der Abgaben zur ungeteilten Hand derjenige hafte, der die Durchführung der Ausspielung in seinem Verfügungsbereich erlaube. Wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert wäre, oder dessen Inanspruchnahme aus rechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zulässig sei…
…dass die Abgaben entrichtet werden. Sämtliche haftungsgegenständlichen Abgaben weisen Fälligkeitstermine zwischen Beginn und Ende der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers aus. 3) Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich…
…geprüft werden kann. Wie sich der nunmehr behauptete Rückstand von EUR 8.170,54 zusammen setzen soll ist nicht nachvollziehbar. Der Rückstand wurde erst nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Hauptschuldnerin festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war dem Einschreiter eine Bezahlung nicht mehr möglich. Es trifft…
…die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner bzw. beim Hauptschuldner zumindest mit großen Schwierigkeiten verbunden sei. Die Einhebungsversuche des Rückstandes beim Hauptschuldner seien im vorliegenden Fall bis dato erfolglos geblieben. Die Beschwerdeführerin brachte fristgerecht einen Vorlageantrag ein und verwies auf den Vorlageantrag betreffend die Fa. A-KG…
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ein solcher Fall liegt hier im Hinblick auf die bereits erfolgte Löschung der GmbH im Firmenbuch nicht vor, zudem hat der Bf…
…in Rede stehenden Abgaben bei der GmbH nicht einbringen können, weil der Bf die ihm als Geschäftsführer auferlegten Pflichten schuldhaft verletzt habe. Die Abgaben seien beim Hauptschuldner uneinbringlich. Da ein öffentliches Interesse an einem gesicherten Abgabenaufkommen bestehe, werde daher der Bf als Haftender herangezogen. Mit…
…Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden kann. Die Bf. hat in der mündlichen Verhandlung vom 22. Juni 2021…
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…ihr persönlich gehörigen Habe unter ausdrücklichen Verzicht auf einen Räumungsaufschub dem Ehemann geräumt zu übergeben. 7) Die Ehegatten sind derzeit gesamtschuldnerisch aus den Kreditverhältnissen (...) verpflichtet. Die Antragsteller vereinbaren im Innenverhältnis, dass der Ehemann Hauptschuldner, die Ehefrau hingegen nur Ausfallsbürgin wird. Demnach verpflichtet sich der Ehemann…