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BFG RV/5101058/2012Zeitgerechte Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten innerhalb der letzten sechs Monate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2015

…nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…

BFG RV/1100184/2025Säumniszinsen für die nicht zeitgerechte Entrichtung von Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2025

…zu entnehmen ist, dass durch einen Aussetzungsantrag Rechtsfolgen, die bereits vor Antragstellung durch die nicht zeitgerechte Entrichtung einer Abgabe eingetreten sind, rückgängig gemacht werden sollten und daher ein durch Bescheid der bereits festgesetzte Säumniszuschlag durch einen später gestellten Aussetzungsantrag beseitigt würde (vgl. VwGH 27.2…

UFSW FSRV/0057-W/04Vorliegen von Vorsatz hinsichtlich der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bei Übertragung sämtlicher steuerlicher Agenden auf einen Angestellten des Unternehmens und Überwachung dieses Erfüllungsgehilfen durch den Ehegatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.11.2004

…Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… hat hingegen der Abgabepflichtige dennoch Beträge in Höhe dieser Schuldigkeiten zeitgerecht entrichtet, so ist von einem Weiterbestand des ursprünglichen Guthabens auszugehen und tritt daher eine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht ein. Rz 910: Jede Festsetzung eines Säumniszuschlages stellt für sich einen gesondert zu beurteilenden…

UFSS RV/0161-S/08Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlags und Betriebsurlaub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…2007) 2 Tage liegen. Insoweit hat besagtes Kontrollsystem in diesen beiden Tagen nicht gegriffen bzw. hat die Bw. nicht vor Urlaubsantritt für eine zeitgerechte Entrichtung der Abgabenschuld Sorge getragen, und somit den Eintritt von Säumnisfolgen in Kauf genommen. Die Bw. legt als Nachweis einen Brief…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 6/6

…hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert, weil er als Perfektionist - wider die ihm ansich bekannte abgabenrechtliche Verpflichtung seines Unternehmens zur zeitgerechten Einreichung der Voranmeldung und Entrichtung der Zahllast - die Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei erst dann übermittelt hat, als er sie als ausreichend korrekt befunden…

UFSL RV/0793-L/04Säumnis bei der Entrichtung von Abgaben mittels Gutschriften aus verspätet eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…

UFSW FSRV/0006-W/04Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG. Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 durch rechtzeitige Abgabe einer Selbstanzeige. Behaupteter Einfluss einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer auf den strafbestimmenden Wertbetrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…StrafNr. Y.) verurteilt. Im Zuge dieser vorangegangenen Finanzstrafverfahren wurden ihm seine steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich zeitgerechter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nachdrücklich vor Augen geführt. Trotzdem hat er im Tatzeitraum seine diesbezüglichen steuerlichen Verpflichtungen weiterhin vollständig vernachlässigt, sodass auch in subjektiver Hinsicht an der…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass D.E. und der Beschuldigte die Firma C. gegründet haben und beide Beschuldigte die…

UFSS FSRV/0030-S/08Verantwortung des Geschäftsführers für die (termingerechte) Entrichtung fälliger Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.09.2010

…Abs. 1 FinStrG zur ungeteilten Hand mit dem Beschuldigten für die verhängte Geldstrafe hafte. Nach den Entscheidungsgründen habe der Beschuldigte von seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung gewusst, aber dennoch für keine zeitgerechte Entrichtung der Lohnabgaben gesorgt, weil er sich angesichts der schwierigen finanziellen Situation seines Unternehmens, die…

UFSK FSRV/0015-K/08Schuldhaft beständige verspätete Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Entrichtung der diesbezüglichen Zahllasten durch einen in Geldverlegenheiten befindlichen Ziviltechniker; Strafbemessung; Entdeckung zusätzlicher Finanzvergehen im Berufungsverfahren zuständigkeitsändernd?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2010Teil 1/2

…des Beschuldigten selbst, siehe unten). Der Beschuldigte gab in der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2007 vor dem Erstsenat hinsichtlich der solcherart erfolgten beständigen Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflicht zur zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur Einreichung seiner Jahressteuererklärungen an, es habe…

UFSK FSRV/0015-K/04Verspätete Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004Teil 2/2

