…3 EStG 1988 könne in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen. Eine Leistung im Sinne der zitierten Bestimmung sei jedes Verhalten, das darauf gerichtet sei, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Nach den §§ 30 und 31 EStG 1988 (idF. vor dem 1…
…oder einem Unterlassen bestehen. Eine Leistung im Sinne dieser Bestimmung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen und die einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung kann aber nicht auch als Leistung iSd. §29 Z 3 EStG…
…Aussicht auf Erfolg gehabt bzw. wäre dem Verzicht auf eine solch aussichtslose Klage keinerlei Wert beizumessen. Der unterstellte Verzicht auf eine aussichtslose Klage könne folglich weder eine Leistung darstellen noch zu einem wirtschaftlichen Vorteil auf Ebene von Frau Y.Z. führen. Dementsprechend seien auch die…
… 29 Z 3 EStG 1988 - vorliegt, ist in einem zweiten Schritt zu untersuchen, ob Frau Y.Z. durch den Verzicht ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Ad A. - Verzicht auf Begünstigtenstellung in der AB Privatstiftung: § 3 Privatstiftungsgesetz (PSG) lautet: "Stifter, Zustiftung (1) Stifter einer Privatstiftung können…
…konnten dadurch aber seit Februar 2004 nur haftungsgegenständliche Abgabenrückstände der KEG im Ausmaß von 22,8 % einbringlich gemacht werden. Bei der Haftungsinanspruchnahme mehrerer Gesellschafter gemäß § 12 BAO ist im Rahmen der Ermessensübung auch auf dem Umfang der wirtschaftlichen Vorteile, die der einzelne Gesellschafter erzielt hat…
…Pkt. 1. des erstinstanzlichen Schuldspruches) gewerbsmäßig gehandelt hat, indem es ihm darauf angekommen ist, durch die wiederkehrende Erzwingung rechtswidriger Abgabenkredite für die A-GmbH wirtschaftliche Vorteile und sohin sich als deren Mitgesellschafter eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, weshalb er insoweit gewerbsmäßige Hinterziehungen nach §§ 33 Abs…
…die Bedeutung an, "die der Sprachgebrauch mit dem Wort "Leistung" zu verbinden pflegt. In diesem Sinn kann jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, als Leistung bezeichnet werden" (VwGH 4.12.1953, 1336/51, 23.5.2000, 95/14…
…Es ist jedoch keine Funktion der aufgespaltenen bzw. zugekauften Bereiche dahin gehend erkennbar ist, dass diese dem (Rest-)Einzelunternehmen wirtschaftlich zum Vorteil gereichen. Wenn der Bw. in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, dass er Kunden seines Einzelunternehmens - im Rahmen von Vortragstätigkeiten für das WIFI - fallweise…
…Den Tierpaten kam im gegenständlichen Beschwerdefall mit den von der Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen in Gestalt der Dauer-Eintrittsberechtigungen - somit unabhängig von deren tatsächlicher Inanspruchnahme - auch tatsächlich ein verbrauchsfähiger wirtschaftlicher Vorteil bzw ein verbrauchsfähiger Nutzen zu (vgl in diesem Zusammenhang zB auch VwGH 10.5.2016…
…annehmende Gesellschafterin vertraglich regle, sei ein Zufluss an ihn ausgeschlossen worden. Dieser habe nur ein Darlehen erhalten und weitergeleitet, ohne selbst Geld oder sonstige wirtschaftliche Vorteile bzw. einen Vermögenszuwachs endgültig erhalten zu haben. Da dieser Vorgang innerhalb desselben Geschäftsjahres erfolgt sei, sei eine verdeckte Ausschüttung…
…Mai 2015 ein Bescheid der Wirtschaftskammer Salzburg ergangen, wonach die Tätigkeiten des Vereins BBB im Zeitraum 2007 bis 2012 keine Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer begründen würde, da diese langfristig nicht auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet sei. Daraus resultiere, dass dem Grunde nach keine Kammerumlagepflicht bestehe…
…wonach bei Tätigkeiten, bei denen auf Dauer und absichtlich lediglich die damit verbundenen Unkosten hereingebracht werden sollen, die somit auch langfristig nicht auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet sind, das Kriterium der Ertragserzielungsabsicht fehlt und sohin nicht der Gewerbeordnung unterliegen." 7.3. [Die] Formulierung auf…
…Nutzung der neuen Zufahrt ihren Pächtern und deren Kunden, Lieferanten etc. zur Verfügung stellen will. Der sich aus der besseren Erreichbarkeit und der Erhöhung der Kundenfrequenz ergebende wirtschaftliche Vorteil für die Bw. liegt auf der Hand. Nur bei entsprechender Kundenfrequenz ist die Vermietung der Geschäftsflächen…
…die Käufer ohne die Zustimmung des Bf., des Grundstückbesitzers, das Superädifikat nicht erwerben hätten können. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht habe zur Einräumung eines wirtschaftlichen Vorteils an die tatsächlichen Käufer geführt. Es sei keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts vorgelegen, aber sei das Entgelt als Leistung unter…
…Die hiefür notwendigen Informationen liefert die Drittschuldnererklärung. Durch das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung wird somit dem Gläubiger ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft. Entgegen den Berufungsausführungen sind als Kostenersatz bezeichnete Beträge nicht von vornherein kein Leistungsentgelt. In dem in der Berufung ins Treffen geführten Erkenntnis vom 20.11…
…Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Vorteil fließt ihm in diesem Fall nicht zu. Die Versicherungsleistung fließt allein nur aufgrund der formalen Gegebenheiten nicht zuerst von der Versicherung an den Arbeitgeber und dann an den Arbeitnehmer sondern sofort von der Versicherung an den Arbeitnehmer zu. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
…umgestellt und die Umstellung systemintern an die Buchhaltung nicht übertragen worden sei. Zudem hätten die vorherigen Verspätungen jeweils zu einer Gutschrift geführt, wodurch der Finanzverwaltung ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei. Da diese Verspätung keinen Verspätungszuschlag auslöse, sei sie auch nicht in die Bewertung einzubeziehen. Mit…
…aus. Es habe sich um ein Veräußerungsgeschäft, bei dem er wirtschaftlich keinen Gewinn erzielt habe, gehandelt. Die Kosten seien - für ihn nicht nachvollziehbar - steuerlich nicht anerkannt worden. Er habe keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus erzielt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter habe er sich entschlossen, die…
…Der Bf. habe für die Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung kein Entgelt erhalten, ein wirtschaftlicher Vorteil habe sich aus einem der Gesellschaft angelasteten, jedoch nicht gegebenen steuerunehrlichen Verhalten für ihn nicht ergeben. Er sei verheiratet und habe Sorgepflichten für ein 6 jähriges Kind. Er verdiene als…
…der Bw. durch sein steuerunehrliches Verhalten nicht im Mindesten bereichert habe, zumal die gegenständliche Abgabennachforderung nur auf seine wirtschaftliche Ungeschicklichkeit und Fehleinschätzung gegebener Erwerbsmöglichkeiten zurückzuführen sei, so dass ein wirtschaftlicher Vorteil des Bw., der durch die Einbringung der steuerlichen Nachforderung ausgeglichen werden müsste, nicht bestehe…