…Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Strittig ist in erster Linie die Frage, ob es im Jahr 2009 zu einer Änderung der Bewirtschaftung und zum Wechsel der Vermietung von einer Einkunftsquelle zu…
…€ 8.737,86 erzielt. 2. Änderung der Bewirtschaftung Ab dem Jahr 2001 war das Haus in ***[Ort]*** nicht mehr vermietet, da unvorhergesehen Risse in der Mauer aufgetreten sind und es somit zu einer Absenkung des Hauses kam. Eine Weitervermietung des Hauses war somit unter…
…1.838,40 € Nichtzulassung der Revision Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Hinsichtlich des Beginns der Änderung der Bewirtschaftungsart hat das Bundesfinanzgericht die ständige…
…Juli 2024) wurden nicht einvernommen, da sie lediglich Aussagen über das Ausmaß der Vermietung bzw. über künftige Vermietungen aussagen hätten sollen. Über Aussagen zu Kostenstrukturen und allfällige Änderungen der Bewirtschaftung sind keine relevanten Aussagen zu erwarten. Dies wurde dem Beschwerdeführer auch so bekannt gegeben (Beschluss…
…Zeitraum lohnend zu gestalten. Änderung der Bewirtschaftungsart: Nach § 2 Abs. 4 LVO 1993 idF BGBl. II 358/1997 (im Weitern kurz LVO) liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum…
…wären, um eine neue Beurteilung vornehmen zu können - derartige Nachweise wurden allerdings nicht auch nur ansatzweise vorgelegt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Liebhabereiproblematik lassen ausschließlich theoretische Ausführungen erkennen und dienen nicht dazu, eine Änderung der Bewirtschaftung zu begründen (vgl. Eingabe des Beschwerdeführers vom 15. Februar…
…Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die erzielten Einnahmen im Ausmaß von beinahe € 17.000,00 angefallen ist, könnte bedenkenlos von einer steuerlich nicht beachtlichen Liebhabereibetätigung ausgegangen werden. Anders als dies aber das Finanzamt sehen möchte, geht das Gericht sehr wohl von einer Änderung der Bewirtschaftungsform…
…einer Änderung der Bewirtschaftungsweise gekommen, die nicht auf den früheren Vermieter Dr. N**** rückprojiziert werden kann. [10.3] Für die Jahre bis 2004 liegt bezüglich X****-gasse 1 ein abgeschlossener Zeitraum mit deutlichem Werbungskosten-Überschuss vor. Für die Beurteilung eines abgeschlossenen Zeitraums wird in der…
…Finanzamt ist im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung zusammengefasst zu dem Ergebnis gelangt, dass im Beschwerdefall einerseits ab dem Jahr 2005 durch die geänderten Vermietungsbedingungen (wesentlich höhere Mieten, langfristiges Mietverhältnis, erweiterter Mieterkreis) eine Änderung der Bewirtschaftungsweise vorliege und andererseits durch die Übertragung der Eigentumswohnungen an die…
…Zorn, EStG20 (LVO) § 2 Tz 481). Dem Bf. wurde das Vorliegen einer Änderung der Bewirtschaftungsart im Laufe des Verfahrens mehrmals (ua bereits im Betriebsprüfungsbericht vom 13.12.2010) vorgehalten. Der Bf. hat dazu zusammengefasst im Wesentlichen darauf verwiesen, dass es wirtschaftlich sinnvoll gewesen sei, für…
…Dies habe zur Folge, dass Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vorliegen könne. Des Weiteren ergebe sich daraus ein Prognosezeitraum von nicht nur 20 Jahren sondern ein solcher von 25 Jahren. Zu einer Änderung der Bewirtschaftung iSd. § 2 Abs. 4 LVO sei es nicht schon im…
…auf die Eigeninitiative der Bf. zurückzuführen (Vorhaltsbeantwortung vom 29.06.2020 und mündliche Verhandlung). Stellen a. die ab 01.04.2017 geltende neue Kreditvereinbarung und b. die ab 2017 erfolgte Bewerbung in Eigeninitiative durch die Bf. auch auf diversen Plattformen eine Änderung der Bewirtschaftung dar…
…keine Änderung der Bewirtschaftung gelegen sein sollte, hat die Bf. nicht begründet. Sollte tatsächlich eine Abdeckung des endfälligen Kredits mit einer Auslandsimmobilie erfolgen, so hat die Bf. diesen Plan jedenfalls nicht eingehalten und einen Ratenkredit abgeschlossen. Ad b. Strittig ist, ob die Änderung der Kreditkonditionen…
…sich bei der Vermietungstätigkeit des Bf. in Ansehung der nach Ausscheidung von Top 2 verbleibenden beiden Beurteilungseinheiten Top 1 und Top 3 um eine kleine Vermietung handelt, welche gesondert zu beurteilen sind. Im Zweifel ist anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren, dass bei einer Bewirtschaftung im…
…Erstreckung der fehlenden Kalendermonate des Jahres 2005 ein Gesamtüberschuss erzielt. Verwiesen werde auch auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.2.2001, 2000/13/0137, und vom 14.12.2005, 2001/13/0144, in denen dieser zum Ausdruck bringe, dass keine Änderung der Bewirtschaftungsart vorliege…
…völlig anderen, nichtlandwirtschaftlichen Zweck zugeführt hat. Demnach ist klarerweise aber auch jedweder Argumentation, die auf eine nunmehr eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit dieser Flächen, beziehungsweise auf dahingehend vorliegende Arbeitserschwernisse oder Bewirtschaftungsprobleme abzielt, schon vorweg und im wahrsten Sinne des Wortes der (landwirtschaftliche) Boden entzogen. Infolge der mit…
…unterstellt aber die Beendigung der Liebhaberei, obwohl keine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten ist bzw. auch keine Maßnahmen gem. § 2 (1) Z. 1- 6 LVO getroffen werden konnten; dass sich die (auch im Hinblick auf § 2 (1) Z. 1-6 LVO Bewirtschaftungsmöglichkeiten in Folge meiner Haupttätigkeit…
…ihn damals und heute wichtig in diesem Zusammenhang sei das Kriterium einer Änderung der Bewirtschaftungsart. In Ergebnis habe er daher aus seiner Sicht alles richtig gemacht. Wenn dies nicht sein Steuerfall wäre, sondern er diese Angelegenheit zur Begutachtung hätte, würde er der betreffenden Behörde raten…
…Änderung der Art der Bewirtschaftung/Überschusss/Einnahmequelle/Zufallsgewinn Nach der Absicht der Gesellschafter soll in der nächsten Generalversammlung im Oktober 2007 bereits die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden [Anmerkung: Der tatsächliche Beschluss erfolgte laut Firmenbuchabfrage am 27. Mai 2008]. Während der Liquidation ist vor allem…
…wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 11.000,00. Dem Bundesfinanzgericht hat A das Bild eines grundsätzlich mit den rechtlichen Werten vertrauten und diese auch achtenden Person geboten. Er ist ein wichtiges Mitglied der Gesellschaft. Er besitzt große steuerliche Fachkunde, hat…