IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr._Bf., vertreten durch ARTUS Steuerberatung GmbH & Co KG, Wassergasse 3, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 06.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom…
…Berufung) vom 21.5.2012, mit der sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens als auch der Feststellungsbescheid angefochten wurde. Bezüglich die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde vorgebracht, dass die Textziffer 1 des Betriebsprüfungsberichts sich ertragssteuerlich nicht auswirke, weshalb kein Wiederaufnahmegrund bestehe. Auch die Feststellung in Textziffer 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
Wir haben mit Ihnen in Bezug auf die Entwicklung der im Betreff genannten Liegenschaft die Erbringung von Beratungs- und ProjektAXNleistungen vereinbart. In diesem Zusammenhang haben wir im angegebenen Leistungszeitraum an der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen für das Objekt mitgewirkt und Aufgaben in der Projektbetreuung…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1974, 1157/72…
Auf Grund des Zu- und Abflussprinzips bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ist bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kein Abzug für die Bildung von Rückstellungen möglich (Zorn/Varro in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17, § 4 Tz 185 unter Hinweis auf VwGH 29…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** und ***R*** als Richter sowie ***FLR1*** und ***FLR2*** als fachkundige Laienrichter im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH, Schenkenstraße 4/6.Stock, 1010…
…Seite 4 des Beschwerdeschreibens), so ist ihr die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten, wonach es nicht rechtswidrig ist, in der Begründung eines Bescheides auf die der Partei zugegangenen Schriftstücke (zB Betriebsprüfungsbericht) Bezug zu nehmen (VwGH 22.11.2012, 2012/15/0172; vgl. auch VwGH 28.02…
…den konkreten Verdacht beinhalteten, dass die in Rechnung gestellten Leistungen nicht von den angegebenen Subfirmen erbracht worden sein konnten. Dazu wurden im Betriebsprüfungsbericht detaillierte Feststellungen getroffen. In der Beschwerde wird im Wesentlichen auf im Rechnungsstellungszeitpunkt gültige UID-Nummern der Leistungserbringer verwiesen, ohne aber durch neues…
… 93). Das Finanzamt hat die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2004 und Einkommensteuer 2004 dadurch mit Rechtswidrigkeit belastet. Die Übermittlung des Betriebsprüfungsberichts vom 13.12.2010 per E-Mail, die nach dem glaubwürdigen Vorbringen des Beschwerdeführers anlässlich der Abfassung der Berufung erfolgt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X . betreffend Einkommensteuer 2007-2009 beschlossen: Die angefochtenen Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007-2009 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO idgF aufgehoben und die…
Es werden hier nochmals Wiederholungen von behandelten Themen aufgegriffen und wird unter Verweis auf das eigene Vorbringen zurückgewiesen, insbesondere ad g. Est Ad g.2.1. Die *****[Bank1]***** Zinsen bzw. Kredite und Darlehen wurden in allen Vorprüfungen ebenfalls geprüft so in den Jahren 2000-2004…
Die Aufbewahrungspflicht ist nicht um ihrer selbst Willen normiert. Sie verfolgt Sicherheits- und Kontrollzwecke. Sie soll Gewähr für die Vollständigkeit der Bücher und Aufzeichnungen geben und auch die Prüfung und gesicherte Feststellung möglich machen, dass die buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllt wurden oder diesem Gebot nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***GF Bf1*** über die Beschwerde vom 12. Jänner 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 12. Dezember 2017 betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2014…
Die allfällige nachträgliche - aufgrund der hier im Speziellen gegebenen Aktenlage grundsätzlich denkmögliche - Konstatierung eines fortgesetzten Deliktes (zur Rechtsfigur eines solchen siehe z.B. die diesbezüglichen Ausführungen von Fellner, FinStrG, Anm 35 ff zu § 33; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz I5, Rz 30 ff zu § 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerden vom 22.12.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 13.12.2016 betreffend Einkommensteuer für 2012 und 2013 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit der Parteien ***Bf1*** (Beschwerdeführerin), vertreten durch die Confida Wolfsberg Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. und ***FA*** als Amtspartei über die Beschwerde vom 19.11.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22…
…Abgaben. Der Ermessensübung entgegenstehende Umstände oder überwiegende Billigkeitsgründe seien nicht vorgelegen. Beschwerdeverfahren: I. Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2011-2014 sowie Haftungsbescheide hinsichtlich der Kapitalertragsteuer 2011-2014 In ihrer Beschwerde behauptet die Bf., der Betriebsprüfungsbericht stelle keine gesetzeskonforme Begründung iSd. § 93 BAO dar, weshalb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…