…entschieden. IV. Der Grundsatz "ne bis in idem" besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Dieser in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankerte Grundsatz, gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung (siehe VfGH 09. 03. 1987, B…
…bislang nicht nachgekommen. Das Finanzamt hat bisher lediglich einen Vorhalt an den Bf erlassen und diesen samt Vorhaltsbeantwortung und beigeschlossenen Unterlagen dem Bundesfinanzgericht kommentarlos zum letztmöglichen Berichtstermin vorgelegt, nachdem mit dem Beginn der Ermittlungen fünf Wochen lang zugewartet wurde. Die Bundesabgabenordnung sieht nicht vor, gemäß …
…Juni 2001 geborenen C B ab November 2013 ab. Die Begründung hierfür lautet: Da Sie trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht haben und dadurch Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 115 Bundesabgabenordnung nicht nachgekommen sind, muss angenommen werden, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 17.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 13.08.2018 zu StNr über die Abweisung des Antrages vom…
…Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht stellte die Abgabenbehörde den Antrag, den Vorlageantrag als unzulässig zurückzuweisen. Rechtliche Beurteilung: A) Rechtsgrundlagen: Gemäß § 85 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23. August 2024 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2017 bis…
Die Tracking-Informationen wurden der belangten Behörde im Datenraum als PDF-Listen am 18. Februar 2024 bereitgestellt. Die Informationen in den Trackingunterlagen stammen aus den Kundenbetreuerteams, die diese im Nachgang zu den Veranstaltungen erheben. Die Trackingunterlagen enthalten keine Protokolle über den Inhalt der bei den…
Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Ermittlungspflicht nach § 115 BAO und eine unschlüssige Beweiswürdigung nach § 167 BAO im abgabenbehördlichen Verfahren geltend macht, ist festzuhalten, dass das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 BAO in der Sache selbst entscheidet und seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde setzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.Rechtsnachfolgerin***, ***Bf.Rechtsnachfolgerin-Adr***, als Rechtsnachfolgerin der ***36***, vertreten durch Vertretung, über die Beschwerden vom 17. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt…
Hinsichtlich des ig Erwerbs gilt gem. Art 3 Abs. 8 UStG 1994 allgemein folgendes: (8) Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm…
Bei Lieferungen in der Reihe handelt es sich gedanklich um mehrere Lieferungen, die als nacheinander erfolgt anzusehen sind, auch wenn sie nur zu einer einzigen Bewegung von Gegenständen führen. Der Ort der einzelnen Umsätze muss jeweils für sich bestimmt werden; nur für einen Umsatz in…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, betreffend die Säumnisbeschwerde vom 21.8.2026 (beim Bundesfinanzgericht am 31.8.2026 eingelangt) wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend die Bescheidbeschwerde vom 20.2.2026 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gernot Palensky in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Rosetta Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH, Hauptstraße 58, 2371 Hinterbrühl, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Dr. Wiebke Peperkorn, die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. und die fachkundigen Laienrichter Mag. FH Oliver Bruckner und Robert Vielnascher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf.1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Charvát, Liechtensteinstraße…
Die Erklärung des Bf., wonach seine Mutter ihn in den Jahren 2010 bis 2018 mit mehreren Geldbeträgen unterstützt habe, verwarf der Prüfer grundsätzlich mit der Begründung, dass keine Detailaufzeichnungen beigelegt worden seien. Im fortgesetzten Verfahren wird näher aufzuklären sein, aus welchen verfügbaren Mitteln der Mutter…
…Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Bund zu leisten." § 14 COFAG-NoAG lautet auszugsweise: (1) "Das zuständige Finanzamt (§ 17) hat nach den Abgabenvorschriften (§ 3 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961) zu prüfen, ob ein Rückerstattungsanspruch besteht und diesen zu erheben (…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 11. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Oktober 2025 betreffend Änderung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF1StNr1***, vertreten durch ***stV***, ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 29.06.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 28.05…
Auf Grund einer zusätzlichen Vereinbarung vom 31.03.2016 wurde ein Räumungsaufschub bis zum 31.05.2016 zwischen der ***A*** AG sowie Frau ***K*** vereinbart (vgl Schreiben der ***F*** Gebäudeverwaltung vom 31.03.2016, Beilage zur Beschwerde, OZ 2 des BFG-Beschwerdeaktes). Das Geschäft an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. März 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 6. Februar 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Familienbeihilfe 01.2018-02.2020 zu…