Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.S.R., geb. xy, I.StGx, vom 4. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Günther Philipp, vom 23. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 8. Oktober 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. September 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat mit ihrer Erklärung zur Durchführung…
…1988 in telelogischer Interpretation in "Tarifstufen" zu bemessen sei und somit entgegen den Berechnungen des FAÖ, die bei einem Einkommen über 14.600,00 € nicht durchgängig eine zumutbare Mehrbelastung von 10 % angesetzt werden darf. Dazu verweist der Vertreter auf einen von ihm veröffentlichten Fachartikel…
… 34 Abs 7 Z. 4 ESTG 1988 wären. Im ggstl. Fall haben diese Aufwendungen mit 192,28 € allerdings nicht jene Höhe erreicht, die die sogen. "zumutbare Mehrbelastung" des Bw., das ist jener Betrag, der sich aus dem im § 34 Abs 4 EStG 1988 normierten…
…Februar 2003 zur Einkommensteuer für das Jahr 2001 und kürzte dabei die vom BW beantragten Sonderausgaben und Werbungskosten. Die als außergewöhnlichen Belastungen geltend gemachten Kosten überstiegen die zumutbare Mehrbelastung nicht. Dieser Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 wurde rechtskräftig. In der Folge stellte der BW mit…
…2018 dem Postfach entnommen worden sei. Die Berechnung des Selbstbehaltes, ehemals zumutbare Mehrbelastung, erfolge auch in Österreich seit Jahrzehnten auf Basis der Rechtsansicht des BMF und sei seit 1999 und nun 2002 in den Lohnsteuerrichtlinien RZ 833 ff festgelegt. Diese Richtlinie sei als Erlass für…
…des EStG dar und sind daher nicht abzugsfähig." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die erklärungsgemäße Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung mit der Einschränkung, dass die zumutbare Mehrbelastung € 13.341,57 beträgt, mit nachstehender Begründung beantragt: "Das Finanzamt teilt die außergewöhnliche Belastung in 2 Teile…
…vom BW geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen wurden berücksichtigt, diese überschritten jedoch nicht die zumutbare Mehrbelastung des BW. Die beantragten Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten wurden vom FA nicht berücksichtigt, da die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar sei. Mit Berufung vom 15…
…außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Aufgrund der anerkannten Kosten überstieg die außergewöhnliche Belastung im Jahr 2003 die zumutbare Mehrbelastung des BW, im Jahr 2004 überstiegen die Krankheitskosten des Berufungswerbers die zumutbare Mehrbelastung nicht. Gegen die nach Wiederaufnahme der Verfahren erlassenen Einkommensteuerbescheide erhob der BW binnen offener Rechtsmittelfrist…
…der FLD für Salzburg für das Jahr 1999, die zu den Familienheimfahrten nach A und den Kosten der Zweitwohnung in den Angelegenheiten des Berufungswerbers ergangen war. Die als außergewöhnlichen Belastungen geltend gemachten Kosten überstiegen die zumutbare Mehrbelastung nicht, sodass auch die geltend gemachten Belastungen nicht…
…FLD für Salzburg für das Jahr 1999, die zu den Werbungskosten betreffend Familienheimfahrten nach A und den Kosten der Zweitwohnung in den Angelegenheiten des Berufungswerbers ergangen war. Die als außergewöhnlichen Belastungen geltend gemachten Kosten überstiegen die zumutbare Mehrbelastung nicht, sodass auch die geltend gemachten Belastungen…
…Pauschalbetrag bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt. Die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen, die die zumutbare Mehrbelastung nicht überstiegen, wurden nicht einkommensmindernd berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber binnen offener Frist Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass er gegen die Steuernachzahlung in Höhe…
…Aus diesen war das Erfordernis einer Diätverpflegung nicht zu entnehmen. Die geltenden gemachten Aufwendungen wurden zwar berücksichtigt, blieben aber unter der zumutbaren Mehrbelastung. Der Bf. erhob gegen die BVE fristgerecht Rechtsmittel und beantragte die Berücksichtigung von Diätverpflegung wegen Diabetes und Magenkrankheit und führte aus die…
…Sehbehelfe und Pflegemittel, Therapien, sowie Arztbesuche (Arzt für Allgemeinmedizin und Zahnarzt) von 1.966,42. Sämtliche Aufwendungen wurden als solche unter Anrechnung der zumutbaren Mehrbelastung nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 behandelt. In den Einkommensteuerbescheiden 2005 und 2006 vom 18. Februar 2013 erfolgte keine Berücksichtigung…
…Steuerabsetzbeträgen oder Abzügen von der Bemessungsgrundlage - zu ergänzen. Bei der gegebenen Höhe des Familienbonus Plus bewirkt dieser vielmehr unter Berücksichtigung einer zumutbaren Mehrbelastung für höhere Einkommen in einer pauschalen Weise eine vollständige Abgeltung der steuerlichen Belastung. Die dem Familienbeihilfenberechtigten für den Unterhalt des Kindes gewährten…
…Aufgrund eigener Einkünfte der Ehegattin würde die Unterhaltsverpflichtung des Bf im Ausmaß von 40% des Familieneinkommens unter den Sockelbetrag der zumutbaren Mehrbelastung fallen. Das BFG forderte mit Vorhalt vom 15.12.2022 folgende Unterlagen und Auskünfte (welche soweit wie möglich zu belegen seien) an: 1…
…eine oder mehrere Vorerkrankungen aufweisen. Es werde die vollumfängliche Gewährung der geltend gemachten Krankheitskosten ohne Abzug eines Selbstbehaltes (zumutbare Mehrbelastung) wegen Kausalität der Krankheitskosten mit den Vorerkrankungen/Funktionseinschränkungen laut Sachverständigen-Gutachtens des BASB beantragt. Über Ersuchen der Abgabenbehörde vom 11. November 2021 um Nachweis des…
…7.337,00 €), Werbungskosten-Pauschbetrag (102,00 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36,00 €) und außergewöhnliche Belastungen abzüglich zumutbare Mehrbelastung (443,00 €). Diese Beträge können im Inland bei der Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (für Zwecke des Progressionsvorbehaltes) nicht berücksichtigt werden. Dies aus folgenden Gründen…
…die das Finanzamt in den bekämpften Bescheiden in folgender Höhe anerkannte, was sich nach Abzug des Selbstbehaltes (zumutbare Mehrbelastung) jedoch nicht steuermindernd auswirkte, wogegen Bf in der Beschwerde folgende Beträge geltend machte: | | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018…
…auf Grund der vorliegenden Berechnungsblätter, auf die verwiesen wird, zu konstatieren, dass der Selbstbehalt bzw. die zumutbare Mehrbelastung iSd § 34 Abs. 4 iVm Abs. 5 jeweils die von Bf als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Krankheitskosten übersteigt. Es mangelt deshalb jedenfalls an der nach § 34 Abs…