…214 Abs. 2 BAO fingiert, dass verrechnungstechnisch (nicht auch schuldrechtlich) für alle zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeiten der Fälligkeitstag der jüngsten dieser Abgabenschuldigkeiten als Fälligkeitstag gilt. Beispiel: Bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuer Jänner bis April gilt verrechnungstechnisch der 15. Mai als Fälligkeitstag. 6.3. Verbuchung der…
…zusammengefasste Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben für ein Kalenderjahr vor, sondern wurden die Altlastenbeiträge für jedes Kalendervierteljahr gesondert festgesetzt, sodass die für die Anwendbarkeit der Bagatellgrenze maßgebende Zusammenrechnung mehrerer Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 10 zweiter Satz BAO nicht gilt (vgl. Ritz, BAO7, Rz 73). Für nachstehende Abgabenschuldigkeiten…
…für die Stundungszinsen (Anfangsbestand) sei sehrwohl die Einkommensteuergutschrift 2001 abgezogen worden. Ebenso sei es zulässig, in die Ratenbewilligung bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten (Stundungszinsen) einzubeziehen, wenn der Zahlungstermin in der Laufzeit der Zahlungserleichterung gelegen sei. Der Anregung des Bw., den Stundungszinsenabfall von € 8,40 zu berücksichtigen…
…des Gesamtschuldverhältnisses erfolgen. Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten einzubeziehen, wenn deren Zahlungstermine in die Laufzeit der Ratenbewilligung fallen. Zahlungserleichterungsbescheide iSd § 212 BAO sind antragsgebundene Verwaltungsakte, wobei aber Abgaben, die mit den vom Ansuchen erfassten Abgaben zusammengefasst verbucht werden miteinbezogen werden können. …
…umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können. Die Bewilligung der Entrichtung in Raten kann nur für die Gesamtsumme der in der Gebarungsverrechnung (§ 213) enthaltenen Abgaben oder bei Gesamtschuldverhältnissen für alle Abgaben des Gesamtschuldverhältnisses erfolgen. Bei Ratenbewilligungen sind der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten…
…Geschäftsführer besteht, ist in vorliegendem Beschwerdeverfahren nicht zu beurteilen. Bemerkt wird, dass dies - neben weiteren Voraussetzungen - festgesetzte aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, nämlich verdeckte Gewinnausschüttungen, welche im Wege der Kapitalertragsteuer von der Körperschaft als Schuldner der Kapitalerträge einzuheben und abzuführen sind - voraussetzen würden. Hinreichende Feststellungen, dass…
…der Vollstreckbarkeit zulässig. Die Vollstreckbarkeit tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO…
…der Vollstreckbarkeit zulässig. Die Vollstreckbarkeit tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO…
…tritt gemäß § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes muss im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht im Sinne des § 93…
…Vollstreckbarkeit tritt gem. § 226 BAO ein, wenn bescheidmäßig festgesetzte oder selbstberechnete Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Der Abgabengläubiger soll sich über das Rechtsinstitut des § 232 BAO gegen Vermögensauskehrungen absichern können. Im Sicherungsverfahren sollen…
…den Bescheid des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 4. Februar 2019, Zahl: ***000***, über die Zurückweisung eines Antrages auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung) gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…5 BAO unmaßgeblich, ob die Säumnis verschuldet war. Es wird allein auf objektive Kriterien (Säumnis von nicht mehr als fünf Tagen und zeitgerechte Entrichtung aller zusammengefasst verbuchten Abgabenschuldigkeiten innerhalb der letzten sechs Monate) abgestellt (UFS 10.11.2004, ZRV/0090-Z2L/04). Die seinerzeitige Stattgabe…
…Säumniszuschlag für die Körperschaftsteuer 2001 im Betrag von € 847,04 sowie für die Umsatzsteuer März 2003 in Höhe von € 89,53 festgesetzt und in der Begründung ausgeführt, dass die Festsetzung erforderlich gewesen sei, weil die angeführten Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der Frist bis 22…
…1 und 3 UStG zusammengefasst mit der Begründung ab, dass ein aufgrund einer berichtigten UVA festgesetzter Überschuss - insoweit er einen aus der ersten Voranmeldung sich ergebenden Überschuss übersteige - erst "mit dem Tag der Buchung" des Festsetzungsbescheides wirksam werde. Die Berufungswerberin beantragte mit Eingabe vom 23…
…§ 217 Abs. 1 und 3 BAO festgesetzt, weil Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der jeweils zweite Säumniszuschlag verwirkt wurde, entrichtet wurden. | Abgabe | Betrag in Euro | Säumniszuschlag in Euro | Umsatzsteuer 11/2010 | 7.942,35 |…
…Bescheid vom 12. Juni 1997 in Höhe von 1,029.852,00 S fest. Ferner wurde mit Bescheid vom selben Tag für Februar 1997 ein Überschuss von 910.841,00 S festgesetzt, woraus sich eine Nachforderung in Höhe von 4,795.585,00 S ergab…
…0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeit infolge der dagegen…
…dass die Einhebung des Rückforderungsbetrages sowohl aus persönlichen als auch aus sachlichen Gründen unbillig sei. Die Begründung lautete zusammengefasst wie folgt: Hinsichtlich der persönlichen Unbilligkeit wird im Antrag ausgeführt, dass die Antragstellerin vollblind sei und deshalb auch bereits durch eine amtsärztliche Bestätigung eine Behinderung von…
…Bw. in den letzten sechs Monaten vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet habe, dürfe er sich auf die in § 217 Abs. 5 BAO festgesetzte verlängerte Respirofrist von fünf Tagen berufen und somit die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge beantragen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. September…
…Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben, zusammengefasst verbucht werden (§ 213 BAO) erstrecken. Gemäß § 212 Abs. 2 BAO seien für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt € 750,00 übersteigen würden, a.) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über…