…auch der grundsätzlich gegebene generalpräventive Aspekt darf nicht aus den Augen verloren werden: So ist das Fehlverhalten des K, der in Anbetracht der finanziellen Krise des von ihm geführten Unternehmens vorsätzlich die zeitgerechte Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben nicht veranlasst hat, geradezu der deliktische Kernbereich…

UFSS FSRV/0007-S/09Gastwirtin, in finanzieller Zwangslage die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben unterlassend; Strafbemessung; kein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe aus Gründen der Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.04.2012

…100.000,00 geschätzt worden war, also den Betrag nicht überstiegen hatte, andererseits aber kein strafrelevanter Voranmeldungszeitraum existierte, bei welchem eine zeitgerechte Entrichtung stattgefunden hätte oder keine Zahllast bestanden hätte.) Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wird der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…€ 1.869,57 zu entrichten; ebenso war bis zu diesem Zeitpunkt dem Finanzamt die diesbezügliche Voranmeldung zu übermitteln. Eine zeitgerechte Entrichtung hat nicht stattgefunden, weil A trotz seines Wissens um seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Fälligkeiten entschieden hat, in Anbetracht der finanziellen Notlage…

UFSW FSRV/0044-W/06Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG durch Überrechnung eines Guthabens? Subjektive Tatseite einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG durch Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…und zur pünktlichen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat wurde die subjektive Tatseite vom Bw. auch nicht Abrede gestellt und als Grund für die Nichtabgabe der vom Finanzstrafverfahren umfassten monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und für die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits…

BFG RV/7300013/2015Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit Fehlern der als zuverlässig angesehenen Buchhaltungskraft gerechtfertigt. Entschuldbarer Irrtum über deren Qualifikation eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…Bundesfinanzgerichtes nach der Verfahrenseinlassung des Bf.1 und der Bf.2 deswegen keine Rede sein, weil zwar (die ohnehin klar aktenkundige) nicht zeitgerechte Entrichtung der hier gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen einbekannt wurde, jedoch in subjektiver Hinsicht ein Verschulden jedweder Art vom Bf.1 in Abrede gestellt wurde…

UFSW FSRV/0004-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit a FinStrG - Wissentlichkeit hinsichtlich verspäteter Entrichtung und somit auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles gerichteter Vorsatz ausreichend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.10.2010

…welche dazu geführt habe, dass er keine ausreichenden Mittel zur zeitgerechten Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen zur Verfügung gehabt habe und sein Bestreben darauf ausgerichtet gewesen sei, mit den Honoraren aus dem Beratervertrag die hier in Rede stehenden Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten. Unstrittig ist jedoch und kein…

UFSF RV/0123-F/09Grobes Verschulden (§ 217 Abs. 7 BAO) an der Säumnis, wenn altersbedingt die Frist zur Entrichtung der Einkommensteuer-Nachforderung übersehen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009

…gesehen noch nicht abgeleitet werden, dass es ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten nicht zumutbar gewesen wäre bzw. ihm nicht zugemutet werden hätte können, für eine zeitgerechte Entrichtung der Abgabennachforderung Sorge zu tragen. Da es sich bei der Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO um eine…

UFSW FSRV/0022-W/05Subjektive Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Selbstanzeige - Täterbenennung - den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung. Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…die daraufhin erfolgten bescheidmäßigen Festsetzungen durch die Betriebsprüfung, welchen vom Bw. weder im Abgabenverfahren noch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren widersprochen wurde. Auch für diese beiden Monate ist eine zeitgerechte Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht erfolgt. Mit…

UFSW FSRV/0058-W/02Verjährung der Strafbarkeit, Zuständigkeit des Spruchsenates oder des Einzelbeamten, Vorliegen von Eventualvorsatz, Euro-Steuerumstellungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…vor dem Berufungssenat dahingehend, dass seiner Ansicht nach die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen die Schuldform der Fahrlässigkeit erfülle. Es seien durchaus gewisse Unzulänglichkeiten passiert, jedoch wurde diesbezüglich Vorsatz in Abrede gestellt. Was die nicht zeitgerechte Abgabe der jährlichen Steuererklärungen betrifft, so wurde berufliche Überbelastung…