…102 f), auch dann nicht zum Gewerbebetrieb, wenn subjektive Gewinnabsicht vorliegt. Bei einer Liebhabereitätigkeit führen auch zufällig erzielte Gewinne noch nicht zu einem Gewerbebetrieb. 17.1.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Rz 5415: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn jemand nach…
…Ertragsteuerrechtlich wäre beim Verein, der auch von der Stadt Wien subventioniert werde, im Prüfungszeitraum keine Gewinnabsicht feststellbar gewesen, was in den Folgejahren überprüft werden sollte (siehe oa AV). Steuerrechtlich relevante Feststellungen wurden im Zuge der BP nur zur Werbeabgabe getroffen (BP-Bericht vom 10.6…
…auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt. Die Nachhaltigkeit sei von der BP selbst bestätigt worden. Die Erzielung von Einnahmen sei objektiv gegeben. Gewinnabsicht sei nicht erforderlich. Demnach liegen nach Ansicht der Bf. die Voraussetzungen für die "Gewerblichkeit" auch iSd. § 12 (2) 2 lit…
…sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Sobald die Aussicht auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes für den Abgabepflichtigen erkennbar nicht mehr besteht, hat er die Gewinnabsicht aufgegeben. Die Feststellung des Zeitpunktes, ab dem eine steuerlich anerkennungsfähige Betätigung nicht mehr vorliegt…
…das Handeln mit Wirtschaftsgütern (im vorliegenden Fall von Brillen, Teppichen, Wein) im Allgemeinen nicht typischerweise auf einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung zu beruhen pflegt. Eine in Gewinnabsicht unternommene Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO führt rechtlich ohnehin nur zu einer Vermutung…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Weinbauvermögen) zu rechnen ist oder nicht. Im Gegensatz zu der einkommensteuerlichen Behandlung ist bei der Einheitsbewertung für die Annahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Weinbaubetriebes) nicht Voraussetzung, dass der Betrieb mit Gewinnabsicht betrieben wird. Es kommt lediglich auf den objektiven Charakter…
… 31 BAO ist eine selbständige, nachhaltige, ohne Gewinnabsicht unternommene Betätigung, sofern durch sie Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und diese über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Unter Vermögensverwaltung fällt vor allem die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen sowie die Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers,vom 10. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bescheide für die Einkommensteuer 2003 und 2004 ergehen gemäß § 200…
…den außerbetrieblichen Einkunftsarten Veräußerungserlöse außer Ansatz zu bleiben hätten. Träten in einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum ausschließlich Verluste auf, dann sei nach der Rechtsprechung des VwGH eine prognostische Beurteilung der Gewinnaussichten nicht mehr relevant. Außerdem sei die Schlussfolgerung, wonach durch den Verkauf der Aktien und der dadurch…
Tätigkeit als Mitglied in einem Aufsichtsrat eine organisatorisch in sich geschlossene, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit und sei als solche gesondert zu beurteilen, d.h. von der Verwaltung eigenen Aktienbesitzes getrennt zu betrachten: Sie könne - eingereiht in § 1 Abs 1 oder Abs 2 L…
auch vom Bw ins Treffen geführten Erkenntnisse und die ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalte näher, so fällt auf, dass sich der VwGH mit der jeweils gegebenen Einstufungsproblematik (noch) nicht wirklich auseinander gesetzt hat: In seinem das Halten von Anteilen an einer GmbH betreffenden Erkenntnis (E…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
…Zur Umwandlung eines (begünstigten) Vereins in eine Genossenschaft gemäß § 91a GenG siehe KStR 2013 Rz 22a ff. Rz 3: Zweck des ideellen Vereines ist es, seinen ideellen Zweck ohne Gewinnabsicht zu erfüllen. Die Erfüllung seiner Aufgaben wird primär aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Subventionen finanziert werden…
…181: Der Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen tritt gemäß § 44 Abs. 1 BAO ein, wenn der Rechtsträger Betriebe in Gewinnabsicht unterhält. Ob der Gewerbebetrieb oder der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. in analoger Anwendung auch eine Betätigung iSd § 22 EStG 1988 (Erzielen von Einkünften aus selbständiger…
…0357-G/04) wurden im Zuge der Kriterienprüfung Verbesserungsmaßnahmen des Bw im Jahr 2003 (Neuformierung der Musikgruppe, Intensivierung von Konzertauftritten) als für die subjektive Gewinnabsicht sprechend gewürdigt, wobei der Verlagerung des wirtschaftlichen Engagements auf den musikalischen Erwerbszweig (Verlegung des bisherigen Tätigkeitsschwerpunktes vom Berufssport in den…
…sei zumindest für ihn klar, dass er in einer eindeutigen Gewinnabsicht erfolge und in dieser Intensität mit den damit verbundenen Opfern nicht als reiner Zeitvertreib geeignet erscheine. Die angeführten Werke könne er durch Tondokumente belegen. Der Umstand, dass 2002 bis dato keine wesentlichen Einkünfte aus…
3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0000 X., X.-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 1. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch HR Josef Leitner, vom 16. Juni 2008 betreffend…