…und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 14 Tagen verhängt worden sind. Hinsichtlich der laut Spruchsenat von den Vorsatztaten umfassten Getränkelieferungen (Fakten Spirituosenlieferung im Februar 2013 und Bierlieferung im Mai 2014) wurde über den Beschuldigten gemäß [§ 33 Abs…
…Sie wohne in Linz, würde vom Lokaltaxi abgeholt und wieder heimgebracht. Der Kunde habe Leistung und Getränke immer an die Kellnerin bezahlt (gemeint ist Frau S, die Lebensgefährtin von Herrn G.). In der Niederschrift vom 12.5.2005 gibt S an, es existiere eine Liste…
…und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert für diese Gesamt-Geldstrafe von gerundet € 613.000,00. 4.1.3. Die vorgelegten Akten zeichnen den Beschuldigten als äußerst erfolgreichen Getränkegroßhändler mit türkisch-stämmigen Wurzeln im mitteleuropäischen Raum, welcher sich entschlossen hatte, auch im Schwarzmarktbereich…
…die daraus resultierenden Gewinne, zumal es ihr geradezu drauf ankam, im Zusammenhang mit den im Rahmen von Rampenverkäufen der Firma ***26*** erworbenen Getränke sich der sie treffenden steuerlichen Verpflichtungen nach § 119 BAO zu entziehen. Weiters ist erwiesen, dass sich in den von ***Bf1*** höchstpersönlich an…
…Aufwand noch Vorsteuer geltend gemacht. Somit ist 2013 keine Abgabenverkürzung aus dem Titel Rauchwaren erfolgt. BIERBEZUG ***26***: Anlässlich der Vorprüfung wurde der Klientin vorgehalten, in den einzelnen Jahren von der Fa. ***26*** Einkäufe von Getränken, vorwiegend Bier, dergestalt vorgenommen zu haben, als zeitgleich mit der…
…Informationen sind Grundlage dafür, beispielsweise mit Betriebsurlauben im relevanten Zeitraum oder mit der Tatsache zu argumentieren, dass bestimmte Getränke in ihrem Lokal überhaupt nicht verkauft worden sind. Das Vorenthalten dieser Informationen ist geeignet, das Verfahren zum Nachteil von ***Bf1*** zu beeinträchtigen. Sie stellt daher den…
…und Gewinne aus den Umsätzen mit den laut Kontrollmitteilung von der Firma ***26*** zur Rampennummer ***76*** bezogenen Getränken und der geltend gemachten Vorsteuer aus dem Titel Rauchwaren sowie der Betriebsausgabe dazu bewirkt. Tat ist als kleinste nicht mehr teilbare Einheit immer eine bestimmte Abgabe für…
…Kognitionsbefugnis auf, nachzuweisen, dass die Bf. überhaupt (in erheblichem Ausmaß) Getränke zu Werbezwecken abgegeben hatte, da dieser Umstand nach Ansicht des Gerichtes noch nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurde. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26.7.2023 wiederholte die Bf. im Wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen, legte aber…
…nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt Getränke-und Speiseautomaten an unterschiedlichen Standorten. In diesem Zusammenhang erwirbt sie regelmäßig von Mitbewerbern Automaten an Standorten in Betrieben, Behörden, Schulen oder…
…wurden ab 2010 mittels einer „Zusteller-Basisvereinbarung“ beschäftigt. Die Zusteller-Basisvereinbarungen weisen folgenden Inhalt auf und werden auszugsweise dargestellt: „ - Art der Tätigkeit: Zustellung von Speisen und Getränken. - Arbeitsort: Der (die) Betriebe in welchem (welchen) der Zusteller seine Tätigkeit verrichten möchte. Diesbezüglich in den definierten Zustellgebieten. -…
…als Zustellerin tätig war. Nach Eintrag in eine Liste (Wochenliste) stellte die Beschwerdeführerin die bei der Fa. S R eingelangten Bestellungen an Speisen und Getränken mit dem eigenen PKW an die entsprechenden Besteller zu. Für die einzelnen Fahrten wurde die Beschwerdeführerin entlohnt, die für die…
…als Dienstnehmer des Bf. qualifiziert und ihm nachträglich sämtliche Lohnabgaben vorgeschrieben worden seien. Tatsächlich habe der Bf. die genannten Personen nicht als Dienstnehmer beschäftigt sondern sich zur Zustellung von Speisen und Getränken verschiedener selbstständiger Unternehmer bedient. Dies sei jeweils auf Basis einzelner, jeweils gesonderter Aufträge…
Schließlich hatte die Unmöglichkeit der Zustellung oder Annahmeverweigerung durch die Kunden keine finanziellen Folgen für die Zusteller, sodass auch aus diesem Grund kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko dieser Personen erkennbar ist. Vertretungsbefugnis: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein…
…und bereits eine mündliche Verhandlung geplant sei. Am 29. Juli 2020 wurde vom FA das Protokoll über die fortgesetzte Hauptverhandlung vom 28. Mai 2020 im Strafverfahren vor dem Landesgericht Salzburg gegen den Getränkelieferanten (***Lieferant M*** bzw. ***Lieferant M***) übermittelt. Daraus geht hervor, dass die Zeugin **…
…Kosten ein Selbstbehalt abzuziehen, der vom wirtschaftlichen Einkommen abhängig ist. Der Selbstbehalt ist im angefochtenen Bescheid mit EUR 6.749,23 ausgewiesen. Die Restaurationskosten beträfen lediglich die Getränkekosten. In der Folge hat der Bf bestimmte Punkte seiner Beschwerde niederschriftlich eingeschränkt. Sämtliche allgemeinen, mit der Behinderung…
Bei einer Anschaffung in dieser Größenordnung ist es bei der Behandlung üblich, dass der Arzt/die Ärztin zunächst prüft, ob der Patient überhaupt auf die Magnetfeldtherapie positiv reagiert. Nur bei positiver Reaktion des Patienten regen Wahlärzte normalerweise die Anschaffung einer Magnetfeldmatte an. Auch sie können…
…Gästeberatung, Getränke- und Menükunde sowie Ernährungslehre und Warenkunde. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte sie (unter der Kennzahl 719) "Arbeitsmittel" im Gesamtbetrag von 675,95 € sowie (unter der Kennzahl 722) "Fortbildungs- und Ausbildungskosten" im Gesamtbetrag von 3.172,58 € als Werbungskosten und…
…und bereits eine mündliche Verhandlung geplant sei. Am 29. Juli 2020 wurde vom FA das Protokoll über die fortgesetzte Hauptverhandlung vom 28. Mai 2020 im Strafverfahren vor dem Landesgericht Salzburg gegen den Getränkelieferanten (***Lieferant M*** bzw. ***Lieferant M***) übermittelt. Daraus geht hervor, dass die Zeugin **…
…dazu eine "XXX-Card". Das Konto ***x*** sei deshalb nicht ein bloßes "Schwarzeinkaufkonto". Das blieb - auch in der mündlichen Verhandlung - unbestritten. Sortimentsähnlichkeit Das meistverkaufte Produkt eines ***Ortsangabe*** Getränkegroßhändlers sei Bier von der größten lokalen Brauerei. Zudem sei von der Bf. insbesondere Wein nach händlerseitiger Aktion…
…geändert worden. Die Sortimentsbreite und -tiefe sei stark vergrößert worden, weshalb sich nicht nur die Kundenstruktur von Endverbrauchern und Klein-Gastronomen hin zu Genießern und Sammlern, die besondere und nicht überall erhältliche Getränke suchen, veränderte, sondern auch das Portfolio der einzelnen Verkäufe. Die Bf. sei…