…Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Im § 3 Abs. 1 FLAG 1967 ist geregelt, dass Personen…
…über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). | b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in…
…über eine ständige Wohnstätte verfügt, sie "in dem Vertragsstaat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe (Mittelpunkt der Lebensinteressen)". Bis heute nutze der Bf. die Wohnung im Ort 1-Ö für maximal drei Monate pro Jahr, die restliche Zeit verbringe…
…Aufenthalt in der Schweiz die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht aus, da hier Ansätze für eine "Dauerhaftigkeit" der Wohnsitznahme in der Schweiz nicht festgestellt werden konnten. Wollte ein wirtschaftlich denkender Steuerpflichtiger wirklich wieder in die Schweiz zurückgehen, so würde er - allenfalls nach einer gewissen Überlegungszeit…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG)…
…Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen schlagen sich insbesondere in der Gestaltung des Familienlebens sowie in gesellschaftlichen, religiösen und sozialen Interessen und Aktivitäten nieder. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte in…
…Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen schlagen sich insbesondere in der Gestaltung des Familienlebens sowie in gesellschaftlichen, religiösen und sozialen Interessen und Aktivitäten nieder. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte in…
…haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihr Familienwohnort befindet sich in Ungarn und ihr Sohn hält sich nur zu…
…sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Berufungsjahren in Deutschland befunden habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre daher - vor einer Erlassung von Bescheiden - verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen Beziehungen der Bw. umfassend zu erheben. Sie hätte sich - in Anbetracht des ohnehin aufgenommenen Kontaktes…
…dass es zur Überzeugung gekommen wäre, dass die persönlichen Beziehungen nach Österreich vernachlässigbar bzw die wirtschaftlichen Beziehungen des Bf zu Amerika von größerer Bedeutung waren, sodass aufgrund des hier aufgezeigten Gesamtbildes der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit des Bf in den USA gelegen…
…notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie den Betriebszweck des Beteiligten fördere oder wenn zwischen diesem und denjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestünden. Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft würden als typische Beispiele für notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Das sei im konkreten Fall gegeben. Der Bw…
…sein Vorbringen die Nachweispflicht bzw. - nicht zuletzt im Hinblick auf den Auslandssachverhalt - auch die Beweisvorsorgepflicht trifft. Fest steht, dass es im gegenständlichen Fall zu keinen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Hotel-Restaurant H in Österreich und der X Ltd. gekommen ist, da die Absicht des Bw…
… verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); ... Gemäß Art 15 Abs. 3 DBA-Indien werden ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels…
…in Deutschland, sodass zur Beurteilung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 16 DBA Österreich - Deutschland jener Wohnsitz maßgebend ist, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Das Finanzamt qualifizierte den in österreich.Wohnort gelegenen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers, da…
…beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gelte sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Die Berufungswerberin sei zwar polizeilich gemeldet am Wohnsitz ihres Ehegatten in P., halte sich dort aber lediglich…
…Art. 16 DBA-BRD, soweit sich das Besteuerungsrecht nach dem Wohnsitz richtet, der Wohnsitz maßgebend, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Wenn dies nicht festzustellen ist, werden die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten sich nach Art. 21 DBA-BRD verständigen…
…Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie den Betriebszweck fördert (VwGH 18.9.2003, 2001/15/0008) oder "wenn zwischen dem Beteiligten und demjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (VwGH 22.11.1995, 94/15/0147; Jakom/Marschner, EStG 2009, …
…hätte wieder der Schulbesuch in Österreich erfolgen sollen, tatsächlich würden aber in der Schulmatrik keine Nachweise dafür aufliegen. Wirtschaftliche Beziehungen zu Österreich würden nur beim Ehegatten, bei dem bis Ende 2003 eine Beschäftigung und der Bezug von Arbeitslosengeld im ersten Halbjahr 2004 ersichtlich sei, vorliegen…
…Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Sowohl Sie, als auch Ihre Gattin und der Sohn G wurden in Rumänien…
…auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 10 Abs. 3 leg. cit…