…mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist oder wenn er an mehreren Arbeitsstätten eines Arbeitgebers tätig ist. Die Frage, ob die vom Bf. zu den einzelnen Einsatzorten getätigten Fahrten nun als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sind, oder ob sie als Dienstreisen im Sinne des § 26 Z…
…Ort2. Die Behörde gelangte daher zur Ansicht, dass aufgrund der Häufigkeit dieser Fahrten zum Hauptstandort des DG in dessen Auftrag ein weiterer Einsatzort begründet wurde und die Fahrten dorthin Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen. Dem Bf. stehen daher nach Ansicht des Finanzamtes für diese…
…Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden (VwGH 30.10.2001, 95/14/0013). Das Vorbringen des Bf. im Vorlageantrag, wonach keine regelmäßigen gleichbleibenden Einsatzorte vorliegen würden, steht im Widerspruch zu seinem Vorbringen, wonach "es nötig ist, alle paar Wochen einen Tag in sämtlichen Filialen Niederösterreichs zu…
…werden (zB VwGH 21.9.1993, 93/14/0136). Als Einsatzort ist grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen (vgl. Doralt, aaO, Tz 176 zu § 16 EStG; Jakom/Lenneis, EStG, 2020, § 16 Rz 44). Nicht als ein Einsatzort gilt hingegen ein ganzer Staat bzw. ein Bundesland (vgl…
…also Transportflüge durchgeführt wurden, bezog die D-AG das Kerosin über die A-GmbH, verbrachte es an den jeweiligen Einsatzort und betankte damit (stündlich) das Fluggerät. Diese Vorgangsweise ist bei einer Betankung im österreichischen Mineralölsteuergebiet zulässig (UFS vom 9.4.2013, ZRV/0136-Z3K/10…
…Österreich entsandten Arbeitnehmer, 5. Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung in Österreich, 6. die Höhe des dem einzelnen Arbeitnehmer gebührenden Entgelts, 7. Ort der Beschäftigung in Österreich (auch andere Einsatzorte in Österreich), 8. die Art der Tätigkeit und Verwendung des Arbeitnehmers, 9. […] 10. […]. …
…dass den Dienstnehmern auf Baustellen in O****** Reisekosten nach der Legaldefinition des § 26 Z 4 EStG 1988 ausbezahlt worden seien. Sobald ein Mittelpunkt der Tätigkeit am Einsatzort begründet worden sei, wären Essenszuschüsse in Höhe von € 4,40 gewährt worden. Dabei sei so vorgegangen worden…
…2, 3, 7 und der Titel II VO 883/2004 dahingehend auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat generell untersagen, die Familienleistungen für Entwicklungshelfer, der seine Familienangehörigen an den Einsatzort im Drittland mitnimmt, abzuschaffen? Alternativ Frage 9: Sind die Art 4 Abs 4, 45, 208 AEUV…
- vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 zur Zahlung verpflichtet ist. Die Tagesgelder dürfen die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Kann…
- Der Arbeitnehmer werde an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; VwGH 2.8.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen werde überschritten. Erfolge innerhalb von 6 Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, sei mit der Berechnung der "Anfangsphase…
Wenn die beschwerdeführende Partei in diesem Zusammenhang einwendet, dass den betroffenen Dienstnehmern zum Teil tatsächliche Mehraufwendungen für Nächtigungen fernab ihres Familienwohnsitzes in der Nähe ihres (ständigen) Einsatzortes entstanden seien, ist ihr entgegenzuhalten, dass - auch für den Fall, dass tatsächliche Aufwendungen ersetzt werden - Voraussetzung für die…
…der Rechnung Nr. 74/2020 auf, obwohl er laut Auskunft der Fa. ***8*** vom 02.06.2022 seinen Einsatzort von Jänner bis August 2020 in ***21*** - und somit in unmittelbarer Nähe zur Unterkunft des Bf. - hatte. Da also nicht davon auszugehen ist, dass die beiden…
…Außendiensttätigkeiten, sowie (nach Ansicht der Finanzverwaltung allerdings subsidiär bzw. nur in Fällen einer Innendiensttätigkeit) für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (zum Beispiel zu Ausbildungs- oder Schulungszwecken) eine Steuerfreiheit vom AG nach (ihn verpflichtenden) lohngestaltenden Vorschriften gewährter Tagesgelder vorsieht, wobei u…
…GF-***Zahl2***, jeweils zugestellt am 15. Februar 2024, A.) beschlossen: I.) Die Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Orte und Räumlichkeiten an der Adresse ***Ort1*** (Einsatzort 10), wird gem § 156 Abs 1 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen. II.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…September 2010 an die N.N.-GmbH und die betreffenden Zeitnachweise der Arbeitskräfte dem Bundesfinanzgericht vor. Als Einsatzort wird auf dem Zeitnachweis der Einsatzort "Graz" angegeben [BFG-Akt OZ 140, Beilage II zur ET NS ]. Auf der Rechnung findet sich auch der Vermerk "711380/330028…
…Arbeitnehmer in allen Fällen so weit weg von ihrem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) gearbeitet hätten, dass ihnen eine tägliche Rückkehr an ihren ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden könne und im Übrigen die Einsatzzeit an einem bestimmten Einsatzort nie 6 Monate überschritten hätte, würde auch nach …
…nur - wie bereits bekannt - von 28 Dienstnehmern vorliegen (siehe Vorlagebericht vom 19.4.2018 "Berechnung Tagesdiäten" unter GPLA Unterlagen). Im Rahmen der Prüfung wären für diese 28 Dienstnehmer Berechnungen der Tagesgelder für höchstens 15 Tage je Einsatzort gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 durchgeführt worden…
…worden. Je nach Art des Auftrages wären unterschiedliche Werkzeuge notwendig gewesen, die erforderlichenfalls zum unmittelbaren Einsatzort des Kunden gebracht (oft von der Werkstätte in ***7***) und dort bis Erledigung des Auftrages (z.B. Durchführung der Reparatur an einer bestimmten Anlage) über Nacht gelagert worden wären…
…Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes" vereinbaren Dienstgeber und Betriebsrat, dass der Dienstgeber grundsätzlich eine Nächtigung außer Haus, d.h. am jeweiligen Einsatzort bei allen Baustellen bzw. Einsätzen außerhalb des Gemeindegebietes ***7***, welche länger als einen Tag dauern, anordnen wird. Es gilt daher generell eine Nächtigung…
…angefochtenen Lohnsteuerhaftungsbescheiden - und für die gleichen Zeiträume heranzieht (VwGH 9.2.2005, 2004/13/0126). Zum Vorbringen im Schreiben vom 24.1.2022, dass die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter an wechselnden Einsatzorten, deren Einsatzdauer weitaus kürzer als sechs Monate jeweils gewesen wäre, beschäftigt gewesen wäre…