…Scheckübergabe oder manchmal in bar. In allen Fällen seien der Geldfluss und der Empfänger nachvollziehbar (Unterschriftskontrolle bei Scheck und Barzahlung). Das Finanzamt habe sämtliche vorgelegten Unterlagen und Urkunden nicht zur Kenntnis genommen und deren Relevanz verneint. Zum Beweis ihrer Vorbringen führt die GmbH in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die TPA Regio Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6a, 8010 Graz, vom 18.01.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20.12.2018 betreffend…
…dass den Rechnungen des ***X*** keine Leistungen zugrunde liegen, weshalb bei den Geldflüssen von (durchgeleiteten) verdeckten Ausschüttungen an ***A*** auszugehen war. Die Beschwerden waren daher als unbegründet abzuweisen. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…usw) aus dem UGB/HGB. Diese Grundprinzipien haben im Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Belastung keinen Raum. Bei der außergewöhnlichen Belastung gibt es notwendiges Privatvermögen, keine Absetzung für Abnutzung, Geldflussprinzip, Gegenstände bzw Sachen (§ 285 ABGB). Das ergibt sich aus der gesetzlichen Anordnung, wonach außergewöhnliche Belastungen bei der…
…außergewöhnlichen Belastung bei Verwendung des eigenen Kraftfahrzeugs durch den Abgabenpflichtigen der Ansatz des km-Geldes zutreffend ist. Der Ansatz des km-Gelder wurde im konkreten Fall als gegen die Gegenwerttheorie und das Geldflussprinzip verstoßend abgelehnt. Allein aus diesem Grund war die ordentliche Revision zuzulassen. Wien…
…bemerkenswert. Wobei auch hier anzumerken sei, dass etwaige Bewegungen auf diesen Konten bei der Geldflussrechnung noch gar keinen Niederschlag gefunden haben, da ja keine Auszüge darüber vorgelegt wurden. Aber auch das nach außen erkennbare Vorgehen von A lasse Zweifel an einer gewollten inhaltlichen Aufklärung erkennen…
…dass davon auch die Veranlagungsjahre 2015 bis 2017 betroffen wären. In Anbetracht der schon aus der bisherigen Aktenlage angedeuteten Dimension der hier in Betracht kommenden Geldflüsse kann es sich sehr wohl um beträchtliche Abgabenverkürzungen handeln. Es besteht daher bei vernetzter und lebensnaher Betrachtungsweise zumal aufgrund…
…vom 7. November 2019 hat die Abgabenbehörde eine Ergänzung ihrer Mitteilung vom 15. Juli 2019 an A gerichtet, wobei eine präzisierte Fassung der Geldflussrechnung der Behörde beigeschlossen war: "Sehr geehrter Herr A! Dieses Schreiben ist eine Ergänzung zum Schreiben v. 15.7.2019, da sie…
…Denn ansonsten könnte bereits in der BAO eine Bestimmung enthalten sein, dass private Geldflüsse geprüft werden können. Eine solche Bestimmung gibt es jedoch aus gutem Grunde nicht. Diese besonderen Umstände werden so interpretiert, dass quasi pars pro toto keine Relation zwischen dem Einkommen und den…
…den Dienstvertrag seiner Ehegattin, deren Anmeldebestätigung bei der Krankenkasse, Zeit-und Leistungsaufzeichnungen für das Jahr 2008 sowie Bankbestätigungen (als Nachweis für den Geldfluss zwischen ihm und seiner Gattin) vorzulegen, wurde am 11.10.2010 folgendermaßen beantwortet: Es bestehe kein Dienstverhältnis. Frau E sei für ihren…
…als Darlehen gewährt. Weder die Mittelherkunft von der Beschwerdeführerin noch die Übergabe an Mag. Y (Geldfluss) wurde von der belangten Behörde angezweifelt. Genauso wenig hat die belangte Behörde den Zweck des Darlehens im Betrag von 25.000 € (Bezahlung einer Rechnung durch Mag. Y für…
…handle, müssten die Bestätigungen folgendes beinhalten: "1) Name und Anschrift sowie Versicherungsnummer des Vertreters 2) Zeitraum der Vertretung 3) Höhe des übernommenen Betrages 4) mittels Kontoauszügen nachgewiesener Geldfluss" Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung wurde diesbezüglich lediglich eine Empfangsbestätigung vom 7.10.2016 der Ehefrau des Bf…
…niemals wurde die Behauptung aufgestellt, das Geld wäre von der Mutter der BF gekommen. Das lässt die erst anlässlich des Vorhalts der beim BFG nochmals aufgetauchten Deckungsdifferenzen aufgestellte Behauptung solcher Geldflüsse zusätzlich sehr unglaubwürdig erscheinen. Telefonisch wurde von der Mutter der Bf. anlässlich der Versuche…
…2 EStG 1988 und Auszüge aus Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, wiedergegeben. Zum Geldfluss hat die Bf. ergänzend zu ihrem Schriftsatz vom 3. November 2009 noch Folgendes ausgeführt: Die Tatsache des Inkassos im fremden Namen und auf fremde Rechnung (Durchlaufposten nach UStG) werde auch von der…
…welches niemals existierte, die Rechnungen weisen verschieden aufgebaute Rechnungsnummern auf. Zu einigen dieser Rechnungen wurden in der Vergangenheit von der Finanzbehörde mit dem GF ***2*** Niederschriften über die Geschäftsverbindungen und die angeblich geleisteten Arbeiten und Geldflüsse aufgenommen. Hr. ***2*** hat in diesen Niederschriften immer bestritten…
…Ein unmittelbarer Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit der beschwerdeführenden Gesellschaft ist nicht gegeben. Das behauptete betriebliche Interesse an der Sicherung des Geldflusses der ***12*** reicht nicht aus, sind doch die behaupteten Leistungsbeziehungen zwischen ***15*** und der beschwerdeführenden Partei nur durch die Nahebeziehung (Ehe) zwischen ihm und…
…84/13/0021; 20.3.1985, 84/13/0031). Aufgrund einer Geldflussrechnung (Vermögensdeckungsrechnung) kann die Hinzurechnung zu den erklärten Umsätzen und Gewinnen gerechtfertigt sein, wenn die Feststellung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses ausreichend begründet ist (VwGH 14.1.1992, 91/14/0161).Die Frage des Gelingens oder…
…Jänner 2016 um monatlich € 6.000,00 an die GD-GmbH vermietet. Es ist zumal in Anbetracht des ungewöhnlichen Gestaltung der Geldflüsse durch den Entscheidungsträgers A - siehe nachstehend - nach Ansicht des Bundefinanzgerichtes wahrscheinlich, dass die Auszahlung dieser "Mieten" nichts anderes als eine Geldabschöpfung des…
…dass das Finanzamt bisher in der Tabelle Geldflussrechnung von einem Fehlbetrag an verfügbaren Mitteln von 3.266.514,98 Euro ausgegangen ist und die nunmehr vorgelegte Tabelle laut Tabellenzeile 102 von einem um einige Eurocent (offenbar infolge von Summenrundungen) höheren Fehlbetrag von 3.266.515…
…Jänner 2016 um monatlich € 6.000,00 an die CB-GmbH vermietet. Es ist zumal in Anbetracht des ungewöhnlichen Gestaltung der Geldflüsse durch den Entscheidungsträgers A - siehe nachstehend - nach Ansicht des Bundefinanzgerichtes wahrscheinlich, dass die Auszahlung dieser "Mieten" nichts anderes als eine Geldabschöpfung des…