…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber - auch im Vergleich mit den Prämienregelungen nach den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 keine Befristung vorgesehen habe…
…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber - auch im Vergleich mit den Prämienregelungen nach den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 keine Befristung vorgesehen habe…
…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…aber dahin zu verstehen, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 - keine Befristung vorgesehen habe. Auch eine zusammenschauende…
…gewesen. - Der Bw. sei Obmann des Musikvereins H und habe auf Grund dieser Funktion eine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an den Proben und Auftritten. Schon auf Grund der zeitlichen Befristung des Einsatzes in D (maximal zwölf Monate) und auf Grund der Möglichkeit, jederzeit an einen…
…das Gewicht des nachhaltigen Beitrags des Partners am Ort des Familienwohnsitz zum Familieneinkommen, wobei hier ein Zehntel als Grenzwert gesehen werden kann. Auch die zeitliche Befristung einer Tätigkeit (vgl. VwGH vom 31.3.1987, 86/14/0165 bezüglich eines Monteurs) kann eine Unzumutbarkeit der Verlegung…
…Natürlich waren auch die jetzigen Mieter an einem unbefristeten MV interessiert. Die zeitliche Befristung wurde aber deshalb akzeptiert, weil am Beginn des MV seitens der Mieter ein weiterer örtlicher Verbleib in PLZ noch gar nicht festgestanden hat. Als Erstmieter wollte ich jedenfalls keine mir unbekannten…
…des Familienwohnsitzes (Ort des Wohnsitzes der Lebensgemeinschaft) an den Beschäftigungsort Innsbruck sprachen. Als erstes Argument führte die Bw. die zeitliche Befristung ihres vertraglichen Dienstverhältnisses zur Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (Land Tirol) ins Treffen und als zweites Motiv gab die Bw. bekannt, dass ihr Lebensgefährte am Familienwohnsitz…
…die steuerliche Begünstigung (von Neubauten bzw. Neuinbetriebnahmen) durch Halbierung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer hätten eigene Befristungen bestanden, weshalb der in § 1 Abs. 1 EnFG für die steuerliche Begünstigung durch Bildung steuerfreier Rücklagen genannte zeitliche Anwendungsbereich ohne Belang ist, und der Verweis in § 8 EnFG auf …
…92/15/0052). Sind hingegen die Zahlungen mit einem Zeitraum befristet, so liegt eine Rente vor, wenn die zeitliche Befristung so lange ist, dass das aleatorische Merkmal nicht verloren geht. Ein fünfzehnjähriger Zeitraum erscheint genügend lange, um die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ablebens der berechtigten Person…
…Wegfall des Hinderungsgrundes medizinisch für möglich erachtet wird. Siehe dazu die nachfolgenden Ausführungen in der Broschüre der Pensionsversicherunganstalt "Information für Bezieher/innen einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension" Jänner 2015 lauten: „Dauernde IV/B U—Pension Ohne zeitliche Befristung wird die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension nur dann zuerkannt…
…revisionswerbende Finanzamt vertritt - wie im Verwaltungsverfahren - den Standpunkt, dass der im § 1 EnFG 1979 geregelte zeitliche Anwendungsbereich auch für die Begünstigung gemäß §§ 8 f EnFG gelte. Der Gesetzgeber habe hinsichtlich der "Befristung" auf die Bestimmung des § 1 EnFG abgestellt. Diese Interpretation werde von Pokorny gestützt…
…für den Bw. grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates anwendbar seien, hätten im vorliegenden Fall insbesondere die Interessen des Arbeitnehmers an einem möglichst ununterbrochenen Verbleib in der deutschen Sozialversicherung sowie die zeitliche Befristung der Beschäftigung in Österreich dazu geführt, dass eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 VO…
…die Geschäftsführungstätigkeit sei zeitlich limitiert gedacht gewesen, findet im Sachverhalt damit keine Deckung. Weder die Sanierungsvereinbarung enthält eine zeitlich oder anders definierte Befristung der Geschäftsführungstätigkeit noch bestätigte der Zeuge [Zeuge_MC] eine solche Abmachung. Er gab zu Protokoll, eine zeitliche Befristung sei kein Thema gewesen…
…sich auf Art. 17 Abs. 7 der 6. MWSt-RL. Es ist jedoch fraglich, ob die Durchführung des Konsultationsverfahrens und die zeitliche Befristung der Regelung allein ausreichen, eine Eigenverbrauchsbesteuerung des Auslandsleasings durchzuführen, oder ob nicht weitere Voraussetzungen, insbesondere eine konjunkturelle Maßnahme, vorliegen müssen. Diese Voraussetzung…
…nicht auf Art 17 Abs. 7 der 6. MWStR gestützt werden, da nach der Rechtsprechung des EuGH (Metropol Treuhand und Stadler) die Durchführung des Konsultationsverfahrens und die zeitliche Befristung der Regelung nur zwei wesentliche Kriterien darstellen würden. Eine auf Art. 17 Abs. 7 der 6…