4.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO) Rz 93: Eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit muss nicht auch zukünftig immer als Liebhaberei qualifiziert werden, wie umgekehrt sich eine Einkunftsquelle zur Liebhaberei wandeln kann, weil der Liebhabereibetrachtung im Rahmen des § 1 Abs. 2 jeweils…
…2004/14/0082). Es liegt somit auch Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor. Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2004 war daher ebenfalls abzuweisen. Jede Betätigung ist ab Änderung der Art der Bewirtschaftung neu zu beurteilen. Die Vermietungstätigkeit betreffend das Jahr 2005 war jedoch nicht berufungsgegenständlich…
…Vermietungstätigkeit offen, (infolge dieser sich die Einkünfte aus der in Rede stehenden Tätigkeit von -S 17.322 im Jahr 1992 auf -S 373 im Jahr 1993 bzw. + S 7.358 im Jahr 1995 erhöhten,). Bedingt durch die Änderung der Bewirtschaftungsart in der Form, dass anstelle…
…Eine Änderung der Bewirtschaftung bewirkt, dass die ursprüngliche Betätigung als beendet (abgeschlossene Betätigung) und die geänderte Betätigung als neu begonnen gilt. Die abgeschlossene Betätigung und die geänderte Betätigung sind jeweils für sich und unabhängig voneinander auf Liebhaberei zu beurteilen. Im vorliegenden Fall erwarb der Bw…
…Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Strittig ist in erster Linie die Frage, ob es im Jahr 2009 zu einer Änderung der Bewirtschaftung und zum Wechsel der Vermietung von einer Einkunftsquelle zu…
…€ 8.737,86 erzielt. 2. Änderung der Bewirtschaftung Ab dem Jahr 2001 war das Haus in ***[Ort]*** nicht mehr vermietet, da unvorhergesehen Risse in der Mauer aufgetreten sind und es somit zu einer Absenkung des Hauses kam. Eine Weitervermietung des Hauses war somit unter…
…1.838,40 € Nichtzulassung der Revision Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Hinsichtlich des Beginns der Änderung der Bewirtschaftungsart hat das Bundesfinanzgericht die ständige…
…Diesen Nachweis hat der Bw aus den nachstehend angeführten Gründen (nur) zum Teil, nämlich eingeschränkt auf die Jahre 2001 und 2002 bzw hinsichtlich des vor Änderung der Bewirtschaftung gelegenen Zeitraums erbracht: Der Senat hegt zunächst keine Zweifel daran, dass der Bw das Haus in B…
…ist, ist für die Beurteilung des Zeitraumes davor nicht erheblich. Wenn nun der Berufungswerber selbst angibt, dass die bisher konkret ausgeübte Betätigung nicht geeignet ist, um in absehbarer Zeit einen Gesamterfolg zu erwirtschaften und deshalb nach dem berufungsgegenständlichen Zeitraum eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsart vornimmt…
…vorgesehene Änderung in der Darlehensbewirtschaftung durch Umstellung auf Niedrigverzinsung mit Risikofaktor und vorgesehene Darlehenstilgung, welche in der ursprünglichen Prognose nicht vorgesehen gewesen sei, führe zu einer Änderung der Bewirtschaftung mit Eintritt des neuen Sachverhaltes. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Ergebnisse würden bei der vom…
…und seit 2003 auch nicht mehr in Zusammenhang mit der Vermietung dieser Wohnung telefoniert, obwohl er sie seither zweimal neu vermietet hat, so ist als erstes zu klären, ob die Umschuldung 2003 und die Darlehenstilgung 2006 nicht als Änderung der Bewirtschaftung dieser Betätigung anzusehen sind…
…Juli 2024) wurden nicht einvernommen, da sie lediglich Aussagen über das Ausmaß der Vermietung bzw. über künftige Vermietungen aussagen hätten sollen. Über Aussagen zu Kostenstrukturen und allfällige Änderungen der Bewirtschaftung sind keine relevanten Aussagen zu erwarten. Dies wurde dem Beschwerdeführer auch so bekannt gegeben (Beschluss…
…Zeitraum lohnend zu gestalten. Änderung der Bewirtschaftungsart: Nach § 2 Abs. 4 LVO 1993 idF BGBl. II 358/1997 (im Weitern kurz LVO) liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum…
…noch eindeutigere Liebhabereibeurteilung nach sich ziehen, da dann von einer Änderung der Bewirtschaftung auszugehen wäre und mit Ablauf des Jahres 2006 ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorliegen würde) sei die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht gegeben; daher sei zu Recht auf Liebhaberei entschieden worden…
…wären, um eine neue Beurteilung vornehmen zu können - derartige Nachweise wurden allerdings nicht auch nur ansatzweise vorgelegt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Liebhabereiproblematik lassen ausschließlich theoretische Ausführungen erkennen und dienen nicht dazu, eine Änderung der Bewirtschaftung zu begründen (vgl. Eingabe des Beschwerdeführers vom 15. Februar…
…dass die streitgegenständliche Vermietung der Eigentumswohnung eine Betätigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z. 3 LVO darstellt und dass bis einschließlich 2000 jedenfalls von Liebhaberei auszugehen ist. Strittig ist allerdings, ob 2001 eine sog. Änderung der Bewirtschaftung stattgefunden hat und ob für die verfahrensgegenständlichen…
…gewesen wären; drittens, ob durch die vorzeitige Kreditrückzahlung im Jahr 2008 eine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten ist. II.1. Plausibilität der Prognoserechnungen Wie bereits die Betriebsprüfung im Jahr 2002 zutreffend festgestellt hat, weicht die damals vorgelegte Prognoserechnung derart deutlich von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, dass…
…ohne eine Änderung der Bewirtschaftungsart des Objekts A-Straße 15 glaubhaft machen zu können; die als A-Ausfertigung und B-Ausfertigung bezeichneten Umsatzsteuervoranmeldungen waren rechnerische Übersichten, ohne die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schlüssig darlegen zu können. Die Beilagen zum Vorlageantrag änderten nichts an der Tatsache…
…die "große Vermietung" bis zur Änderung als Liebhaberei zu beurteilen (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 475). Unter Bedachtnahme auf vorstehende Ausführungen ist im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen davon auszugehen, dass die Bw. ab dem Jahr 2007 ihre bisherige Bewirtschaftungsweise der Liegenschaft geändert haben: Nach…
…von -343.000 S aus (vgl. die mit 3.2.1997 datierte "Prognoserechnung" des Berufungswerbers und die Stellungnahme des Betriebsprüfers vom 5.2.1997). Im Jahr 1996 ist nach Ansicht des Finanzamtes eine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten. Während von 1991 bis 1995 die erzielten Umsätze…