…während der Jahre der verschiedenen Eingaben (von 2006 bis Ende 2010) war wohl insbesondere VwGH vom 17. 03.2005, 2004/16/0252 (Betrieb einer Weinbar, Jugendtreff mit Clubbings) die wesentliche Erkenntnisquelle; entscheidend ist demnach die Änderung der Wirtschaftsführung; eine bloße Verlustaufholung (oder Überschreitung der bisherigen…
…wurden mit hohen jährlichen Einkünften [aus anderen Quellen] ausgeglichen. Mieterlöse 2004 - 2007 2004 ............. 0,00 2005 ....... 9.100,00 2006 ....... 6.500,00 2007 ....... 7.800,00 (Dabei) handelt es sich ausschließlich um Einnahmen aus Vermietung von Kfz an die Ordination des Kommanditisten-der-Bf…
…Abs 2 Z 3 LVO erfolgt. Der Liebhabereiprüfung im Rahmen des § 1 Abs 2 LVO ist jeweils ein Zeitraum gleicher Wirtschaftsführung zugrunde zu legen. Tritt bei Betätigungen nach § 1 Abs 2 LVO eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen…
…der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigung ist nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung…
…ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erkennbar. Auf Grund dieser eklatanten Änderung der Gesamtverhältnisse ab dem Jahr 2010 durfte die belangte Behörde daher zu Recht Liebhaberei annehmen. Im Übrigen wurde entgegen der Annahme des Beschwerdeführers bei ihm nicht deshalb Liebhaberei festgestellt, weil er seinen Hauptwohnsitz an…
…3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum vom 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfalle von Aufwendungen. Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn bei Betätigungen iSd § 1 Abs 2 LVO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen…
…der Folge in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird. Eine Änderung der Wirtschaftsführung ist dann nicht anzunehmen, wenn beispielsweise vorzeitige Kredittilgungen oder eine Ausweitung der Vermietungstätigkeit bereits von vornherein im Gesamtkonzept der Wirtschaftsführung…
…Fall gemeinsamer Wirtschaftsführung von Eltern und Kindern nicht ungewöhnlich, sondern üblich. Zum einen wird Taschengeld zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des Kindes zur Verfügung gestellt, zum anderen für die Verpflegung zum Erwerb von Mahlzeiten außer Haus, wenn ein gemeinsames Mittagessen aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern nicht…
…Umstände entgegen, die dieses Bemühen vergeblich machen, so liegt es an ihm, durch geeignete Maßnahmen die Wirtschaftsführung dergestalt zu ändern, dass eine objektive Ertragsfähigkeit erreicht wird. Werden solche Maßnahmen nicht gesetzt - sei es, dass der Wille, sei es, dass die Möglichkeit hiezu fehlt -, so ist…
…darauf zu verweisen, dass das Vorliegen von Liebhaberei iSd Liebhabereiverordnung für jeden Veranlagungszeitraum gesondert und anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen ist, ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt. Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung beginnt ein neuer Beurteilungszeitraum zu laufen (vgl. VwGH 17.3…
…in der Weise in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (vgl. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192, mwN). Mit der Änderung der Wirtschaftsführung beginnt vielmehr ein neuer Beobachtungszeitraum zu laufen. Der Wegfall…
…der Rechtsfrage, ob die konkrete Betätigung die Anforderungen einer Einkunftsquelle erfülle, unter den geänderten Aspekten rechtlich zu beurteilen sei. "Ein Akt der rechtlichen Beurteilung, ob durch eine Änderung der Wirtschaftsführung der Tatbestand einer Einkunftsart mit der betroffenen Betätigung etwa erst ab dem Zeitpunkt dieser Änderung…
…474). 1.3.4. Änderung der Bewirtschaftung Eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit muss nicht auch zukünftig immer als Liebhaberei qualifiziert werden, weil der Liebhabereibetrachtung im Rahmen des § 1 Abs. 2 LVO jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde zu legen sind. Tritt bei Betätigungen nach…
…es ein Akt der rechtlichen Beurteilung ist, ob durch eine Änderung der Wirtschaftsführung der Tatbestand einer Einkunftsart mit der betroffenen Betätigung etwa erst ab dem Zeitpunkt dieser Änderung erfüllt wurde, ob somit eine Änderung der Bewirtschaftungsart auf die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Tätigkeit in den…
…wieder) widme, könnte sich eine wesentliche Änderung der Wirtschaftsführung ergeben und eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO vorliegen. Bis dahin sei von Liebhaberei auszugehen und die Verluste nicht anzuerkennen. Es werde daher seitens des Finanzamtes die Abweisung der Beschwerde beantragt. 9. Eingabe vom 25…
…€ | 2011 | -4.674,34 € | 2012 | -62.687,25 € | Gesamtverlust 2001-2012 Bei Fortsetzung der Wirtschaftsführung in der bis zum Jahr 2012 ausgeübten Bewirtschaftungsart, dh bei gedanklicher Außerachtlassung der steuerlichen Auswirkungen der Änderung der Bewirtschaftung (vgl. DKMZ…
…Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 Tz 474). Änderung der Bewirtschaftung Eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit muss nicht auch zukünftig immer als Liebhaberei qualifiziert werden, weil der Liebhabereibetrachtung im Rahmen des § 1 Abs. 2 LVO jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde zu legen sind. Tritt bei…
…der Zinssatzprognose des Finanzamtes folgt. Wird die Sondertilgung des Anschaffungs- bzw. Sanierungskredites in den Jahren 2008 und 2009 (zusammen: 395.191 €) - wie vom UFS den Bf vorgehalten und vom Bundesfinanzgericht für zutreffend erachtet - als außerplanmäßige Entscheidung gewertet, so stellt dies eine Änderung der Wirtschaftsführung…
…sie ohne Änderung betrieben, die Tätigkeit nach der Änderung wird neu beurteilt. Eine Änderung der Wirtschaftsführung ist auch die wesentliche Änderung der Finanzierung durch Tilgung von Fremdkapital aus nicht im Betrieb erwirtschafteten Mitteln (VwGH 29.07.1997, 96/14/0065). Unwägbarkeiten stehen der Annahme einer…
… 1 Abs. 2 LVO mit Änderung der Wirtschaftsführung ein neuer Beurteilungszeitraum zu laufen beginnt (vgl. nochmals VwGH 17.03.2005, 2004/16/0252). C. Umsatzsteuer: Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn soll - anders als im Ertragsteuerrecht - die unternehmerische von der privaten Konsumsphäre trennen (vgl. VfGH 20.06…