…RS0096049; oder OGH zu 17 Os 12/12m). Unstrittig ist ein Beamter eines Finanzamtes mit Prüfungen nach BAO befasst also auch zu diesen Amtsgeschäften befugt. Ein innerhalb dieser äußersten Grenzen des (abstrakten) Aufgabenbereichs gesetztes Verhalten kann nämlich auch dann tatbildlicher Befugnismissbrauch sein, wenn der Beamte…
Die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Bescheides ist unrichtig und bedeutet inhaltliche Rechtswidrigkeit. Die Behörde liefert auch keine Begründung für ihre Rechtsansicht, es ist nicht erkennbar, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gekommen ist, dass gerade dieser Sachverhalt…
Schreiben vom 11. Juli 2018 Mit Datum 11. Juli 2018 schrieb der Bf an "Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf, Frau HR Dr. ***33*** ***34***-***35***, Herr HR Dr. ***12*** ***15***, ..., Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs, Herr AD ***13*** ***14***, Herr AD ***12*** ***11***, ..., via Email…
Meine Fragen und mein Verlangen nach Rechtsbelehrung in meinem Schreiben vom 25.05.2018 wurde von Ihnen rechtswidrig ignoriert. Aus diesem Grund fordere ich Sie nochmals auf folgende Fragen zu beantworten und meinem Verlangen nach Rechtsauskunft It. BAO § 113 nachzukommen. [...} [Schreiben des Bf an Hofrat…
Die Verzahnung der Rechtsgehalte des KapMeldeG mit jenen des KontRegG ist logisch nicht herstellbar: Meldungen einzelner, noch dazu einseitiger Kontenbewegungen (Abflüsse!) können schwerlich erkenntnistauglich an einem gegebenen Kontenbestand im Sinne von § 2 KontRegG gemessen oder gar verprobt werden. Ganz bestimmte Vorfälle betreffend ebenso bestimmte Konten…
…Rechtsmittelverfahren zu klären oder aber der Weg über § 299 BAO. Die BAO setzt rechtliche Schranken über den Umfang von Auskunftspflichten. Der Umfang der Befugnisse der Abgabenbehörde ist auf die Ermittlung von "Abgaben" beschränkt. Keinesfalls hat die Abgabenbehörde das Recht, das Privatleben zu erforschen. Für mich…
…Februar 2018 ergebe sich, dass weder Amtsdirektor ***13*** ***14*** noch Amtsdirektor Ing. ***26*** ***27*** die Befugnis gehabt haben, den gegenständlichen Akt im Wege einer Außenprüfung zu prüfen. Amtsdirektor ***12*** ***11*** habe - hier werde auf die eingangs zitierte Ansicht von Ritz verwiesen - als Organ oder Mitarbeiter…
Tz 9 Diese beiden Prüfungsaufträge wurden für die ausstellende Behörde jeweils von einer Person "iV" mit der folgenden unleserlichen Paraphe händisch unterschrieben (nachstehendes Beispiel entnommen aus dem Prüfungsauftrag zur Außenprüfung): [...] TZ 10 Eine dieser Paraphe uU zumindest entfernt ähnelnde Unterschrift findet sich auf einer beim…
…die für die Ermittlung der Grundlagen für eine Abgabenerhebung wesentlich sind (§ 184 Abs 2 BAD). - Eine Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen. Sie ist als "ultima ratio "' und somit nur als letztes Mittel zum…
…dass Amtsdirektor ***13*** ***14*** nicht zum Außenprüfer im gegenständlichen Prüfungsverfahren bestellt worden ist. Damit sind die Befugnisse von Amtsdirektor ***13*** ***14*** im Sinne der vorstehenden Ausführungen für die Zukunft klargestellt. Es ist daher auch in Bezug auf Amtsdirektor ***13*** ***14*** kein gesonderter Feststellungsbescheid geboten. Zu…
…da im Zeitpunkt der hier zu treffenden Entscheidung der Prüfungsauftrag vom 22. Juni 2021 Grundlage für Befugnisse oder Nichtbefugnisse der vom Bf in seinem Antrag vom 18. März 2020 genannten Personen bietet. Keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids Der angefochtene Bescheid ist daher nicht mit Rechtswidrigkeit…
…nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerdeführerin ist dadurch, dass ein Organ der Finanzpolizei im Zuge einer Glückspielkontrolle mit einem Brecheisen die Eingangstüre zum Lokal aufgebrochen hat, in Folge Überschreitung der Befugnisse des § 50 Abs. 4 GspG in ihren Rechten verletzt worden. Die Beschwerdeführerin…
…Spielerschutz sowie die soziale Sicherheit der Familien und Kinder gestärkt und die Wettbewerbsfairness gesteigert.“ Von der von der Finanzpolizei in der Gegenschrift behaupteten Befugnis zur „zwangsweisen Öffnung verschlossener Behältnisse“ sei dort keine Rede. Eine solche Ermächtigung fand sich zwar wohl noch im Ministerialentwurf 129/ME…
…2 sicherstellen soll, dass für Maßnahmenbeschwerden (gem. Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG) gegen Amtshandlungen von Abgabenbehörden in Angelegenheiten finanzpolizeilicher Befugnisse auch dann das Bundesfinanzgericht zuständig ist, wenn die Angelegenheit keine Abgaben, sondern ordnungspolitische Maßnahmen (zB nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Glücksspielgesetz) betreffen…
…VfGH 25.9.1989, B233/89 uvm.). Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bf. gegen die Einräumung eines Betretungsrechtes zur Durchführung von Glückspielkontrollen sowie die Einräumung der Befugnis des § 50 Abs. 4 GSpG zur Anwendung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die für die Abgabenbehörde einschreitenden Organe der…
…95/15/0163). Ein für die Haftung relevantes Verschulden liege auch dann vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen habe, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung unmöglich…
…30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf. kann geschlossen werden, dass er sich mit der Einschränkung seiner Befugnisse über einen Zeitraum von nahezu einem Jahr, ohne gerichtliche Schritte zu unternehmen, einverstanden erklärt und erst dann eine Geschäftsführungsfunktion zurückgelegt hat, worin eine…
… 56 Abs. 2 FinStrG im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden. Zufolge § 157 zweiter Satz FinStrG hat das Bundesfinanzgericht im finanzstrafbehördlichen Beschwerdeverfahren dieselben Befugnisse, die auch der Finanzstrafbehörde eingeräumt sind. Dies schließt gemäß § 157 vierter Satz FinStrG ausdrücklich das Recht auf Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafen ein. Gemäß…
…Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Auf Grund des § 269 Abs. 1 BAO haben die Verwaltungsgerichte im Beschwerdeverfahren die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind und auf Grund des § 279 Abs. 1 BAO…
…ermitteln ist, gilt auch für Verwaltungsgerichte. Die ergibt sich aus § 269 Abs. 1 BAO, wonach den Verwaltungsgerichten sowohl die Obliegenheiten der Abgabenbehörden auferlegt, als auch deren Befugnisse eingeräumt sind (Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 115 Anm 4). Daher ist das Verwaltungsgericht weder durch die Beschwerdepunkte (§ 250 Abs. 1…