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BFG RV/2300005/20161. Unzulässige Fortführung eines bereits eingestellt gewesenen Finanzstrafverfahrens 2. Strafbemessung bei Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG infolge vorsätzlich unterbliebener Versteuerung von KFZ-Sachbezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2018

…ergeht die Mitteilung, dass nach Überprüfung sämtlicher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Unterlagen und der Stellungnahme v. 27.02.2014 (eingelangt am 28.02.2014) [verfasst von A auf Briefpapier des belangten Verbandes, Finanzstrafakt Bl. 120 f] von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens abgesehen wird, da sich ein…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 1/5

…BAO] vorsehe, dass Prüfungsaufträge stets für konkrete Prüfungszeiträume vorliegen müssen. Die Verjährungsfrist nach der BAO sehe eine fünfjährige Festsetzung- / Bemessungsverjährung und eine allgemeine zehnjährige Verjährungsfrist vor. Ein Prüfungsauftrag des Finanzamtes ob [hinsichtlich] des Beschuldigten für die Zeiträume 2005 bis 2009 sei nicht existent. Wenn nunmehr…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 7/8

…145) Antrag auf Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens vom 4.7.2016 (885-886) Schreiben der Finanzstrafbehörde Wien vom 26.7.2016 an den Bf. (887) 3. 2. Rechtliche Überlegungen zum gerichtlichen Finanzstrafverfahren: Die Bestimmung des § 55 FinStrG, wonach eine Hauptverhandlung erst nach rechtskräftiger Abgabenfestsetzung durchgeführt…

BFG RV/5300045/2018Aufhebung eines Bescheids über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens wegen eines Einspruchs im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2024

…der die Bemessungsgrundlage von Kosten eines Vollstreckungsverfahrens bildenden Geldstrafe und Kosten eines Finanzstrafverfahrens. Die Gebührenpflicht entfällt, wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Nach dieser Vorschrift ist in…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 3/5

…ausschließlich Beträge jenseits von € 100.000,00 angeführt, welche tatsächlich die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 4/5

…auch, dass sich das - nach der rechtskräftigen verfahrensleitenden Verfügung der Staatsanwaltschaft (hier vom 29. November 2017) auf Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens bis zu ihrer neuerlichen Verfügung einer Fortsetzung desselben am 19. Mai 2020 - zu führende verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren nach den verwaltungsbehördlichen Verfahrensnormen (im engeren und weiteren Sinn…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 2/5

…dass heißt, ohne Prüfungsauftrag für A und ohne dass zum Zeitpunkt der von ihm erstellten Lebenshaltungskostenrechnung für die Kalenderjahre 2005 bis einschließlich 2009 ein Finanzstrafverfahren anhängig gewesen wäre, sohin in gesetzwidriger Weise - noch dazu eine inhaltlich unrichtige - Lebenshaltungskostenrechnung erstellt. Die Rechtsauffassung der Finanzstrafbehörde (siehe Pkt…

BFG RV/5300002/2021Zurückweisung von Beschwerden eines belangten Verbandes gegen Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde, mit welchem die Verdachtslage gegen diesen konkretisiert bzw. modifiziert wurde, samt Begründung derselben, allgemeiner Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes und Aufforderung zur Rechtfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2021

…Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu beantragen, wenn aus seiner Sicht die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder oder Ihrer Ansicht nach ein sonstiger Grund zur Verfahrenseinstellung vorliegt (§ 82 Abs. 3 lit. b bis e FinStrG). Sollte über einen…

BFG RV/6300016/2014Hinterziehung von österreichischer ESt und deutscher USt durch Verheimlichung der Erlöse aus umfangreichen Warenverkäufen über eBay und Vorschieben einer britischen Briefkastenfirma zur Verdunkelung des tatsächlichen Sachverhaltes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2018Teil 1/5

…- die gänzliche Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu die Aufhebung des Schuldspruches und Zurückweisung der Finanzstrafsache an den Spruchsenat zur neuerlichen Verhandlung, in eventu die Ausmessung einer wesentlich geringeren Strafe begehrt. Im Detail wurde - nach vorheriger Wiederholung des Prozessgeschehens aus der Sicht des Beschuldigten - wie folgt…

BFG RV/7300061/2016Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eines steuerlich nicht erfassten Technikers. Als Werkvertragsnehmer Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit bestritten und eines Dienstverhältnisses behauptet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2017Teil 1/2

…wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt und dementsprechend eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens im Unterlassungsfall vor Ablauf des 30.6. des Folgejahres nicht in Betracht komme, da der Pflicht zur Abgabe der Erklärungen auf elektronischem Wege immer noch bis zu diesem Tage nachgekommen werden könne (siehe UFS…

BFG RV/7300052/2020Beteiligung an illegaler Herstellung von Zigaretten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.11.2020Teil 2/2

…Eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens - wie vom Beschuldigten behauptet - ist hier nicht erfolgt. Der Spruch der zitierten Entscheidung lautete wie folgt: Das Erkenntnis des Einzelbeamten wird ohne weiteres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des entscheidenden Organes der Finanzstrafbehörde aufgehoben. Damit war es nach…

BFG RV/6100163/2019Beschwerde gegen Sicherstellungsauftrag gem. § 232 Abs. 3 BAO; Abweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2021

…nach Einstellung der Pfändung und Freigabe der Typenscheine erfolgen sollte. Der Ab gab zu der vom Bf vorgenommen Schätzung der Liegenschaften im Betrag von ca. € 815.000,-- an, dass dieser Wert mangels Vorlage der angeführten Nachweise nicht nachvollzogen werden könne. Der Bf legte eine…

BFG RV/5300025/2011Tschechisches Personalgestellungsunternehmen als steuerliches U-Boot in Österreich, Hausdurchsuchung bei österreichischem Arbeitskräftevermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2015Teil 2/2

…es auch nicht, wenn zwischenzeitlich aufgrund einer Konkretisierung der Verdachtslage zur Führung des Finanzstrafverfahrens gerichtliche Zuständigkeit eingetreten ist. § 53 Abs. 8 FinStrG führt dazu aus, dass dann, wenn (aufgrund der sich erst verdichtenen Beweislage) eine Prüfung einer Gerichtszuständigkeit noch nicht vorgenommen werden konnte, die Finanzstrafbehörde…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 6/8

…Sie erfolge somit formlos. Das Verfahren sei nach den Vorschriften über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu führen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 166 FinStrG bedürfe es nicht. Die Unzuständigkeitsentscheidung gemäß § 214 FinStrG als solche berechtige die Finanzstrafbehörde zur Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Das heiße aber…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Beisatz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung ist mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Aufgrund dessen erfolgte in Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens am 2. Jänner 2012 eine Stellungnahme des Amtsbeauftragten gemäß § 124 Abs…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Die von der Verteidigung behauptete Verletzung des Verbotes eines ne bis in idem durch eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde liegt daher insoweit nicht vor. Die Finanzstrafbehörde war daher in verfahrensrechtlicher Hinsicht berechtigt, dem…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 5/5

…oder noch unbekannte weitere werthältige Sachwerte vorhanden gewesen sind, welche der Beschuldigte zur Finanzierung der Deckungslücke in den Jahren 2014 und 2015 verwenden hätte können. Zur Ausforschung dieser allfälligen weiteren Vermögensbestände (etwa erzeugte Forderungen gegen Dritte, angeschaffte Wertgegenstände, angehäufte Bargeldbestände, usw.) ist auch eine Analyse…

BFG RV/7300025/2025Jährliche Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, vorsätzliche Meldepflichtverletzung, keine strafaufhebende Selbstanzeige vor Begehung eines Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 2/3

…27.10.2022 über Finanzonline ein Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe an den Beschuldigten übermittelt. Gegen diesen Bescheid wurde von dem Beschuldigten unmittelbar nach Erhalt, nämlich am 31.10.2022 über Finanzonline und per EINSCHREIBEN eine Beschwerde eingebracht und es wurden in der Beschwerde…

BFG RV/5300026/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes, welcher sich trotz Andrängen der Abgabenbehörde beharrlich weigerte, seine Tageslosungen aufzuzeichnen; Strafbemessung; Kriterien einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/2

…Beschwerde erhoben und unter Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses [wohl zu verstehen als Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens], in eventu eine Bestrafung des Beschuldigten lediglich wegen Erfüllung des Tatbestandes nach § 34 FinStrG [der (grob) fahrlässigen Abgabenverkürzung] hinsichtlich einer Verkürzung der Umsatz- und…

BFG RV/7300023/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsführers, der nur - verspätet - runde Summen als UVZ entrichtete, die mit der tatsächlichen Höhe nicht übereinstimmten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2021

…ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten…