…anerkannten Aufwendungen (verdeckte Ausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 KStG 1988) sowie die Hinzurechnung gemäß § 184 BAO (Empfänger der Kapitalerträge: ***T***, ***G***) geltend gemacht. Mit Körperschaftsteuerbescheiden vom 14. Juli 2017 wurde die Körperschaftsteuer für 2013 mit 1.124 Euro, für 2014 mit 1.438 Euro und…
…Gesamtsummen daher entsprechend höher. Die Differenz zwischen dem Brutto- und dem Nettobetrag und das "wissen müssen" der Beschwerdeführerin, dass bei Bauleistungen die Umsatzsteuer vom Empfänger der Leistung geschuldet wird, bekräftigen umso mehr den Widerspruch in der mündlichen Auftragsvergabe. Es ist unstrittig, dass die Tätigkeiten verrichtet…
…€ 5.400.-. Im Jahr 2016 wurde das Geschäftslokal in der ***21*** wieder geschlossen. Im Zuge der BP wurde eine verfahrensleitende Verfügung gern § 162 BAO zur Aufforderung der Empfängernennung übermittelt, die jedoch ebenfalls nicht beantwortet wurde. Der gesamte Aufwand wird daher von der BP gem…
…Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für 1-12/2015 ist ersatzlos aufzuheben. Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer 2015 und 2016 Wegen Nichtbenennung der Empfänger kommt es zu folgenden Zurechnungen: betreffend KöSt 2015 von € 5.400,00 und Gewinnzuschlag von € 13.500,00 betreffend KöSt…
…sei, wurde in der Beschwerde die vollständige Anerkennung der Betriebsausgaben oder zumindest einen im Schätzungswege ermittelten Teil dieser (mindestens 50%) beantragt. Zudem sei die Empfängernennung rechtzeitig und vollständig erfolgt. Betreffend die Nichtanerkennung von Fremdleistungen beantragte die Bf die Einvernahme von den Zeugen ***Gf1_Sub1***, ***Pers1***…
…bar bezahlt hat, die Geschäftsanschrift ein Kellerlokal ohne Hinweis auf das Unternehmen war und weder Gesellschafter noch Geschäftsführer Ladungen der Abgabenbehörde Folge geleistet haben. Dieser Argumentation der Abgabenbehörde schließt sich das Bundesfinanzgericht an. Dass die Bf der Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nachgekommen ist, erschließt sich…
…1. Zu Spruchpunkt I. 3.1.1. Zu den Fremdleistungen § 162 BAO dient nach hA vornehmlich dem Ziel, Besteuerungskomponenten, die sich bei einem Abgabepflichtigen steuermindernd auswirken, beim Empfänger steuerlich zu erfassen (vgl. Ritz, BAO7 (2021) § 162 Rn 5 mwN). § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz…
…dass "betreffend die Eingangsrechnungen aus Kroatien" weitere Erhebungen notwendig seien. Vorab ersuche er um die Empfängernennungen und geeignete Übernahmebestätigungen von jenen, die die Gelder übernommen hätten. Mit E-Mail vom 17.11.2015 (OZ 33) übermittelte der Prüfer dem steuerlichen Vertreter weiters das Schreiben "Vorhalt…
…2018) vorgehalten, dass Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung iZm den Firmen laut TZ 2 - 5 bzw. an den gegenständlichen empfangenen Leistungen und erbrachten Zahlungen bestehen. Sollten die noch zu erbringenden Nachweise von Seiten des Pflichtigen die Leistungserbringung durch die Rechnungsaussteller beweisen, so bestehen Zweifel…
…des Abgabenpflichtigen erfolgende, amtswegige Ermittlungspflicht bei weitem. Die Außenprüfung durfte im Zusammenhang mit der Aberkennung gewinnmindernd geltend gemachter Fremdleistungen verlangen, die Empfänger der entsprechenden Beträge genau zu bezeichnen. Da die Beschwerdeführerin letztlich auch selbst ausführt, dies sei aus heutiger Sicht nicht mehr möglich, waren die…
…kann. Seitens der Abgabenbehörde wird dahingehend festgehalten, dass dieser Fakt nicht dazu geeignet ist, nicht erfolgte Empfängernennungen nach den Bestimmungen des § 162 BAO rechtzufertigen. Zudem wurde in Vorhalt 03 (Beilage 14) sehr wohl auf den ***Firma-F***-Vertrag eingegangen. Dies allerdings hinsichtlich zu klärender Buchungen…
…Beschluss vom 16.04.2025 (OZ 123) verfügte das Bundesfinanzgericht die Abberaumung der mündlichen Verhandlung (das Dokument wurde von der Post mit den Vermerken "Empfänger ist ortsabwesend von 19.04.2025 bis 10.05.2025" und "keine Zustellung möglich" an das Bundesfinanzgericht zurückgestellt [OZ 130]…
…diese unterschrieben zu haben. Demgegenüber gebe es betreffend die streitgegenständlichen Fremdleistungen weder derartige Bestätigungen, noch sei der konkrete Empfänger dieser Zahlungen genannt worden. Im Rahmen der am 05.12.2019 stattgefundenen Schlussbesprechung habe sich die Beschwerdeführerin dahingehend geäußert, bei der Vernehmung des ***J*** ***C*** seien…
…in dessen Rahmen die Bf. ua. zur Nennung des Empfängers der geleisteten Barzahlung gemäß § 162 BAO aufgefordert wurde, kürzte die belangte Behörde die geltend gemachten Aufwendungen um den Betrag von 21.270 Euro und die geltend gemachten Vorsteuern um den Betrag von 4.254 Euro…
…Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde verlangen, daß der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." …
…sich die Firma ausländischer Subunternehmer bediente, deren Leistungserbringung nicht nachgewiesen werden konnte. Gelder seien auf ein Privatkonto in Österreich weitergeleitet worden und dort taggleich in mehreren Tranchen wieder bar abgehoben. Zur Empfängerbenennung gem § 162 BAO führt die belangte Behörde aus, dass der überwiegende Teil der…
…vorlegte. Ebenso wurde die (ehemalige) Masseverwalterin zu diesem Termin geladen. Der Bf. wurde mit Beschluss vom 22.11.2023 zur Empfängerbenennung aufgefordert und gleichsam die üblichen Prüfschritte im Baubereich übermittelt. Die mündliche Verhandlung fand am 19.01.2024 statt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…des Bf. weitere Unterlagen in Aussicht gestellt. Die Unterlagen wurden selbst nach verlängerter Frist nicht nachgereicht. Nachdem von Seiten des Bundesfinanzgerichts sodann zur Empfängerbenennung aufgefordert, der Sachverständige bestellt und die mündliche Verhandlung anberaumt wurde, langten von Seiten der steuerlichen Vertretung mehrere Beweisanträge ein, die teilweise…
…der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet (§ 162 Abs. 1 BAO). Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben…
…3***, ***4*** und ***5***, lediglich deren "formelle Existenz" belegt sei, wobei es sich aber nicht um die tatsächlichen Empfänger der fakturierten Beträge handle. In weiterer Folge wurden die Fremdleistungsaufwendungen aus den Eingangsrechnungen der vorstehend bezeichneten Gesellschaften unter Hinweis auf § 162 BAO nicht zum Abzug zugelassen…