…ist. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Zunächst ist aus dem Inhalt des Betriebsprüfungsberichtes des Finanzamtes vom 25. Jänner 2005 zu entnehmen, dass der Bf. in den Jahren…
…er habe im Bereiche des Finanzamtes Lilienfeld St Pölten unter der St.Nr. 123 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 8-10+12/2010 iHv € 8…
…Wertbetrages in einem Einleitungsbescheid kommt keine normative Wirkung zu, diese besteht nach § 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Rahmen der im § 161 Abs. 1 FinStrG eingeräumten Befugnisse steht es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz daher zu…
…Bf. kein weiteres Vorbringen erstattet. (7) Mit Urteil des Straflandesgerichtes Graz vom 1.6.2022, 12Hv3456/21, wurde der Bf. - neben einigen anderen Delikten - der vorsätzlichen Abgabenverkürzung (mehrfache Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 § 11 teils zweiter und teils dritter Fall FinStrG) schuldig gesprochen…
Anspruchszinsen sind jeweils für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der bezüglichen Bescheide festzusetzen (§ 205 Abs. 1 BAO). Nach § 205 Abs. 2 letzter Satz BAO sind diese für einen Zeitraum von höchstens…
…2013 Einleitungsbescheide an den Bf. 1 und die Bf. 2, wobei ihnen im Ausmaß des späteren Erkenntnisses des Spruchsenates von der Finanzstrafbehörde zunächst vorsätzliche Abgabenverkürzungen zur Last gelegt wurden. Gegen die Strafverfügungen vom 20. Dezember 2013, mit denen gegen den Bf. 1 eine Geldstrafe nach…
…diesem Grund keine vorsätzliche Abgabenverkürzung anzulasten sei. Aufgrund dieses Vorbringens des Bw., welches nach den vorliegenden Verfahrensergebnissen nicht widerlegt werden kann, ist der erkennende Berufungssenat zum Ergebnis gelangt, dass ihm in Anbetracht der im Finanzstrafverfahren gegenüber den Abgabenverfahren geänderten Beweislast eine vorsätzliche Handlungsweise und damit…
…Die Abgabenbehörde I. Instanz unterließ es hiebei, Ausführungen hinsichtlich Überprüfung der Verjährungsvorschriften bzw. hinsichtlich einer Annahme, dass vorsätzliche Abgabenverkürzung vorliege, zu treffen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre (dies gilt für die auf den Streitfall…
…für seine Argumente keine Beweise vorlegen können. Im Verhältnis zum Gesamtumsatz würden die Kalkulationsdifferenzen zwischen 3 und 4,5% pro Jahr betragen. Eine vorsätzliche Abgabenverkürzung oder Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht würde daher in Abrede gestellt, da der Bw. weder absichtlich noch wissentlich gehandelt habe. Im…
…es wurden auch kalkulatorische Differenzen zwischen den erklärten Wareneinsätzen und den Umsätzen von ca. 20 % festgestellt, sodass dem Bf. eine vorsätzliche Abgabenverkürzung für Zeiträume ab Beginn seiner Geschäftsführertätigkeit, somit ab 13. September 2006, jedenfalls zweifelsfrei mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann…
…Nach § 33 Abs. 3 FinStrG sei eine vorsätzliche Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben in Unkenntnis der Behörde nicht festgesetzt werden könnten und der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich halten würde. Allein durch die rechtzeitige Meldung der Einnahmen könne kein Vorsatzdelikt unterstellt werden und es werde…
…zusätzlich zu beachtenden Konkurrenzproblematik, der Bw. nicht auch im Hinblick auf die Einkommensteuervorauszahlungen 2004 unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeigepflicht iSd. §§ 120f BAO eine (vollendete) vorsätzliche Abgabenverkürzung (vgl. § 45 EStG 1988) zu verantworten habe, steht mangels bisheriger Verfahrensgegenständlichkeit eines diesbezüglichen Vorwurfes, die Bestimmung des § 161 Abs…
…aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat erweisen, dass den Beschuldigten Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, so möge eine angemessene Strafe verhängt werden. Sollte sich jedoch der Verdacht auf vorsätzliche Abgabenverkürzung erhärten, so möge der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 64 Abs.2 zweiter Satz feststellen…
…eine Abgabenverkürzung nach Absatz 1 oder 2 bewirkt , wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich…
… 33 oder § 34 FinStrG nicht erfüllt ist. 2.3 Subjektiver Tatbestand 2.3.1 Keine vorsätzliche Abgabenverkürzung Die im angefochtenen Erk enthaltenen Ausführungen zum subjektiven Tatbestand sind weder schlüssig begründet noch stehen sie im Einklang mit der Lebenserfahrung. Darüber hinaus verkennen sie den bereits zu…
…jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Überdies sei die Behandlung von Mietvorauszahlungen und Mieterinvestitionen durch die Judikatur hinreichend geklärt. Aufgrund der Unterlassung der Offenlegung im Rahmen der Einkommensteuererklärungen liege eine vorsätzliche Abgabenverkürzung vor. Mit Eingabe vom 26. September 2017 stellte der Bf. den Antrag auf Entscheidung…
…welche nicht erklärbar seien bzw. dass Vorgänge im Rechenwerk nicht den tatsächlichen Geschehensverlauf widerspiegeln und dass er so eine vorsätzliche Abgabenverkürzung (hier an Einkommensteuer) begangen habe. Die davon betroffenen Abgaben seien demnach hinterzogen. Die Betriebsprüfung geht nach den durchgeführten Erhebungen aufgrund des angeführten Sachverhaltes davon…
…da die belangte Behörde keine gültigen Verlängerungshandlungen gesetzt habe. Bezüglich der zehnjährigen Verjährung habe die belangte Behörde betreffend die vorsätzliche Abgabenverkürzung das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes nicht ausreichend nachgewiesen. Außerdem bestehe weder eine Veranlagungs- noch eine Steuererklärungspflicht. Mit Vorlagebericht vom 24.8.2021 beantragte die belangte…
…Finanzamt hat keine Feststellungen getroffen, dass ein Abgabenverkürzungsvorsatz vorgelegen ist. Auch für das Bundesfinanzgericht liegen keine Anzeichen dafür vor, dass die Beschwerdeführerin eine vorsätzliche Abgabenverkürzung begehen hat wollen. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt wurde vom Finanzamt außer Streit gestellt. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung/Stattgabe…
…um einen Anschaffungsvorgang oder lediglich Nutzungsüberlassung handelt. Die Vorlage des Mietvertrages an das Finanzamt im Jahr 2003 bringt auch die Bf. im Schriftsatz vom 25.04.2011 vor und weist jegliche vorsätzliche Abgabenverkürzung, welche das Finanzamt zur Beurteilung der Verjährung ins Treffen geführt hat, zurück…