…ergeht die Mitteilung, dass nach Überprüfung sämtlicher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Unterlagen und der Stellungnahme v. 27.02.2014 (eingelangt am 28.02.2014) [verfasst von A auf Briefpapier des belangten Verbandes, Finanzstrafakt Bl. 120 f] von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens abgesehen wird, da sich ein…
…BAO] vorsehe, dass Prüfungsaufträge stets für konkrete Prüfungszeiträume vorliegen müssen. Die Verjährungsfrist nach der BAO sehe eine fünfjährige Festsetzung- / Bemessungsverjährung und eine allgemeine zehnjährige Verjährungsfrist vor. Ein Prüfungsauftrag des Finanzamtes ob [hinsichtlich] des Beschuldigten für die Zeiträume 2005 bis 2009 sei nicht existent. Wenn nunmehr…
…145) Antrag auf Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens vom 4.7.2016 (885-886) Schreiben der Finanzstrafbehörde Wien vom 26.7.2016 an den Bf. (887) 3. 2. Rechtliche Überlegungen zum gerichtlichen Finanzstrafverfahren: Die Bestimmung des § 55 FinStrG, wonach eine Hauptverhandlung erst nach rechtskräftiger Abgabenfestsetzung durchgeführt…
…der die Bemessungsgrundlage von Kosten eines Vollstreckungsverfahrens bildenden Geldstrafe und Kosten eines Finanzstrafverfahrens. Die Gebührenpflicht entfällt, wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Nach dieser Vorschrift ist in…
…ausschließlich Beträge jenseits von € 100.000,00 angeführt, welche tatsächlich die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein…
…auch, dass sich das - nach der rechtskräftigen verfahrensleitenden Verfügung der Staatsanwaltschaft (hier vom 29. November 2017) auf Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens bis zu ihrer neuerlichen Verfügung einer Fortsetzung desselben am 19. Mai 2020 - zu führende verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren nach den verwaltungsbehördlichen Verfahrensnormen (im engeren und weiteren Sinn…
…dass heißt, ohne Prüfungsauftrag für A und ohne dass zum Zeitpunkt der von ihm erstellten Lebenshaltungskostenrechnung für die Kalenderjahre 2005 bis einschließlich 2009 ein Finanzstrafverfahren anhängig gewesen wäre, sohin in gesetzwidriger Weise - noch dazu eine inhaltlich unrichtige - Lebenshaltungskostenrechnung erstellt. Die Rechtsauffassung der Finanzstrafbehörde (siehe Pkt…
…Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu beantragen, wenn aus seiner Sicht die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder oder Ihrer Ansicht nach ein sonstiger Grund zur Verfahrenseinstellung vorliegt (§ 82 Abs. 3 lit. b bis e FinStrG). Sollte über einen…
…- die gänzliche Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu die Aufhebung des Schuldspruches und Zurückweisung der Finanzstrafsache an den Spruchsenat zur neuerlichen Verhandlung, in eventu die Ausmessung einer wesentlich geringeren Strafe begehrt. Im Detail wurde - nach vorheriger Wiederholung des Prozessgeschehens aus der Sicht des Beschuldigten - wie folgt…
…wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt und dementsprechend eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens im Unterlassungsfall vor Ablauf des 30.6. des Folgejahres nicht in Betracht komme, da der Pflicht zur Abgabe der Erklärungen auf elektronischem Wege immer noch bis zu diesem Tage nachgekommen werden könne (siehe UFS…
…Eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens - wie vom Beschuldigten behauptet - ist hier nicht erfolgt. Der Spruch der zitierten Entscheidung lautete wie folgt: Das Erkenntnis des Einzelbeamten wird ohne weiteres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des entscheidenden Organes der Finanzstrafbehörde aufgehoben. Damit war es nach…
…nach Einstellung der Pfändung und Freigabe der Typenscheine erfolgen sollte. Der Ab gab zu der vom Bf vorgenommen Schätzung der Liegenschaften im Betrag von ca. € 815.000,-- an, dass dieser Wert mangels Vorlage der angeführten Nachweise nicht nachvollzogen werden könne. Der Bf legte eine…
…es auch nicht, wenn zwischenzeitlich aufgrund einer Konkretisierung der Verdachtslage zur Führung des Finanzstrafverfahrens gerichtliche Zuständigkeit eingetreten ist. § 53 Abs. 8 FinStrG führt dazu aus, dass dann, wenn (aufgrund der sich erst verdichtenen Beweislage) eine Prüfung einer Gerichtszuständigkeit noch nicht vorgenommen werden konnte, die Finanzstrafbehörde…
…Sie erfolge somit formlos. Das Verfahren sei nach den Vorschriften über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu führen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 166 FinStrG bedürfe es nicht. Die Unzuständigkeitsentscheidung gemäß § 214 FinStrG als solche berechtige die Finanzstrafbehörde zur Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Das heiße aber…
…Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Beisatz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung ist mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Aufgrund dessen erfolgte in Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens am 2. Jänner 2012 eine Stellungnahme des Amtsbeauftragten gemäß § 124 Abs…
…erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Die von der Verteidigung behauptete Verletzung des Verbotes eines ne bis in idem durch eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde liegt daher insoweit nicht vor. Die Finanzstrafbehörde war daher in verfahrensrechtlicher Hinsicht berechtigt, dem…
…oder noch unbekannte weitere werthältige Sachwerte vorhanden gewesen sind, welche der Beschuldigte zur Finanzierung der Deckungslücke in den Jahren 2014 und 2015 verwenden hätte können. Zur Ausforschung dieser allfälligen weiteren Vermögensbestände (etwa erzeugte Forderungen gegen Dritte, angeschaffte Wertgegenstände, angehäufte Bargeldbestände, usw.) ist auch eine Analyse…
…27.10.2022 über Finanzonline ein Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe an den Beschuldigten übermittelt. Gegen diesen Bescheid wurde von dem Beschuldigten unmittelbar nach Erhalt, nämlich am 31.10.2022 über Finanzonline und per EINSCHREIBEN eine Beschwerde eingebracht und es wurden in der Beschwerde…
…Beschwerde erhoben und unter Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses [wohl zu verstehen als Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens], in eventu eine Bestrafung des Beschuldigten lediglich wegen Erfüllung des Tatbestandes nach § 34 FinStrG [der (grob) fahrlässigen Abgabenverkürzung] hinsichtlich einer Verkürzung der Umsatz- und…
…ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten…