…ergeht die Mitteilung, dass nach Überprüfung sämtlicher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Unterlagen und der Stellungnahme v. 27.02.2014 (eingelangt am 28.02.2014) [verfasst von A auf Briefpapier des belangten Verbandes, Finanzstrafakt Bl. 120 f] von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens abgesehen wird, da sich ein…
…BAO] vorsehe, dass Prüfungsaufträge stets für konkrete Prüfungszeiträume vorliegen müssen. Die Verjährungsfrist nach der BAO sehe eine fünfjährige Festsetzung- / Bemessungsverjährung und eine allgemeine zehnjährige Verjährungsfrist vor. Ein Prüfungsauftrag des Finanzamtes ob [hinsichtlich] des Beschuldigten für die Zeiträume 2005 bis 2009 sei nicht existent. Wenn nunmehr…
…145) Antrag auf Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens vom 4.7.2016 (885-886) Schreiben der Finanzstrafbehörde Wien vom 26.7.2016 an den Bf. (887) 3. 2. Rechtliche Überlegungen zum gerichtlichen Finanzstrafverfahren: Die Bestimmung des § 55 FinStrG, wonach eine Hauptverhandlung erst nach rechtskräftiger Abgabenfestsetzung durchgeführt…
…damit solle der Verwaltungsgerichtshof gezwungen werden, seine bisherige Judikatur, die ebenfalls negativ kritisiert worden sei und nach der die Fortsetzung/Einleitung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nur dann möglich sei, wenn die Unzuständigkeit des Gerichts formell in den Tenor des freisprechenden Urteils aufgenommen worden ist, aber nicht…
…der die Bemessungsgrundlage von Kosten eines Vollstreckungsverfahrens bildenden Geldstrafe und Kosten eines Finanzstrafverfahrens. Die Gebührenpflicht entfällt, wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Nach dieser Vorschrift ist in…
…ausschließlich Beträge jenseits von € 100.000,00 angeführt, welche tatsächlich die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein…
…auch, dass sich das - nach der rechtskräftigen verfahrensleitenden Verfügung der Staatsanwaltschaft (hier vom 29. November 2017) auf Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens bis zu ihrer neuerlichen Verfügung einer Fortsetzung desselben am 19. Mai 2020 - zu führende verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren nach den verwaltungsbehördlichen Verfahrensnormen (im engeren und weiteren Sinn…
…dass heißt, ohne Prüfungsauftrag für A und ohne dass zum Zeitpunkt der von ihm erstellten Lebenshaltungskostenrechnung für die Kalenderjahre 2005 bis einschließlich 2009 ein Finanzstrafverfahren anhängig gewesen wäre, sohin in gesetzwidriger Weise - noch dazu eine inhaltlich unrichtige - Lebenshaltungskostenrechnung erstellt. Die Rechtsauffassung der Finanzstrafbehörde (siehe Pkt…
…Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu beantragen, wenn aus seiner Sicht die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder oder Ihrer Ansicht nach ein sonstiger Grund zur Verfahrenseinstellung vorliegt (§ 82 Abs. 3 lit. b bis e FinStrG). Sollte über einen…
…des Beschuldigten vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 12. September 2003, SN 400/2003/00095-001 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachtes der Begehung der Finanzvergehen nach §§ 35 Abs. 1 und 51 Abs…
…angeführten Fragebögen - weder im Abgabenverfahren noch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren irgendwelche Unterlagen vorgelegt oder konkretes Vorbringen erstattet wurde. Es liegen daher hinreichende Verdachtsmomente vor, dass die Beschwerdeführerin den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des …
…- die gänzliche Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in eventu die Aufhebung des Schuldspruches und Zurückweisung der Finanzstrafsache an den Spruchsenat zur neuerlichen Verhandlung, in eventu die Ausmessung einer wesentlich geringeren Strafe begehrt. Im Detail wurde - nach vorheriger Wiederholung des Prozessgeschehens aus der Sicht des Beschuldigten - wie folgt…
…des Beschuldigten vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 12. September 2003, SN 400/2003/00095-001 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachtes der Begehung der Finanzvergehen nach §§ 35 Abs. 1 und 51 Abs…
…wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt und dementsprechend eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens im Unterlassungsfall vor Ablauf des 30.6. des Folgejahres nicht in Betracht komme, da der Pflicht zur Abgabe der Erklärungen auf elektronischem Wege immer noch bis zu diesem Tage nachgekommen werden könne (siehe UFS…
…Oktober 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 23. September 2003, SN xxxxx, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) wegen des Verdachtes der Begehung des Finanzvergehens nach § 37 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides…
…Eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens - wie vom Beschuldigten behauptet - ist hier nicht erfolgt. Der Spruch der zitierten Entscheidung lautete wie folgt: Das Erkenntnis des Einzelbeamten wird ohne weiteres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des entscheidenden Organes der Finanzstrafbehörde aufgehoben. Damit war es nach…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine rechtskräftige Festsetzung der verkürzten Abgaben nicht erforderlich ist und überhaupt die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages bzw. der Bemessungsgrundlage nicht bestimmt festzustehen braucht. Eine Überprüfung der Bemessungsgrundlage bzw. der Höhe der verkürzten Abgabe hat in dem von der Finanzstrafbehörde I. Instanz noch…
…da die Einstellung einer Ersatzkraft aus Kostengründen nicht möglich gewesen sei. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat habe der Bw. dieses Vorbringen wiederholt, jedoch einräumen müssen, dass ausschließlich er am Firmenkonto zeichnungsberechtigt gewesen sei. Es hätten im Unternehmen auch finanzielle Probleme bestanden. Nach Zitierung…
…nach Einstellung der Pfändung und Freigabe der Typenscheine erfolgen sollte. Der Ab gab zu der vom Bf vorgenommen Schätzung der Liegenschaften im Betrag von ca. € 815.000,-- an, dass dieser Wert mangels Vorlage der angeführten Nachweise nicht nachvollzogen werden könne. Der Bf legte eine…
… 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, er habe dadurch, dass er im Zeitraum von April 2008 bis Juli 2009 in mehreren Tathandlungen im Raum Linz a) eine zahlenmäßig noch zu bestimmende Menge ausländischer unverzollter Filterzigaretten, mindestens jedoch 45 Stangen (ds…