… 31 Abs. 5 FinStrG zum Entscheidungszeitpunkt schon abgelaufen ist und daher der Beschwerde wegen zwischenzeitig eingetretener absoluter Verjährung der Strafbarkeit für einen Gesamtbetrag an strafbestimmenden Wertbeträgen von € 79.572,71 insoweit stattzugeben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen war. Zur Selbstanzeige für…
… 31 Abs. 4 lit. c FinStrG iVm § 33 Abs. 5 FinstrG zu einer Hemmung der Verjährung der Strafbarkeit führte. Im Zeitpunkt des Ergehens des gegenständlichen Erkenntnisses des Spruchsenates am 09.09.2021 sowie auch im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Erkenntnisses war somit absolute Verjährung…
…2 Abs. 1 VbVG zu ihren Gunsten und unter Verletzung von den Verband treffenden Verpflichtungen vorsätzlich die unter Punkt I.) angeführten Finanzvergehen zugunsten des Verbandes begangen hat. Über die X-GmbH wird somit nach § 33 Abs. 5 FinStrG i.V.m. § 28a Abs. 2 FinStrG…
…ist absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG betreffend Umsatzsteuer 2008 und 2009 sowie Kapitalertragsteuer 2008-2010 eingetreten. Auf Basis der am 2.11.2009 eingereichten Umsatzsteuererklärung 2008 erging am 16.12.2009 der Umsatzsteuerbescheid 2008, mit dem eine zu geringe Umsatzsteuerschuld offengelegt…
…vom 23. Jänner 1992, 12 Os 35/91), wonach bei fortgesetzten Delikten für die Anwendung des § 31 Abs. 5 FinStrG von Einzeldelikten auszugehen sei, vermag sich der Verwaltungsgerichtshof nicht anzuschließen (VwGH 25.06.1998, 96/15/0167). Da auch nicht erwartet werden kann, das im…
…nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für die Lohnzahlungszeiträume der Jahre 2006 und 2007 (Fakten a. betreffend C 2007, b. E 2007 und c. F 2006 und 2007) ist zwischenzeitig eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten. 9.2. Betreffend…
… 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist (hier nach Ergehen der Unzuständigkeitsentscheidung der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis) die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit Beginn der Verjährungsfrist (hier gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 FinStrG mit Eintritt des…
… 33 Abs. 5 FinStrG wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei…
…zu 5 000 Euro geahndet (2). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG…
… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im angefochtenen Straferkenntnis selbst hinsichtlich des zeitlich letzten vorgeworfenen Jahres noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Absolute Verjährung a. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit dem Ablauf von 10 Jahren ab…
…00 angeführt, welche tatsächlich die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) gebe, sei…
…Jänner 2012 hervor, dass das von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis am 1. Juli 2011 eingestellte Finanzstrafverfahren von der Finanzstrafbehörde widerrechtlich gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG fortgesetzt worden sei. Der Benachrichtigung vom 1. Juli 2011 könne nämlich entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung gemäß…
… 31 Abs. 5 FinStrG) hinsichtlich von Vergehen zu Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 1-8/2005 erst mit Ablauf des Jahres 2015 ein. Das Verfahren nach § 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. 13 FinStrG wurde mit der Einvernahme des Beschuldigten nach den Bestimmungen der…
…dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, bereits die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum…
…5.2002, 13 Os 33/02, ÖStZB 2002/674; 15.3.2006, 14 Os 145/05 p; VwGH 17. 9. 1992, 91/16/0093), wohl aber auf die Unrichtigkeit, auf der die Verkürzung beruht. Die infolge der Judikatur des OGH in § 33 Abs. 5 FinStrG…
…am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt…
…Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das Verfahren in der Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fortgesetzt worden. Die Finanzstrafbehörde habe zunächst als Termin zur Einvernahme des Beschuldigten den 5. März 2018 festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 15. Februar 2018 habe sich dessen Verteidiger Mag…
…dass die Finanzstrafbehörde gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG wegen einem "Abgabenhinterzug" geringer [als] € 100.000,00 das Finanzstrafverfahren fortführen dürfe, sie sei aber nicht berechtigt (keine gesetzliche Legitimation), das Finanzstrafverfahren gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG mit derselben Argumentation fortzuführen, mit der sie das gerichtliche…
…2018 sind daher im Falle einer Strafverfolgung durch die Finanzstrafbehörde lediglich allfällige Hinterziehungen des A an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006 aufgrund der 10-Jahres-Frist des § 31 Abs. 5 FinStrG verjährt gewesen. Zum Zeitpunkt der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden laut Pkt…
…31. Dezember 2009 gegebenen Informationen über Geschäftsfälle samt diesbezüglichen Buchungsbelegen im Sinne des § 98 Abs. 4 FinStrG bei der Fällung des Erkenntnisses der Finanzstrafbehörde bzw. bei einer Urteilsfällung durch das Landesgericht Graz zum Nachteil des Beschuldigten in der gegenständlichen Finanzstrafsache nicht herangezogen werden dürfen. 5…