…noch im Jahresabschluss 2008 zur Gänze wertberichtigt wurde. Nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht lag die Zuwendung eines Vermögensvorteiles außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung durch die Gruppenmitglied-GmbH an ihre Anteilsinhaber (bzw an die nahestehende Großmuttergesellschaft), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war und mit Wissen und Wollen…
…im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile (Mitunternehmeranteile) erfolgen. Eine Aufwertung in den Ergänzungsbilanzen des Anteilsinhabers auf den gemeinen Wert und die Zuweisung zu den entsprechenden Wirtschaftsgütern und der Restgröße Firmenwert in Verbindung mit einer steuerwirksamen Abschreibung ist unzulässig. Die laufende Besteuerung der inländischen Personengesellschaft - durch…
…dieser wären steuerfreie Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs 1 KStG vorgelegen, eine KESt-Besteuerung hätte aufgrund des ausreichenden Beteiligungsausmaßes unterbleiben können. Im nächsten Schritt wäre es zu einer weiteren Zurechnung von der Mutter-GmbH an deren unmittelbare Anteilsinhaberin, der US-Großmuttergesellschaft, gekommen, was eine KESt-Festsetzung …
…ob die Bf für eine allenfalls erfolgte verdeckte Gewinnausschüttung an die TWM in den Drittstaaten, welche nicht Anteilsinhaberin an der Bf ist, für die Haftung für Kapitalertragsteuer herangezogen werden darf. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die Bf ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
…Zuwendungen von Vermögensvorteilen außerhalb einer offenen Ausschüttung II. durch eine Körperschaft (Kapitalgesellschaft) III. an ihre Anteilsinhaber oder gleichzuhaltende Personen IV. die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und V. zudem mit Wissen und Wollen der Körperschaft erfolgen (Kapitalgesellschaft) Die KStR 2013 (Rz 568) würden die Voraussetzungen…
…DIE GEWÄHRUNG VON NEUEN ANTEILEN IM SINNE DES § 19 Abs. 1 UmgrStG KANN UNTERBLEIBEN, DA DIE ANTEILSINHABER DER ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT DIE EINBRINGENDEN GESELLSCHAFTER MIT BESTEHENDEN ANTEILEN AN DER ***GmbH*** ABFINDEN (§ 19 Abs. 2 Z 2 UmgrStG). IV. Einbringungsbilanzen Grundlage der vertragsgegenständlichen Einbringung sind die durch…
…außen ausreichend zum Ausdruck kämen, einen klaren und eindeutigen Inhalt hätten und einem Fremdvergleich standhielten. Dabei seien bei Verträgen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Anteilsinhaber jene Kriterien heranzuziehen, welche auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt worden seien. Unklare Vertragsgestaltungen (zB fehlende…
Die Anteilsinhaber haften nur beschränkt mit ihrem für die Anteilscheine hingegebenen Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus…
Hinsichtlich der steuerlichen Folgen auf Ebene der Anteilsinhaber der Körperschaft ist hingegen das allgemeine Ertragsteuerrecht anwendbar. Gemäß § 27a Abs 3 Z 2 lit c EstG 1988 ist "im Falle der Liquidation (§ 27 Abs 6 Z 2) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten" Bemessungsgrundlage…
Das durch eine Zuwendung an einen Anteilsinhaber bewirkte objektive Tatbild bedeutet eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensvermehrung der Körperschaft (dh "zu ihren Lasten"; vgl VwGH 20. 4. 1995, 94/13/0228; UFS 12. 12. 2013, RV/2531-W/11; BFG 6. 2. 2019, RV/2100808/2016…
Das entsprechende Vertragsverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Anteilsinhaber (bzw diesem Nahestehenden) wird dabei nach jenen Kriterien gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Demnach hat ein derartiger Vertrag nach außen ausreichend zum Ausdruck zu kommen, einen eindeutigen und klaren…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind nicht erklärte Mehrgewinne einer Körperschaft als verdeckte Ausschüttung den Anteilsinhabern im Zeitpunkt des Bezuges zuzurechnen, wenn eine Vorteilsgewährungsabsicht des geschäftsführenden Organes zu bejahen ist und nicht erst dann, wenn die Körperschaft auf einen etwaigen Rückersatzanspruch verzichtet (VwGH 6.4…
3. Aufgrund des Trennungsprinzips werden Rechtsgeschäfte zwischen dem Anteilsinhaber und der Körperschaft ertragsteuerlich grundsätzlich als solche anerkannt. Dies gilt auch für Darlehens- und sonstige Fremdfinanzierungsverträge, die dazu führen, dass auf der Ebene der Körperschaft - nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen - abzugsfähige Zinsen oder sonstige Finanzierungskosten entstehen…
…Anteilsinhaber der Körperschaft. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber (Gesellschafter) kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person (zB wahrer Machthaber) begünstigt wird. Die verdeckte Ausschüttung ist aber auch in diesem Fall dem Anteilsinhaber der Körperschaft zuzurechnen (VwGH 26.5.1999…
Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines Vorteiles an den Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt ist. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige…
Der ermittelte Gewinn des Fonds und die in weiterer Folge daraus ausgeschütteten oder reinvestierten Beträge stellen eine Nettogröße dar, womit der Anteilsinhaber, die mit dieser Einkunftsquelle im Zusammenhang stehenden konkreten Aufwendungen wirtschaftlich trägt (Plan, Article IX Taxes, Compensation and Expenses of the Trustee, 9.3…
Auch bezüglich des Sicherheitszuschlags wurde vom Finanzamt auf die ständige Judikatur zur verdeckten Gewinnausschüttung verwiesen, wonach die verdeckte Gewinnausschüttung dabei auf die Anteilsinhaber nach Maßgabe der Gewinnverteilungsquoten zu verteilen sei. Somit würden betreffend die Zuschätzungen in den Jahren 2013 bis 2016 verdeckte Gewinnausschüttungen an beide…
…voraus, wobei die Zuwendung des Vorteils auch darin gelegen sein kann, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird. Dass eine verdeckte Ausschüttung nicht notwendig an den Gesellschafter der ausschüttenden Gesellschaft gehen muss, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen und dabei zum Ausdruck gebracht, dass…
…vorliegenden Fall nicht die Verzinsung an sich, sondern die Höhe des anzuwendenden Zinssatzes. Unter verdeckten Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben, zu verstehen…
…der faktische Anteilsinhaber der Beschwerdeführerin, dies geht aus den Beweisergebnissen klar hervor. Es ist daher davon auszugehen, dass die verdeckte Ausschüttung ihm und nicht dem Gesellschafter ***2*** zugeflossen sind. Wie oben bereits ausgeführt kann die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilinhaber auch darin gelegen sein…