…auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt. Die Nachhaltigkeit sei von der BP selbst bestätigt worden. Die Erzielung von Einnahmen sei objektiv gegeben. Gewinnabsicht sei nicht erforderlich. Demnach liegen nach Ansicht der Bf. die Voraussetzungen für die "Gewerblichkeit" auch iSd. § 12 (2) 2 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Gregor Ableidinger und Dr. Franz Kandlhofer im Besein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache der aus A, B und C…
…des § 2 Abs. 1 LVO, insbesondere eine wirtschaftliche Betriebsführung als objektiver Ausdruck der Gewinnabsicht (VwGH 21.3.1996, 94/15/0085) und das Reagieren oder Nichtreagieren auf elementar gewandelte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wobei es in der Regel eines Sachverständigen bedarf (VwGH 22.4.98, 96/13…
…EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Nach § 21 Abs…
…Indizien für eine selbständige, nachhaltige Betätigung, mit der Gewinnabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von Anfang an schwerer als jene Elemente, welche gegen einen Gewerbetrieb mit dem Handel von Optionsrechten aus Immobilienleasing oder dessen Entstehen erst im Jahr 2008 sprechen. Jene ergeben sich nämlich…
…Aufgabe des Betriebes hört dieser zu bestehen auf. Wird ein bestehender Betrieb nicht mehr nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, die Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) also aufgegeben, und kann der Betrieb daher nicht mehr als Einkunftsquelle iS des EStG angesehen werden, dann kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von…
…Gewerbebetrieb: 1. Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. iii) Verfahren: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO…
…Bereiche umfassten; die nachhaltig, d.h. wiederkehrend und ohne Gewinnabsicht ausgeübt wurden. Durch die unmittelbare Ausrichtung der Tätigkeiten auf die Erfüllung des Verbandszweckes und die Tatsache, dass ohne diese Tätigkeiten die Förderung, Organisation und Ausübung des Sportart-Sports in Österreich nicht erreicht werden könnte, war…
…1 EStG 1988 sind Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nachhaltig ist…
…1 EStG 1988 voraus, dass Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung erzielt worden sind, die mit Gewinnabsicht unternommen worden ist und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dargestellt hat. Der Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr, welches sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr deckt (§ 2 Abs 5…
…aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn jemand…
…sie ist zu verneinen, wenn die Eignung fehlt, ein gesamtpositives Ergebnis zu erzielen. Geht die Gewinnabsicht verloren, liegt ab diesem Zeitpunkt (unter Umständen schon im Jahr nach dem Anlaufzeitraum) Liebhaberei vor. Sie ist periodenübergreifend und nicht auf den Gewinnermittlungszeitraum bezogen zu prüfen, kurzfristige Verluste oder…
…Die Bf. ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der GmbH, deren Betätigung u.a. mit Gewinnabsicht unternommen wird. Seitens der Bf. wurden daher das Einfamilienhaus zügig und darüber hinaus zwei Wohnungen in einem Wohnhaus errichtet, ohne Vorsorge für die vollständige Fertigstellung des Hauses mit den…
…mit Gewinnabsicht begonnen und in Folge auch betrieben worden sei. Durch schwere Schicksalsschläge (Pflege und Tod der Mutter, schwere Erkrankung und Tod des Sohnes) habe die Bf. lange Jahre die Ordination nicht im geplanten Umfang führen können. Es sei in all diesen Jahren Gewinnabsicht vorhanden…
…wenn sie aus einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbstständige Arbeit anzusehen ist. Gem § 23 Z 2 EStG sind auch Gewinnanteile der…
… 188 BAO unterbleibt. In der Begründung wird ausgeführt, dass mangels Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle nicht vorliege. Außerdem handle es sich um keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft. Der Feststellungsbescheid vom 2. November 2011 wurde an alle 124 Beteiligten einzeln adressiert und…
…Gem. § 23 sind "Einkünfte a. Gewerbebetrieb" Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird u. sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Herr Bf beantragt i. der Est-Erklärung f.2017 die Anrechnung v. Verlusten (€ 3.788,44) sowie v…
…der Sanierung angefallen seien, vorlegen habe können. Die Haussanierung sei aus unternehmerischen Gründen und mit Gewinnabsicht selbst durchgeführt worden, da dadurch erheblich die Kosten gesenkt worden seien. Die Nichtvortragsfähigkeit der Verluste aus einer Vermietung verstoße aus mehreren Gründen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein gewerblicher Vermieter könne…
…der Sanierung angefallen seien, vorlegen habe können. Die Haussanierung sei aus unternehmerischen Gründen und mit Gewinnabsicht selbst durchgeführt worden, da dadurch erheblich die Kosten gesenkt worden seien. Die Nichtvortragsfähigkeit der Verluste aus einer Vermietung verstoße aus mehreren Gründen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein gewerblicher Vermieter könne…
…der Sanierung angefallen sind, vorlegen habe können. Die Haussanierung sei aus unternehmerischen Gründen und mit Gewinnabsicht selbst durchgeführt worden, da dadurch erheblich die Kosten gesenkt worden seien. Die Nichtvortragsfähigkeit der Verluste aus einer Vermietung verstoße aus mehreren Gründen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein gewerblicher Vermieter könne…