…sei schließlich auch bekräftigt worden, dass durch die Diskrepanz zwischen den Musterzeichnungsunterschriften und den gegenüber der Revisionswerberin abgegebenen Unterschriften es "noch nicht dargetan ist, dass die besagten Subunternehmer als "Briefkastengesellschaften", die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind.…
…Verhinderung des "Directive Shopping", das heißt der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von diesen Begünstigungen ausgeschlossen werden. Ist die zwischengeschaltete EU-Gesellschaft lediglich…
…Schwestergesellschaft 1*** und ***Schwestergesellschaft 2***, Managementverträge ***Immobiliengesellschaft 1*** und ***Immobiliengesellschaft 2***), welche sich insbesondere auch auf ausländische Gesellschaften erstreckte (zB Stiftungen in Liechtenstein und Briefkastengesellschaften auf den niederländischen Antillen). Vermögen wurde gezielt nach Übersee verbracht bzw dort investiert. ***Vorname Familienname 1*** verschleierte sein Auftreten insbesondere…
…konnten, und dem Hinweis darauf dass "zwischen den Musterzeichnungsunterschriften und den gegenüber der (Revisionswerberin) abgegeben Unterschriften" regelmäßig Diskrepanzen bestehen, noch nicht dargetan, dass die besagten Subunternehmer als "Briefkastengesellschaften", die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind (vgl. dazu…
…maßgeblichen Entscheidungsträger, die tatsächlich die Funktion der Geschäftsleitung ausüben, sei in einem nächsten Schritt die Lokalisierung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung vorzunehmen (vgl. Dziurdz/Prillinger, "Briefkastengesellschaften" und die Grenzen steuerlicher Gestaltung, in Lang/Schuch/Staringer, die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im internationalen Steuerrecht (2012), S. 112…
…Empfängerbenennung gem § 162 - Empfänger wurden benannt, diese waren keine Scheinunternehmen bzw Briefkastengesellschaften Zur Nichtanerkennung von Betriebsausgaben betreffend erbrachter (siehe voriger Punkt i.) Leistungen kann es (ua) dann kommen, wenn die Abgabenbehörde vom Abgabepflichtigen verlangt, den Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen und der Abgabepflichtige…
…der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Sogenannte Briefkastengesellschaften oder auch Basisgesellschaften verfügten in der Regel über keine Infrastruktur, beschäftigten kein Personal und bedienten sich in der Regel der Dienste von darauf spezialisierten Unternehmen. Durch Bestehen einer Postadresse und…
…Bf-Nachname*** erfolgten über eine ***Kanalinsel-Ltd***. Bei der ***Kanalinsel-Ltd*** handelt es sich um eine sog. Briefkastengesellschaft auf Channel Isles (Sark). Die Zahlungen erfolgten auf ein Konto bei der Barclays-Bank auf Channel Isles (Guernsey). Herr ***Bf-Nachname*** hat meines Erachtens seinen 1 Wohnsitz…
…Dienstnehmer beschäftigt, andere wirtschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich hat der Bf. nicht nachgewiesen. Dem durchgehenden Dienstverhältnis zu seiner Gattin kommt nach Ansicht des Gerichts eine größere Bedeutung zu als das Verhältnis zu einer Briefkastengesellschaft, die keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltete, zumal nicht festgestellt werden konnte, ob…
…dem Hinweis darauf, dass "zwischen den Musterzeichnungsunterschriften und den gegenüber der (Revisionswerberin) abgegeben Unterschriften" regelmäßig Diskrepanzen bestehen, noch nicht dargetan, dass die besagten Subunternehmer als "Briefkastengesellschaften", die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind (vgl. dazu das Erkenntnis…
…die hinter den Domizilgesellschaften stehenden Personen genannt werden (zB VwGH 11.7.1995, 91/13/0154). Im vorliegenden Fall sind die Empfänger weder Briefkastengesellschaften noch Domizilgesellschaften mit zweifelhaften Beteiligungsverhältnissen. Es liegen daher keine Gründe vor, den Abzug der Aufwendungen zu versagen. C2) In Ihrer Stellungnahme…
…zumal in der Baubranche) mit Auslandsbezug zu erteilen. In ihrer steuerlichen Würdigung legt die Behörde dar, dass ein Abgabepflichtiger der mit Domizil- oder Briefkastengesellschaften in geschäftliche Beziehungen trete, diese im Rahmen der gebotenen Beweisvorsorge entsprechend sorgfältig zu dokumentieren habe. Aufgrund des Sachverhaltes mit Auslandsbezug liege…
…Abgabenverfahren (und vor dem Verwaltungsgerichtshof) nicht konkret entgegen getreten. Wenn die belangte Behörde daher zu dem Schluss kam, es lägen "Briefkastengesellschaften" vor, woran die vorgelegten Urkunden ebenso wenig wie der Umstand etwas ändern würden, dass zu einem früheren Zeitpunkt die beschwerdeführende Partei selbst Leistungen an…
…Person, oder die Namhaftmachung einer nicht existenten GmbH, kann die zwingende Versagung der Anerkennung der Aufwendungen nicht verhindern; gleiches gilt für die Nennung einer Firma in einer Steueroase oder einer Briefkastengesellschaft, bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und…
…Subunternehmern - um rechtlich existente - Gesellschaften handelt, wird durch den Hinweis auf die Musterzeichnungsunterschriften und der gegenüber der Abgabepflichtigen abgegebenen Unterschriften noch nicht dargetan, dass die besagten Subunternehmer als „Briefkastengesellschaften“, die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit der Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind. Gemäß …
…Rückflüssen von Zahlungen und der Frage ob Subunternehmer, die als Empfänger gem. § 162 BAO nicht anerkannt wurden, als „Briefkastengesellschaften“, die sich in einer bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpfen, zu qualifizieren sind, ist darauf zu verweisen, dass die Beweiswürdigung nunmehr weitere Umstände einschließt…
…Abgabenverfahren (und vor dem Verwaltungsgerichtshof) nicht konkret entgegen getreten. Wenn die belangte Behörde daher zu dem Schluss kam, es lägen "Briefkastengesellschaften" vor, woran die vorgelegten Urkunden ebenso wenig wie der Umstand etwas ändern würden, dass zu einem früheren Zeitpunkt die beschwerdeführende Partei selbst Leistungen an…
…zu sein scheint und diesem offensichtlich nicht vorgeführt wurde bzw. dieser auch nicht während seiner Anwesenheit in dem Büro aufgestellt war. Unternehmensrechtliche, umsatzsteuerliche oder gewerberechtliche Registrierungen, Briefkastengesellschaften, eine Postadresse oder Telefon- und Faxanschlüsse, eine UID-Nummer, eine Bankverbindung oder eine Homepage können nicht zur Annahme…
…d.h. der Inanspruchnahme der Mutter-/Tochter Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile der Mutter-/Tochter Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich gerne für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von der Begünstigung des § 94 Z 2 EStG 1988 ausgeschlossen werden (vgl…
…Person, oder die Namhaftmachung einer nicht existenten GmbH, kann die zwingende Versagung der Anerkennung der Aufwendungen nicht verhindern; gleiches gilt für die Nennung einer Firma in einer Steueroase oder einer Briefkastengesellschaft, bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und…