…begangen hat. Dass der Bw bei beiden obgenannten Finanzvergehen als Bestimmungstäter (= an den Taten Beteiligter) anzusehen ist, ergibt sich schon aus der Definition dieses Begriffs: Darnach ist Bestimmen iSd § 11 FinStrG vorsätzliches Veranlassen der Tatbegehung durch Erwecken des Tatentschlusses (OGH vom 18.12.1975…
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen oder sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Bestimmen ist dabei ein vorsätzliches Veranlassen der Tatbegehung durch Erwecken des Tatentschlusses (OGH vom 18. Dezember 1975, Zahl 13 Os 76/75, LSK 1976/73). Bestimmungstäter ist nur, wer vorsätzlich durch Befehlen…
…Verdachtes der vorsätzlichen Begehung des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG eingeleitet. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen anderen dazu bestimmen besagt, dass dies nur vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, der Bf. habe M. B. zum Schmuggel nach § 11 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Buchstabe a erster Fall FinStrG bestimmt. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen…
…im Fall eines unentschuldbaren Irrtums vorsätzliches Handeln ausgeschlossen wäre. Das bloße Unterlassen des Einholens von Erkundigungen reiche nicht aus, um einen für die Hinterziehung relevanten Vorsatz zu begründen (FG Münster 5. September 2007, 1 K 1544/04 E). Abschließend verwies der steuerliche Vertreter auf die…
…und dass andererseits ein fortgesetztes Delikt nur bei vorsätzlicher Tatbegehung vorliegen könne (zB das dem aufhebenden Erkenntnis des VwGH zugrundeliegende Erkenntnis des BFG vom 25.6.2020, RV/7500339/2020). Dagegen argumentiert der VwGH in der genannten Entscheidung: "Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer…
…QR-Codes kein Beweis sei, das automatenunterstützte Auswerten alleine am Magistrat liege und spätestens als der Referentin der Zahlungseingang zu einer nicht zurechenbaren Organverfügung bewusst gewesen sei, sie die Rücküberweisung von Amtswegen oder zumindest die Strafanrechnung zu veranlassen gehabt hätte, er daher zusammenfassend das Organmandat…
…der Voraussetzungen für den gerechtfertigten Bezug der Familienbeihilfe dem Finanzamt anzuzeigen. Damit seien die Voraussetzungen für die Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist gemäß 207 Abs 4 letzter Satz iVm § 207 Abs 2 BAO gegeben gewesen. Gegen den Rückforderungsbescheid wurde folgende Beschwerde eingebracht: "… Keine vorsätzliche Tatbegehung…
…FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und…
…steuerlicher Angelegenheiten war die Steuerberatungskanzlei M. beauftragt. Sie führte sämtliche Berechnungen durch und veranlasste die Meldungen an das Finanzamt über FinanzOnline, denn nur diese hatte Zugang zum Portal FinanzOnline". Der Einschreiter erstellte unter maßgeblicher Mitwirkung des Geschäftsführers Ing. E. ein Konzept zur Sanierung des Unternehmens…
…einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im…
…und dass andererseits ein fortgesetztes Delikt nur bei vorsätzlicher Tatbegehung vorliegen könne (zB das dem aufhebenden Erkenntnis des VwGH zugrundeliegende Erkenntnis des BFG 25.6.2020, RV/7500339/2020). Dagegen argumentiert der VwGH in der genannten Entscheidung: "Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen…
…weil bei gegebenen Sachverhalt der begründete Verdacht besteht, der Bf. habe M.B. zum Schmuggel im Sinne von § 11 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Buchstabe a bestimmt. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des…
…vorsätzlich jeweils eine eingangsabgabenpflichtige Stange Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht haben. Sie haben damit den Tatbestand des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG erfüllt. Bestimmen im Sinne des oben zitierten § 11 zweite Alternative FinStrG, ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung…
…entgegen der rechtlichen Vorgaben des § 19 FinStrG - wie weiter unten ausführlicher dargestellt wird - nicht den Eigenverbrauch. Die Behörde zieht diesen rechtlichen Fehler durch und geht auch in ihrer rechtlichen Beurteilung zu § 44 Abs. 1 FinStrG davon aus, dass auch hinsichtlich des konsumierten Eigenbedarfs ein vorsätzlicher…
…Finanzamtes FA vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in der eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2009, nämlich durch die Nichterklärung von (zusätzlichen) betrieblichen Einnahmen in der Höhe von € 98.523,33; sowie durch den Abzug unternehmensfremder, nicht im Betrieb der Gesellschaft veranlasster Lohn-Aufwendungen…
…Gericht habe daher auch zu beurteilen, ob die beschwerdeführende Partei vorsätzlich oder bloß fahrlässig gehandelt habe und ob ihr ein Tatvorsatz auf Förderung einer Abgabenhinterziehung nachweisbar sei. Darüber hinaus bekämpft die beschwerdeführende Partei die Beweiswürdigung und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Sie wendet sich insbesondere gegen…
…sodass sie zu lauten hat: W ist schuldig, er hat in den Jahren 2005 und 2006 im Amtsbereich des Finanzamtes Linz als Geschäftsführer der WT KEG vorsätzlich Selbstbemessungsabgaben, nämlich die Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2006 in Höhe von € 6.189,48 sowie Lohnabgaben für die…
…gehalten und damit vorsätzlich iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt. Ausgehend von einem gesetzlichen Strafrahmen von 32.646,02 €, den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten sowie der als mildernd zu wertenden finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit bzw. der finanziellen Notlage zum Zeitpunkt der Tatbegehung sowie des…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG ist eine derartige Abgabenverkürzung ua. bewirkt, wenn 1. bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung…