So im vorliegenden Fall die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen 2011 bis 2015 lediglich mit dem Argument bekämpft werden, die Einkommensteuerbescheide 2011 bis 2015 seien materiell unrichtig, sind die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen 2011 bis 2015 sohin zu Recht ergangen, weshalb die…
…Zusammenkünfte von Kollektivorganen eine Nachweismöglichkeit darstellen können, insoweit der "Ort der Entscheidungsfindung ersichtlich oder sonstwie ableitbar sei" (vgl. Lechner, Ort der Geschäftsleitung von inländisch beherrschten ausländischen Gesellschaften, in Doralt/Gassner/Lechner/Ruppe/Tanzer/Werndl (Hrsg), Steuern im Rechtsstaat, FS Stoll (1990), S. 403). Sei eine…
…Auskunft der Österreichischen Nationalbank um juristische Personen handelt, die den Sitz und den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Betreffend das Darlehen der Bf. an ***F.B.*** vom 17.12.2013 iHv EUR 302.000,00 seien durch die zypriotische Finanzverwaltung die Annexe zu den…
…dass eine funktionslose Briefkastenfirma vorliege, sei dennoch Mindestkörperschaftsteuer vorzuschreiben. Dies insbesondere, da es sich um eine ausländische Körperschaft mit Ort der Geschäftsleitung im Inland handle, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sei. Daher unterliege diese gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 der Mindestkörperschaftsteuer…
…VwGH 31.3.2005, Zl. 2002/15/0032). Da es sich bei der Bf. um eine unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaft mit Ort der Geschäftsleitung im Inland handelt, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, unterliegt sie der Mindestkörperschaftsteuer gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG…
…aber auch in ihrer (dem Bf. vom BFG zur Kenntnis gebrachten) Stellungnahme vom 13.3.2013 jene Umstände, die für den Sitz der Geschäftsleitung im Inland sprechen, äußerst schlüssig und zutreffend auf: Der Bf. hat in Österreich nachweislich eine Lagerhalle (samt Büro) mit einer Fläche…
…für die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung im Liquidationszeitraum keine tauglichen Beweise vorgelegt werden konnten, ist in rechtlicher Hinsicht zum gegenständlichen Verfahren Folgendes auszuführen: Gemäß § 24 Abs. 4 Z 1, 3 und 4 KStG gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und für mit diesen vergleichbare…
…rechtlich gewürdigt (1) In § 1 Abs. 2 KStG 1988 sei angeordnet: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als Körperschaften gelten: - Juristische Personen des privaten Rechts. - Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2). - Nichtrechtsfähige…
…den Empfänger der Leistung über, wenn der leistende Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat und der Leistungsempfänger selbst Unternehmer ist. Da die Beschwerdeführerin jedoch ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, scheidet der Übergang der Steuerschuld…
…Finanzamt den Ort der Geschäftsleitung im Inland angenommen hat, hat es dennoch nicht in Abrede gestellt, dass die AG in Ort2_FL Büros unterhalten hat und der Bf. diese Büros auch tatsächlich benützt hat. Maßgeblich für die Frage des Ortes der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft ist…
…KStG 1988 sind Körperschaften unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 BAO) haben, mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 1 KStG 1988. Nach § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der…
…eingesetzt und tätig wird. Die "***6*** GmbH" ist als ausländische GmbH ohne Sitz/Geschäftsleitung im Inland im AVOG-Amt ***16*** zu erfassen und mit den der inländischen Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünften (Beratungshonorare und Spesen abzüglich angefallener Kosten wie z.B. die Entlohnung des Arbeitnehmers Bf.) beschränkt…
…eingesetzt und tätig wird. Die "***9*** GmbH" ist als ausländische GmbH ohne Sitz/Geschäftsleitung im Inland im AVOG-Amt ***19*** zu erfassen und mit den der inländischen Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünften (Beratungshonorare und Spesen abzüglich angefallener Kosten wie z.B. die Entlohnung des Arbeitnehmers Bf.) beschränkt…
…der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. Ist eine Kapitalgesellschaft nach ausländischem Recht errichtet und befindet sich daher auch ihr statutarischer Sitz im Ausland, vermag die Finanzverwaltung aber festzustellen, dass der Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen…
…bfP im Inland über keine Betriebsstätte verfügt, dem Finanzamt mit Aufforderung zur Stellungnahme vom 5.11.2024 mitgeteilt, wobei zu diesen Feststellungen keine Einwände oder Gegenäußerungen mehr vorgebracht wurden. Es ergaben sich im Beschwerdeverfahren auch keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte oder Geschäftsleitung…
…Die Steuerkanzlei kümmert sich um die Korrespondenz. Die Steuerpflichtige ist als Handelsvertreterin für den Schweizer Konzern ***5*** tätig. Die Provisionen werden in Österreich erwirtschaftet und unterliegen im Inland nicht der Umsatzsteuer. Dass diese Umsätze immer in der gleichen Höhe vorliegen, ist in der Tatsache begründet…
…sind der Ort der Entscheidung über außergewöhnliche Maßnahmen, der Ort der wirtschaftlichen Auswirkung unternehmerischer Entscheidungen sowie der Ort der Ausführung der getroffenen Entscheidungen. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass der Ort der Geschäftsleitung im Inland liegt, da sich dieser nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt…
…29 BAO (Vgl Ruppe/Achatz, UStG4 § 3a Rz 60). Zumal bereits keine Betriebsstätte iSd BAO im Inland vorliegt und der umsatzsteuerliche Begriff der festen Niederlassung noch enger gefasst ist, liegt auch aus umsatzsteuerlicher Sicht keine (leistungsbeteiligte) feste Niederlassung vor. ISd UStG ist der Begriff der…
…81 EStG 1988 noch befand sich die Geschäftsleitung im Inland. Ein Befreiungsbescheid iSd § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung wurde von der Abgabenbehörde nicht erlassen. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich schlüssig und widerspruchsfrei aus dem vorliegenden Akt. Im Übrigen wurde der entscheidungswesentliche Sachverhalt der Abgabenbehörde…
…Befinden, der tatsächliche Aufenthalt im Inland des Wetteilnehmers während seiner Teilnahme an der Wette (VwGH 20.11.2014, 2013/16/0085, die diesbezüglichen Passagen der UFS-Entscheidung wurden nicht beanstandet). Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Sie…