…der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3, § 9, Tz 5, mwN). Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. zB VwGH 31. 3. 2004, 2003/13/0153; VwGH 22…
…würde. 1.5. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 7.3.2016 wurde eine unrichtige Ermessensübung des Finanzamtes bemängelt, weil dies im Hinblick auf die von der Hauptschuldnerin eingebrachte Revision und aufgrund der Akzessorietät der Haftung zur Folge habe, dass entgegen dem Normzweck des § 271…
…sind derzeit gesamtschuldnerisch aus den Kreditverhältnissen Konto1 und Konto2 bei der X-Bank mit einem derzeit aushaftenden Betrag von rund € 346.000 verpflichtet. Die Antragsteller vereinbaren im Innenverhältnis, dass die Ehefrau Hauptschuldner, der Ehemann aus der Haftung entlassen wird. Demnach verpflichtet sich die Ehefrau…
…Abs. 2 BAO) und Hemmungstatbestände (§ 238 Abs. 3 BAO) jedoch wechselseitig gegen alle Gesamtschuldner und daher auch für und gegen den Hauptschuldner. Rz 1837: In Fällen, in denen eine Abgabe auf verschiedene einzelne Abgabenschuldigkeiten aufgeteilt ist, können sich bezüglich dieser Abgabe verschiedene Fälligkeiten ergeben, wodurch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr vertreten durch RA Dr. Michael Zerobin, Herzog-Leopold-Straße 2, 2700 Wiener Neustadt, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.09.2017…
…nicht in der Weise zugute kommen, dass seine Haftungsinanspruchnahme unzumutbar erschiene, weil die Hauptschuldnerin mit ihrem Rechtsstandpunkt im Abgabenverfahren nicht durchgedrungen ist. Vom Sicherungsgedanken des Abgabengläubigers durch die Haftungsbestimmungen her kann sich eine solche Unzumutbarkeit selbst dann nicht ergeben, wenn die Abgabeneinhebung infolge der Dauer…
…eine Verbindlichkeit des Garantienehmers oder Hauptschuldners einzustehen (Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in Zusammenhang mit einer Darlehensvergabe durch eine Bank eingegangen. Durch eine verbesserte Bonität ermöglicht sie in der Regel dem Garantienehmer oder Hauptschuldner bessere Zinssätze oder…
…bislang noch nicht möglich gewesen, in die beschlagnahmten Geschäftsaufzeichnungen des Bf Einsicht zu nehmen. "Aufgrund kursorischer mündlicher Information durch den" Bf hätten die zwei Hauptschuldner ermittelt werden können. Teilweise sei in der Tat Verjährung von den Schuldnern des Bf eingewandt worden. Der MV kündigte im…
…das Finanzamt in Berücksichtigung der ständigen VwGH-Judikatur der Ansicht, dass es wie oben ausgeführt bei der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen entscheidend sei, ob Einhebungsverjährung beim Hauptschuldner der Gesellschaft vorliege oder nicht. Die Hemmung der Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner, wie im gegenständlichen Fall durch § 9 Abs…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
…Bürge als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld und kann auch primär anstatt des Hauptschuldners in Anspruch genommen werden; die Schadlos- oder Ausfallsbürgschaft nach § 1346 ABGB, bei welcher der Gläubiger den Bürgen erst dann belangen kann, wenn er seine Forderung beim Hauptschuldner nicht hereingebracht hat…
…ist, insbesondere dann, wenn er ohne Einkommen ist. Zentrales Ermessenskriterium ist die Nachrangigkeit der Haftung, weshalb der Haftende in der Regel dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet (uneinbringlich) oder wesentlich erschwert wäre (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., …
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt und diese Verbindlichkeit beim Hauptschuldner uneinbringlich ist (Subsidiarität). Die Haftungsschuld ist weiters ihrem bloß sichernden Charakter zufolge in ihrem Bestand von der Existenz der Hauptschuld abhängig…
…einer Person zur Haftung ihr Ermessen erkennbar im Sinne des Gesetzes, wenn die Abgaben vom Hauptschuldner ohne Gefährdung oder ohne Schwierigkeiten nicht rasch hätten eingebracht werden können. Die Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben beim Erstschuldner sei aufgrund der rechtskräftigen Konkursaufhebung am 23. Februar 2005 - Quote 0 % -…
…die Erlassung eines Haftungsbescheides erst dann in Betracht komme, wenn eine Abgabe gegenüber dem Hauptschuldner (Abgabepflichtigen) nicht eingebracht werden könne und überdies die mangelnde Einbringlichkeit der Abgaben auf einer schuldhaften Verletzung des Vertreters des Abgabepflichtigen beruhe. Diese gesetzlichen Voraussetzungen seien im gegenständlichen Fall nicht erfüllt…
…eingegangen ist, spricht gleichfalls für sein pflichtwidriges Verhalten gegenüber der Abgabengläubigerin. Insolvenz Das Vorbringen des Bf., dass sich die Ursachen für die Insolvenz der GmbH aus der Insolvenz ihres Hauptschuldners ergeben hätten, da die Gesellschaft den dadurch bedingten Zahlungsausfall mehr habe verkraften können, vermag ihn…
…11 Abs. 5 DBA-Türkei verwendete Begriff des "Schuldners der Zinsen" bezieht sich nicht nur auf den Hauptschuldner der Zinsen, sondern ist auch auf einen die Zinsen zahlenden Nachschuldner anwendbar. Bei Inanspruchnahme des österreichischen Bürgen unterliegt die türkische Bank daher hinsichtlich der Zinsenzahlungen einer 15…
…Haftenden zu berücksichtigen. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob die Gebühr vorrangig dem Hauptschuldner (Gebührenschuldner) oder dem Haftenden vorgeschrieben wird (VwGH 21.3.2002, 2001/16/0599). Rz 1197: Die Haftung für eine Gebührenschuld wird durch die Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 30…
…wird ein Bürge, und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen ein Bürgschaftsvertrag genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. (2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, dass die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich…