RIS AI
30 275 Treffer504 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300074/2014Kein Vorsatz bei Vertrauen auf die Steuerberaterin bei Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

… 31 Abs. 5 FinStrG zum Entscheidungszeitpunkt schon abgelaufen ist und daher der Beschwerde wegen zwischenzeitig eingetretener absoluter Verjährung der Strafbarkeit für einen Gesamtbetrag an strafbestimmenden Wertbeträgen von € 79.572,71 insoweit stattzugeben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen war. Zur Selbstanzeige für…

BFG RV/7300047/2021Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Verjährung der Strafbarkeit und mangelndes finanzstrafrechtliches Verschulden eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.02.2023

… 31 Abs. 4 lit. c FinStrG iVm § 33 Abs. 5 FinstrG zu einer Hemmung der Verjährung der Strafbarkeit führte. Im Zeitpunkt des Ergehens des gegenständlichen Erkenntnisses des Spruchsenates am 09.09.2021 sowie auch im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses war somit absolute Verjährung…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 1/2

…2 Abs. 1 VbVG zu ihren Gunsten und unter Verletzung von den Verband treffenden Verpflichtungen vorsätzlich die unter Punkt I.) angeführten Finanzvergehen zugunsten des Verbandes begangen hat. Über die X-GmbH wird somit nach § 33 Abs. 5 FinStrG i.V.m. § 28a Abs. 2 FinStrG…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 2/2

…ist absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG betreffend Umsatzsteuer 2008 und 2009 sowie Kapitalertragsteuer 2008-2010 eingetreten. Auf Basis der am 2.11.2009 eingereichten Umsatzsteuererklärung 2008 erging am 16.12.2009 der Umsatzsteuerbescheid 2008, mit dem eine zu geringe Umsatzsteuerschuld offengelegt…

BFG RV/2300003/2021Verjährung der Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Beteiligung an einer Verkürzung von Tabaksteuer und Eingriffen in Monopolrechte nach §§ 33 Abs. 1, 44 Abs. 1 FinStrG, wenn im Zuge einer noch innerhalb der Verjährungsfrist gesetzten Verfolgungshandlung der Finanzstrafbehörde stattdessen der Vorwurf einer Beteiligung an einem Schmuggel mit (unverzollten) Zigarren erhoben worden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2022Teil 3/3

…vom 23. Jänner 1992, 12 Os 35/91), wonach bei fortgesetzten Delikten für die Anwendung des § 31 Abs. 5 FinStrG von Einzeldelikten auszugehen sei, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof nicht anzuschließen (VwGH 25.06.1998, 96/15/0167). Da auch nicht erwartet werden kann, das im…

BFG RV/5300009/2016Einstellung des Finanzstrafverfahrens gegen den Geschäftsführer eines Frachtunternehmens wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.b FinStrG bereits im Vorverfahren mangels Erweislichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.06.2018

…nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für die Lohnzahlungszeiträume der Jahre 2006 und 2007 (Fakten a. betreffend C 2007, b. E 2007 und c. F 2006 und 2007) ist zwischenzeitig eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten. 9.2. Betreffend…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

… 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist (hier nach Ergehen der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis) die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der Verjährungsfrist (hier gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 FinStrG mit Eintritt des…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 1/4

… 33 Abs. 5 FinStrG wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei…

BFG RV/3300007/2022Ein Verband, für welchen Abgabenerklärungen von einer Entscheidungsträgerin nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, verantwortet deren Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…zu 5 000 Euro geahndet (2). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG…

BFG RV/3300007/2022Ein Verband, für welchen Abgabenerklärungen von einer Entscheidungsträgerin nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, verantwortet deren Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im angefochtenen Straferkenntnis selbst hinsichtlich des zeitlich letzten vorgeworfenen Jahres noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Absolute Verjährung a. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit dem Ablauf von 10 Jahren ab…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 3/5

…00 angeführt, welche tatsächlich die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) gebe, sei…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…Jänner 2012 hervor, dass das von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis am 1. Juli 2011 eingestellte Finanzstrafverfahren von der Finanzstrafbehörde widerrechtlich gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG fortgesetzt worden sei. Der Benachrichtigung vom 1. Juli 2011 könne nämlich entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung gemäß…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

… 31 Abs. 5 FinStrG) hinsichtlich von Vergehen zu Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-8/2005 erst mit Ablauf des Jahres 2015 ein. Das Verfahren nach § 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. 13 FinStrG wurde mit der Einvernahme des Beschuldigten nach den Bestimmungen der…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 3/4

…dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, bereits die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 4/4

…5.2002, 13 Os 33/02, ÖStZB 2002/674; 15.3.2006, 14 Os 145/05 p; VwGH 17. 9. 1992, 91/16/0093), wohl aber auf die Unrichtigkeit, auf der die Verkürzung beruht. Die infolge der Judikatur des OGH in § 33 Abs. 5 FinStrG…

BFG RV/7300069/20141. Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG nicht strafbar 2. Objektive Tatseite - Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages - bekämpft 3. Absolute Verjährung der Strafbarkeit 4. Überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2014

…am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 1/5

…Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das Verfahren in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Die Finanzstrafbehörde habe zunächst als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten den 5. März 2018 festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 2/5

…dass die Finanzstrafbehörde gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG wegen einem "Abgabenhinterzug" geringer [als] € 100.000,00 das Finanzstrafverfahren fortführen dürfe, sie sei aber nicht berechtigt (keine gesetzliche Legitimation), das Finanzstrafverfahren gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG mit derselben Argumentation fortzuführen, mit der sie das gerichtliche…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 4/5

…2018 sind daher im Falle einer Strafverfolgung durch die Finanzstrafbehörde lediglich allfällige Hinterziehungen des A an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006 aufgrund der 10-Jahres-Frist des § 31 Abs. 5 FinStrG verjährt gewesen. Zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden laut Pkt…

BFG RV/2300001/20191. Verdacht von Abgabenhinterziehungen aufgrund umfangreicher Finanzierungslücken bei der Lebenshaltungskostenrechnung betreffend einen Wohnwagenhändler, welcher sich zuvor im Zuge einer Außenprüfung geweigert hatte, dem Prüfer Kontenstände bekannt zu geben; 2. Ausmaß der zulässigen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2021Teil 5/5

…31. Dezember 2009 gegebenen Informationen über Geschäftsfälle samt diesbezüglichen Buchungsbelegen im Sinne des § 98 Abs. 4 FinStrG bei der Fällung des Erkenntnisses der Finanzstrafbehörde bzw. bei einer Urteilsfällung durch das Landesgericht Graz zum Nachteil des Beschuldigten in der gegenständlichen Finanzstrafsache nicht herangezogen werden dürfen. 5…