…dem Grunde nach nicht für möglich gehalten, dass es durch die Nichtabgabe von UVA's tatsächlich zu einer Abgabenverkürzung komme. Die subjektive Wissentlichkeit des Taterfolges sei somit nicht verwirklicht. Die Bf1 habe somit keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Hinsichtlich…
…Klienten, als Geschäftsführer der X-GmbH, zeigt eindeutig, dass keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorliegt - umso mehr, als unser Klient stets der einzige Dienstnehmer/die einzige abgerechnete Person der X-GmbH war und ist und die Annahme, die Lohn neben kosten würden für andere Dienstnehmer gezahlt, somit…
…der Spruchsenat als mildernd das Geständnis (Anmerkung: für die Finanzordnungswidrigkeiten) und eine minimale Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG, dass die Verkürzungen nur vorübergehend eingetreten sind, nicht Bedacht genommen, der für die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…nicht genannt. Insbesondere ist dem Bf. kein geringer Grad des Verschuldens zu attestieren und stellt der Senat fest, dass allein schon aus dem Umstand, dass der Bf. 3 Jahre hintereinander (vorsätzliche) Abgabenhinterziehungen begangen hat, neben generalpräventiven Gründen auch ganz massiv spezialpräventive Gründe bzw. Erfordernisse dafür…
…Beschuldigten bekannt, dem Finanzamt keine Voranmeldung mehr übermittelt. Nach erfolgloser Erinnerung hat die Abgabenbehörde die Vorauszahlung am 25. Februar 2013 im Schätzungswege mit € 4.000,00 festgesetzt (Abgabenkonto). In der Berufungsverhandlung wurde der geschätzte Betrag außer Streit gestellt. A hat diesbezüglich eine Abgabenhinterziehung nach §…
…Geschäftsführer von diesen Praktiken gewusst haben, daher liegt eine Abgabenhinterziehung vor, weil diese Zahlungen keinen Eingang in Lohnkonten gefunden haben. V: Nach ständiger Judikatur des OGH sowie des VwGH ist Tat die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Zeitraum, dies ist bei lohnabhängigen Abgaben 1…
…L € 1.100,80, DB € 1.033,29, DZ € 83,01 + 01/12 bis 12/12, gänzlich nicht aufgeschlüsselt: € 6.978,41) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit [entrichtet bzw.] abgeführt habe und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…geblieben war, hatte diese nach entsprechender Androhung ihre Tätigkeit eingestellt und keine Voranmeldung mehr erstellt. Nach erfolgloser Erinnerung hat die Abgabenbehörde die Vorauszahlung am 26. Februar 2012 im Schätzungswege mit € 8.000,00 festgesetzt (Abgabenkonto). Erst nach Einleitung eines entsprechenden Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung nach §…
…übersendet hatte, zumal weil ihm auch nicht korrespondierend der von ihm zu entrichtende Abgabenbetrag genannt worden war. Dennoch hat er keine entsprechende Veranlassung getroffen und sich auch in Anbetracht seiner drückenden Finanznot entschieden, die gleichsam zu treuen Handen vereinnahmte Umsatzsteuer anderweitig zu verwenden. A hat…
…€ 100.707,70, DZ € 11.731,97. Die Differenzen sind demnach im Verhältnis zu den gemeldeten Beträgen sehr gering. Wissen Sie warum in den Lohnkonten höhere Beträge aufgeschienen sind als abgeführt wurden? Besch.: Ich kann dazu keine Angaben machen. Ich habe Stundenaufzeichnungen vom…
…Spruchpunkt II, ist gemäß § 25 a Abs. 3 VwGG keine Revision zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 26.6.2024, ***16***, wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe in Wien als…
…Verwaltungskraft (Sekretärin) anzulasten ist, da es einen minderen und entschuldbaren Grad des Versehens darstellt, wenn der Geschäftsführer bei einer Vielzahl von Mitarbeitern (teilweise waren bis zu 100 Personen beschäftigt) keine Überprüfung durchführt, ob die Urlaubszahlungslisten auch an die Lohnverrechnung weiterübermittelt wurden. Diese Übermittlung liegt im…
…keine Lohnkonten geführt wurden und auch kein Dienstgeberbeitrag abgeführt wurde. Die objektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG ist daher zweifelsfrei erfüllt. Eine Abgabenhinterziehung liegt aber nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vor, sondern erfordert Vorsatz bzw. Wissentlichkeit als Schuldformen. Eine derartige Abgabenhinterziehung…
…auf die Verantwortung des Beschuldigten. Ausgehend von den Feststellungen hat der Beschuldigte das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Bei der Strafbemessung war für den Beschuldigten als erschwerend kein Umstand zu werten…
…Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Zur Entstehung und Ermittlung der Abgabenansprüche verwies das Finanzamt begründend auf Punkt II des Besprechungsprogramms vom 23.12.2016, wobei sich folgende Änderung ergebe: Von den Bruttolöhnen der in der Slowakei sozialversicherten Arbeiter sei auch kein Zuschlag zum DB (DZ) festzusetzen, da …
…hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von € 400,00 übersteigt) zu verschaffen. Dabei hatte sie bereits mindestens zwei solche Taten (Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…Anlastung (Anmerkung: Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG) habe der Bf1 in der mündlichen Verhandlung glaubhaft darlegen können, dass die Abgabenverkürzung diesbezüglich auf einer vertretbaren Rechtsansicht gefußt habe, die jedoch von jener der Finanz abgewichen sei, sodass hier kein vorsätzliches Handeln festgestellt habe…
…die Senatsvorsitzende ***18***, die Richterin ***19*** und die fachkundigen Laienrichter ***20*** und ***21*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) ***Bf2*** GmbH vertreten durch die Beschuldigte wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß…
…DB und DZ) versteuert. Eine genaue personenbezogene Abrechnung war laut den vorliegenden Unterlagen nicht möglich, da z.B. für die Empfänger "***48***", "***98***" und "***101***" keine weiteren Daten vorhanden waren und auch die restlichen Empfänger nur aufgrund der identen Vornamen mit den angemeldeten Dienstnehmern zugeordnet…
…1) den Beschuldigten N.N., Adresse1 und 2) den belangten Verband X-GmbH, Adresse2 beide Vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien wegen der Finanzvergehen der teils versuchten und teils vollendeten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1, Abs…